Abh
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 95 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 16.01.2017 / 16.01.2017 |
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Suchtpolitik / Drogenpolitik
Drogenpolitik: Illegale Substanzen
Suchtpolitik: beinhaltet alles
Idealtypische Betrachtungsweise der Suchtpolitik:
- Kulturell reguliertes bzw. zu regulierendes Phänomen, das allgemein akzeptiert ist und in bestimmten Situationen sogar erwünscht ist (Kultivierung)
- Unerwünschtes Verhalten, das aber gleichwohl in der Verantwortung des Individuums steht (Akzeptanz)
- Krankheit, die behandelt werden kann oder muss (Pathologisierung)
- Verbrechen, das mit Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder in einzelnen Ländern gar mit der Todesstrafe geahndet wird (Kriminalisierung)
Suchtpolitik CH
- Die Suchtpolitik der Schweiz ist zersplittert.
- Es gibt keine übergeordnete Strategie, die die verschiedenen substanzgebundenen Süchte sowie die Glücksspielsucht bündelt.
Rechtsgrundlagen Suchtpolitik CH
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG) und kant. Ausführungsbestimmungen
- Strafgesetzbuch, insb. Sanktionenrecht
- Verordnung über die Heroinabgabe
Bis Ende 1980er Jahre: 3 Säulenpolitik
Abstinenzorientiert: (Prävention/Therapie/Repression)
Ab 1990er Jahre: 4 Säulenpolitik
Akzeptanzorientiert : (Prävention/Therapie/Schadensminderung/Repression)
Akzeptanzorientiert
Die Schadensminderung hat zum Ziel, die individuellen und gesellschaftlichen Risiken und Schäden des Drogenkonsums zu verringern und die bestmögliche Gesundheit innerhalb einer Lebenssituation für die suchtmittelabhängige Person zu ermöglichen.
- Direkte Verminderung von gesundheitlichen und soz. Risiken für die Betroffenen
- Negative Begleiterscheinungen auf die Gesellschaft werden verringert
è Die Niederschwelligkeit der Angebote soll es erlauben, Drogenkonsumierenden zu erreichen, bei denen die Abstinenzorientierung nicht im Vordergrund steht.
Vier-Säulen-Prinzip
- Bund und Kantone sehen in folgenden vier Bereichen Massnahmen vor (Vier Säulen-Prinzip):
- Prävention;
- Therapie und Wiedereingliederung;
- Schadenminderung und Überlebenshilfe;
- Kontrolle und Repression
2. Bund und Kt berücksichtigen Anliegen des allg. Gesundheits- und Jugendschutzes.
Kritik an 4-Säulen-Politik
- Die drogenpolitischen Probleme können mit diesem eindimensionalen Vier-Säulen-Modell nur unzureichend erfasst werden
- Die Massnahmen innerhalb der Säulen nicht auf die Substanzen abgestimmt
- legale psychoaktive Substanzen (Alkohol, Tabak und Med.) mit psychoaktiver Wirkung werden ausgeklammert
- Die stoffungebundenen Substanzen sind ausgeklammert.
Das Würfelmodell
Frage: Braucht es Therapien im Bereich der Konsummuster «problematischer Konsum» und «Abhängigkeit» von Cannabis und Designerdrogen?
Antwort: Ja! Spezifische (ambulante) Therapien für die zu- meist jugendlichen Personen mit problematischem Konsum von Cannabis oder Designerdro- gen existieren allerdings erst in Ansätzen.
Darstellung: In der Säule «Therapie» sind die entsprechenden Bausteine im Bereich der Konsummuster «problematischer Konsum» und «Abhängigkeit» von Cannabis und Designerdrogen farbig dargestellt.
Unterscheidung nach Substanzen
- Beruhigende (sedative) Substanzen / Stimulierende Substanzen / Halluzinogene Substanzen
- Klassifikation stützt sich auf klinische Beobachtungen.
Die folgenden Aspekte werden nicht berücksichtigt:
- Wirkstärke der Substanz
- Legalität / Illegalität
- Effekte auf das Gehirn variieren je nach Substanz, Dosis, individueller Anfälligkeit und Art des Konsums.
Würfelmodell
Unterscheidung nach Konsummuster
Risikoarmer Konsum
Gelegentlicher und/oder tief dosierter Konsum, den das Individuum gut unter Kontrolle hat.
