Vorlesung


Kartei Details

Karten 72
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.02.2017 / 28.04.2020
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Planungsprozess: Daten, Analyse, Ziele, Wirkungsprognose

1.Daten: Klimakarte, Ortsbegehung, Luftbild, Landschaftsplan

2.Anaylse: Chancen- und Mängelplan

3.Ziele: Autogerecht, Gendergerecht, Familienfreundlich, Sicherheit, Ökologie, Nutzungsmischung

4.Wirkungsprognose

Umweltschutzgut Mensch: Beeinträchtigung und mögliche Vermeidung

Lärm - Lärmschutzwand

Elektromagnetische Strahlung- Abstand

Visuelle Beeinträchtigung - Begrünung

Veränderung der Nutzungssituation, die städtebauliche Spannung verursacht- Querungshilfen

Determinanten der räumlichen Entwicklung: private Haushalte

Familienstand

Einkommen und Faktoren zur Erzielung

Herkunft

Bedarf an Infrastruktur

Qualtitativer und Quantitativer Wohnraumbedarf

Einkommenssteuer

Einwohner, Haushalte, Verhaltensweisen

Angebot von Arbeitsleistungen

Konsumenten privater und öffentlicher Güter und Dienstleistungen

Wähler

 

Determinanten der räumlichen Entwicklung: Private Unternehmen

Arbeitsplätze

Nachfrage nach unternehmensorientierter Infrastruktur

Innerstädtischer Standort

Größe der Betriebsgebäude

Stadtbild/ Verkehrsnachfrage

Gewerbesteueraufkommen

Güter und Leistungsexporte (Exportbasiskonzept)

Nachfrage nach Produktionsgütern und Produktion der Güter

Beeinflussung kommunalpolitischer Entscheidungen

 

Determinanten der räumlichen Entwicklung: Öffentliche Hand

 

Bereitstellung Infrastruktur

Bauleitplanung

Einnahmen/ Ausgaben

Subventionen

Gesetzgeber

Umweltschutzauflagen

Koordinations- und Steuerungsinstanz privatwirtschaftlicher Entscheidungen

Produzent von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen

System der räumlichen Planung

gebietsbezogene Planung auf örtlicher und überortlicher Ebene: Bund, Land, Region, Stadt/Gemeinde

Fachplanungen

Soziales

Wirtschaft und Landwirtschaft

Wohnungsbau

Verkehr

Energie

Ver- und Entsorgung

Wasser

Natur, Landschaft

Stadtbild, Denkmalpflege

Kultur, Bildung

Gesundheit

Erholung

Verteidigung und Zivilschutz

Was ist Ressourcenverbrauch?

Regenerationsfähigkeit der Ressourcenpotentiale

Leitbilder Deutschlands

Wettbewerbsfähigkeit

Daseinsversorge

Raumnutzungen

Klimawandel

Erneuerbare Energien und Netze

Bund - BROG 2009 (Paragraph 1)

(1)Gesamtraum der Bundesrepublik DE und seine Teilräume durch zusammenfassende, überortliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern

(2)nachhaltige Raumentwicklung führt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen

(3) Entwicklung, Ordnung, Sicherheit in Teilräumen zu Gesamtraum: Gegenstromprinzip

Inhalte BROG

prägende Vielfalt

Ausrichtung zentraler Orte

Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angebote der Grundversorgung

Verkehrsbelastung verringert

ausgewogende Wirtschaftsstruktur und Wettbewerb

Kultur, Arbeitsangebot

Klima, Boden, Wasserhaushalt, Pflanzen und Tiere

EU- Zusammenarbeit

Zivilschutz

Land LROG von 2012- Raumstruktur

1. Vorranggebiete dürfen von der Regionalplanung nur in Grenzen korrigiert werden

1.5. Vorsorgegebiete vollständig weggenommen werden +

2 Vorbehaltsgebiete: in Abwägung besonderes Gewicht

3. Eignungsgebiete: an anderer Stelle im Planungsraum ausgschlossen

LROG - Zentrale Orte

Zentrale Lage: Nutzung im europ. Wirtschafts und Verkehrsraum

Eigenart beibehalten

Küstenzonenmanagement

Standortattraktivität

Regionen Raumplanung: LROG, NROG : In Neidersachsen

Träger der Regionalplanung in Niedersachsen: Landkreise, Kreisfreie Städte

Regionen Raumplanung: LROG, NROG : Festlegung

Zentralörtliches System: Mittel und Unterzentren

Plan: Regionales Raumordnungsprogramm mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Festlegung eigener Ziele der Raumordnung