Problematischer Konsum
Zu diesem Konsummuster gehören sowohl der Risikokonsum als auch der gesundheitsschädigende Konsum. Beim Risikokonsum sind die Probleme nicht sichtbar, aber unterschwellig vorhanden.
Abhängigkeit
Der Konsum weist die schwerwiegenden Charakteristika mit den typischen Merkmalen Gewöhnung und Entwöhnung auf. Er geht einher mit Kontrollverlust über den Konsum, obwohl das Individuum die Konsumprobleme kennt.
- Es wird erkennbar, wo suchtpolitische Massnahmen überhaupt erforderlich sind
- Im Bereich des risikoarmen Konsums braucht es keine Therapie
- Es kann systematisch lokalisiert werden, in welchem Bereich Massnahmen fehlen, die allenfalls sinnvoll wären
- Es existieren bewährte Massnahmen im Bereich der Schadensbegrenzung bzw. Prävention bei Alkoholkonsum im Strassenverkehr. Entsprechende Massnahmen fehlen bei anderen psychoaktiven Substanzen.
Ziele des Würfelmodells
- Öffnung der Säulen
- Unterscheidung nach Substanzen
Erweiterung auf legale Suchtmittel - Unterscheidung nach Konsummuster
Risikoarmer Konsum, Problematischer Konsum, Abhängigkeit
Prävention
Die Prävention im Suchtbereich will ganz allgemein den Konsum von Drogen verhindern und gesundheitliche Schäden verhüten.
- Die Primärprävention (Prävention) hat zum Ziel, den Einstieg in den Drogenkonsum zu verhindern;
- Die Sekundärprävention (Früherkennung) hat zum Ziel, die Suchtentwicklung - also den Übergang von einem risikoarmen zu einem problematischen Konsum oder zu einer Abhängigkeit - zu vermeiden.
Therapie
Die Säule Therapie trägt zur Verringerung des Drogenkonsums bei, indem sie den nachhaltigen Ausstieg aus der Sucht ermöglicht bzw. auf die Erhaltung dieser Möglichkeit hinwirkt. Zudem fördert sie die soziale Integration und die Gesundheit der behandelten Personen.
Schadensminderung
Die Massnahmen reichen von der Abgabe sauberen Injektionsmaterials zur Eindämmung übertragbarer Krankheiten über das Angebot von Aufenthalts- und Konsumräumen (Kontakt- und Anlaufstellen), bis hin zu niederschwelligen Wohn-, Pflege- und Verpflegungsangeboten.
Spannungsfeld mit der Gesetzgebung
Ebenso sind Interventionen im Bereich Night Life/Safer Clubbing Bestandteil der Säule Schadenminderung. Neben aufsuchenden Beratungsangeboten fallen beispielsweise pharmazeutische Drogentests (Drug Checking) darunter.
- Kontakt- und Anlaufstellen / Heroinabgabe
- Niederschwellige Ablaufstelle für alkoholabhängige Personen
- Notschlafstellen, Begleitetes Wohnen und Arbeiten
- Aufsuchende Sozialarbeit / «Nightlife»
- Kontrollierter Konsum bei Schwerstalkoholiker/-innen
Aktuelle Herausforderungen der Schadensminderung
- Mischkonsum (Heroin, Kokain, Alkohol, Medikamente)
- «Unbekannte» Substanzen im Bereich Nightlife
- Sucht im Alter (Altersheime: Fixerstübli?)
- Gewaltbereitschaft bei den Klient/-innen gegenüber dem Personal in den Kontakt- und Anlaufstellen ist in den letzten Jahren stark angestiegen
- Die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gelingt nur bei einem sehr kleinen Teil der Drogenkonsumierenden
- Hohe Prävalenzen bei Hepatitis C (50 – 80 %). Die Behandlung und das Testing von Hepatitiden ist nach wie vor nicht Bestandteil der Regelversorgung.
- Konsum von Medikamenten, insbesondere die rezeptpflichtigen Benzodiazepine.
Repression und Marktregulierung
Die Repression im Bereich der illegalen Drogen hat primär zum Ziel, den illegalen Drogenhandel zu bekämpfen und damit das Angebot zu verknappen. Repressive Massnahmen dienen aber auch dazu, die Nachfrage nach illegalen Drogen zu reduzieren. Insbesondere Jugendliche sollen durch gesetzliche Hürden vom Konsum illegaler Substanzen abgehalten werden.
Prinzipien von MI
Empathie ausdrücken
- Blickwinkel des Patienten
- Akzeptanz fördert die Veränderung
- Geschicktes aktives Zuhören
Diskrepanz entwickeln
- Ambivalenzen aufzeigen
- Diskrepanz zwischen gegenwärtigem Verhalten und persönlich wichtigen Wertvorstellungen und Zielen
Bestätigen
- Anerkennung und Verständnis; Stärken & Bemühungen wahrnehmen und loben
„Es erfordert Mut, so etwas zu machen / Ich kann mir vorstellen, dass das nicht einfach ist für Sie…“
Selbstwirksamkeit fördern
- Glaube sich verändern zu können ist ein wichtiger Motivator à der Berater ist hier um diesen zu unterstützen
Die 5 Strategien von mi
- Offene Fragen
- Aktives Zuhören: Reflektierende Aussagen, empathische Aussage machen statt Fragen (Es fühlt sich an als / Was ich höre ist…)
- Wiederholen Umformulieren Paraphrasieren, Gefühl reflektieren
- Spiegeln à Fordert mehr zu erzählen
- Widerstand umlenken
- Wiederstand mit Offenheit begegnen
- Anerkennung der Wahrnehmung und Gefühle
- Reflektierende Aussagen
- Zusammenfassen
- Hilfreich um die Ambivalenz deutlich zu machen
- Selbstmotivierende Aussagen hervorrufen (Change Talk)
- Erkennen der Nachteile des Status Quo (Was wird geschehen wenn sie nichts ändern?)
- Erkennen der Vorteile einer Veränderung (Was wären Vorteile einer solchen Veränderung?)
- Zuversicht bezüglich einer Veränderung (Welche persönlichen Stärken können Ihnen bei der Veränderung helfen?); Offene Fragen, Zuvesichtsskala, frühere Erfolge, Persönliche Stärken, Brainstorming, ect.
- Veränderungsabsicht (Was wären Sie bereit zu versuchen?)
Phase 2: Selbstverpflichtung für Veränderungen stärken
Anzeichen für Veränderungsbereitschaft:
- Nachlassender Widerstand
- Weniger Fragen zur Problematik
- Selbstmotivierende Aussagen
- Häufige Fragen zur Veränderung
- Zukunftsvorstellungen, Ausblicke
- Entschluss
- Experimente
Einleitung
- Zusammenfassen
- Schlüsselfragen
- Was glauben Sie, werden Sie nun tun?
- Was soll nun geschehen? Welche Möglichkeiten sehen Sie?
- Was bedeutet das für Ihr Trinkverhalten?
- Welche Vorteile hätte eine solche Veränderung?
- Was macht Ihnen Angst, wenn Sie an eine Veränderung denken?
- Informationen und Ratschläge (Anregungen)
Veränderungsplan erarbeiten
- Ziele festlegen
- Was genau soll sich denn verändern?
- Lassen Sie uns Schritt für Schritt vorgehen
- Veränderungsalternativen abwägen
- Welche Schritte braucht es zunächst um das erste Ziel zu erreichen?
- Veränderungsplan erstellen
- Hervorrufen von Selbstverpflichtung
Motivationsfragen
- Wie wird mein Leben, falls ich mich ändere?
- Wie werde ich auf mein Umfeld wirken, falls ich mich ändere?
- Kann ich die Veränderung schaffen?
- Was muss ich für eine Änderung investieren?
- Kann ich auf die Unterstützung meines Beraters bauen?
Motivationshindernisse
- Angst vor Veränderung
- Verhaltensträgheit (Gewohnheiten)
- Sekundäre Gewinne aus Problemverhalten (Rauchen, Jugendliche – Peergroup)
- Fehlende Informationen
- Fähigkeitsdefizite
- Widerstand gegen den Beratenden
Rechtlich: Ziele und Suchtarten
Primärziele:
- Prävention für Nichtsüchtige; insb. Jugendschutz
- Suchtfolgenbeschränkung und Ausstiegshilfe für Süchtige
- Schutz der Nichtsüchtigen vor Verhaltensweisen, aus Suchtzustand
Sekundärziele (versteckte Ziele):
- Finanzpolitische Interessen (Tabak, Alk, Casinosteuer finanziert die AHV)
- Durchsetzung herrschende Drogenkultur (?)