Ziele der Regionalplanung

Konkretisierung der Ziele der Landesplanung

Entwicklungsfunktion

Ordnungsfunktion

Abstimmung einzelner kommunaler bzw. fachplanerischer Planung

Berücksichtigungen der Besonderheiten der Region

ZGB: Zweckverband Großraum Braunschweig Ziele

Umweltqualtität: Übergang freie Landschaft, ökologische Vernetzung, Überbauung und Zertrennung sichern, Nach- und Innenverdichtung

LROP

- möglichst große unzerschnittene und von Lärm unbeeinträchtigte Räume erhalten

- naturbetonte Bereiche aussparen

- Umweltqualtiät in Städten und Gemeinden ist zu verbessern

Kommune - BauGB - FNP - B-Plan: Aufgabe Bauleitplanung

- bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorbereiten

- FNP + Bebauungsplan

Kommune - BauGB - FNP - B-Plan: Ziele Bauleitplanung

nachhaltige städtebauliche Entwicklung

sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten

menschenwürdige Umwelt sichern

natürliche Lebensgrundlage schützen und entwickeln

Klimaschutz und Klimaanpassung

städtebauliche Gestalt erhalten und entwickeln

Kommune - BauGB - FNP - B-Plan: Aufgaben Planungsleitsätze

1 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

2 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung

3 soziale und kulturelle Bedürfnisse

4 vorhandene Ortsteile: Erhaltung, Fortentwicklung, Anpassung

5 Baukultur, Denkmalschutz, Landschaftsbild

6 Kirchen und Religionsgesellschaften

7 Umweltschutz: Auswirkungen auf Tier und Mensch, Kultur, Natur 2000-Gebiete, Luftquali, Emmissionen, erneuerbare E

8 Wirtschaft: Arbeitsplätze, Land-und Forstwirtschaft, Versorgung, Rohstoffversorgung

9 Verkehr: Vermeidung

10 Verteidigung

11 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte

12 Hochwasserschutz

13 Flüchtlinge/ Asylbegehrende

 

 

Flächennutzungsplan: Was ist das?

Grundlage für Sicherstellung ausreichender Flächen für zukünftige Stadtentwicklung

Grundlage für Flächennutzungsentwicklung

Planungssicherheit für andere Planungen mit Flächenansprüchen

stellt als gesamträumliches Streuungsinstrument die räumliche Schnittmenge zu anderen Instrumenten der Raumentwicklung dar

FNP: Eigenschaften

wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt

stellt die allgmeine Art der baulichen Nutzung dar

ist behördenverbindlich

Beschlüsse: Aufstellungs, Auslegungs und Satzungsbeschluss

Umweltbericht muss beim Entwurf in Teilen vorliegen

Maßstab: 1: 10.000

Darstellungen im FNP

Wohnbauflächen

Grünflächen

Art der Bodennutzung nach vorraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde

Zulässigkeiten von Vorhaben

Ausnahmen müssen im Bebauungsplan vorgesehen sein

Von den Festsetzungen des B.-plans kann befreit werden unter Berücksichtigung/ Würdigung nachbarlicher Interessen, Wohl der Allgemeinheit

Festsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplans (Paragraph 9)

aus städtebaulichen Gründen:

1 Art und Maß der baulichen Nutzung

2 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare GS- Flächen, Stellung der baulichen Anlagen

3 Mindest- und Höchstmaß für Größe, Breite, Tiefe der Baugrundstücke

4 Flächen für Nebenanlagen

5 Flächen für Gemeinbedarf

6 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden

7 Flächen, gefördert durch soziale Wohnraumförderung

8 einzelne Flächen für Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf

9 besonderer Nutzungszweck von Flächen

10 von der Bebauung freizuhaltene Flächen und ihre Nutzung

11 Verkehrsflächen, Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen

12 Versorgungsflächen (einschließlich für erneuerbare Energien)

13 Führung ober- oder unterirdischen Versorgunganlagen- oder leitungen

14 Flächen für Abfall- und Abwasserentsorgung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung von NSwasser, sowie Ablagerungen

15 öffentliche und private Grünflächen

16 Wasserflächen

17 Flächen zur Aufschüttung, ABgrabungen,..

18 Landwirtschaft/Wald

19 Anlagen Kleintierhaltung

20 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur, Landschaft

21 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

22 Gemeinschaftsanlagen

23 Gebiete mit bestimmten Eigenschaften (Luft, erneuerbare Energien - Maßnahmen)

24 Schutzflächen und ihre Nutzung

25 Begrünung

26 Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauern

Inhalte des Bebauungsplans

1a Eingriff in Natur und Landschaft

2 Baurecht auf Zeit

2a Innenbereichssatzung

2b Vergnügungsstätten B-Plan für im Zusammenhang bebaute Ortsteile

3 Festsetzungen der Höhenlage

4 Landrecht

5 Kennzeichnung: Sicherheitsmaßnahmen, Bergbau, umweltgefährdende Stoffe

6 nachrichtliche Übernahme

6a festgesetzte Überschwemmungsgebiete

7 Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs

8 Begrünung

Baurecht auf Zeit

Befristete Festsetzungen: Kulturereignis, EXPO Hannover

Bedingte Festsetzungen (hinreichend bestimmt, Eintritt: hinreichend gewiss)

zulässige Vorhaben: Vorhabenträger= in der Lage sein, innerhalb Frist, Tragung Planungs- und Erschließungskosten

Bebauungsplan: vorhanden/ gesucht

vorhanden: Bebauungswunsch

gesucht: Baurecht → Bebauungsplan

Baugrenze

darf von Gebäuden oder anderen Teilen nicht überbaut werden

Baugrenze ohne Baulinie: Gebäude darf frei positioniert werden

 

Baulinie

Gebäudeaußenwand muss exakt an Baulinie liegen zB durchgehenden Gebäudeflucht an Straßenseite

Regeln für das Baufenster

1 geschlossener Polygonzug

2 Gestaltungsfreiheit beachten

3 (fast) nie für ein einzelnes Haus

Baugebiete: Wohngebiete

reine Wohngebiete (dienen dem Wohnen)

allgemeine WG ( dienen vorwiegend dem Wohnen)

WS = Kleinsiedlungsgebiet

WR= reines WG

WA = allg WG

WB = besonderes WG

Baugebiete: Mischgebiete

MD = Dorfgebiet

MI = Mischgebiet

MK = Kerngebiet

Baugebiete: Sondergebiete

SO = Sondergebiet

Geschosszahl

3: 9-10m Höhe

Vollgeschoss: mind. die Hälfte seiner GF eine lichte Raumhöhe von 2.20m

Deckenunterseite im Mittel mind. 1.40m über der Geländeoberfläche

oberstes geschoss = Vollgeschoss, wenn lichte Höhe über 2/3 der GF des darunterliegenden Geschosses beträgt

Grundflächenzahl (GRZ)

wieviel qm2 GF sind zulässig

Flächeninhalt eines Baugrundstücks, der überbaut werden darf

GRZ = GF der baulichen Anlage / Fläche des Grundstücks

 

 

Geschossflächenzahl (GFZ)

wie viel qm2 Geschossfläche sind zulässig

GFZ = Grundfläche aller Geschosse/ Fläche des Grundstücks

Baumassenzahl (BMZ)

wie viel m3 Baumasse ist zulässig

Baumasse = gesamter Raum von Fußboden bis Decke

BMZ = Volumen des Bauwerks / Fläche des Grundstücks

Bauweise

offene Bauweise: (o) :

mit seitlichem Grenzabstand

Einzelhäuser

Doppelhäuser

Hausgruppen bis zu 50m

Einzel- ud Doppelhäuser

geschlossene Bauweise (g): ohne seitlichen Grenzabstand