Rechtlich: Ziele und Suchtarten
Spielsucht
Rechtsgrundlagen
- Art. 106 BV / Spielbankengesetz (SBG) und –verordnung; Lotteriegesetz und –verordnung; ergänzend kant. Recht
Regelungszweck
- Sicherung Fairness/Redlichkeit
- Einschränkung Sozialschädlichkeit
- Finanzinteressen und Tourismusförderung
- Bekämpfung Geldwäscherei
Mittel/Massnahmen Spielbanken
- Vorschriften Spielbank- und Glücksspielgestaltung
- Zugangskontrolle und Spielsperrenmöglichkeit
- Sozialkonzept Spielbanken
- Besteuerung Spielbanken für AHV (50% des Gewinns)
- Aber: Keine Regelung von Internetcasinos mit Sitz ausserhalb der Schweiz!
Rechtlich: Ziele und Suchtarten
Tabak
Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung (SR 641.31)
- Tabakverordnung (SR 817.06) als Verordnung zum Lebensmittelgesetz (Warnhinweise, Werbebeschränkung)
- Weitere: Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Verordnung über Tabakpräventionsfonds, Radio- und TV-Gesetz
- Kantonale Regelungen in Gesundheitsgesetzen, Gastwirtschaftsgesetzen etc.
Mittel/Massnahmen
- Besteuerung
- Warnhinweise auf Produkt
- Werbeeinschränkung: Täuschungsschutz (Art. 17 TabV), keine spezifische Werbung bei Jugendlichen (Art. 18 TabV)
- Kantone z.T.: Schutz Passivrauchen, Einschränkung Werbung, Abgabeverbote an Minderjährige...
Rechtlich: Ziele und Suchtarten
Alk
Rechtsgrundlagen
- Alkoholgesetz (für gebrannte Wasser und Alcopops)
- Lebensmittelgesetz und –verordnung (für alle Kategorien)
- Kant. Gastgewerbegesetze und –verordnungen (Wein und Bier)
- Art. 136 StGB
Massnahmen/Mittel
- Konzessionierung, Bewilligungspflicht Herstellung, Einfuhr, Handel
- Werbebeschränkung (Art. 37 LMV, Art. 42b AG)
- Besteuerung; Sondersteuer für Alcopops
- Abgabebeschränkungen: Spirituosen und Alcopops nur an über 18jährige, Wein und Bier nur an über 16 Jährige (Art. 37a Lebensmittelverordnung)
Betäubungsmittelgesetz
Grundlage: Art. 118 Abs. 2 BV
- Schutz der Gesundheit als Ziel
BetmG als verwaltungsrechtliche Kontrollnorm
- Bewilligungspflicht und Kontrolle von Herstellung, Einfuhr, Handel und Konsum bestimmter Stoffe
BetmG als Nebenstrafrecht
- Vgl. Art. 26 BetmG, Art. 333 StGB
Strafnormen des BetmG unterstreichen Verbot des unbefugten Kontaktes mit Stoffen
- Verbot unbefugter Handel (nicht zu medizinischen Zwecken)
- Verbot unbefugter Konsum (nicht zu medizinischen Zwecken)
- Verbot aller möglichen Handlungen, die mit unbefugtem Handel/Konsum zu tun haben
- Dabei gilt: Therapie statt Strafe für KonsumentInnen
Jeder denkbare Kontakt mit Drogen ist strafbar!
- Vgl. Liste in Art. 19; Vorbereitungshandlungen, Besitz Unterstützung, Kauf, Verkauf etc. gleich behandelt.
- Konsum von Bm strafbar als Übertretung; Art. 19a
Strafdrohungen
- Im Grundtatbestand Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
- Für schwere Fälle mind. 1 Jahr und Geldstrafe
- Konsum: Busse
Die Heroinabgabe
Rechtsgrundlage Art. 8 Abs. 5 -7 BetmG; Betäubungsmittelsuchtverordnung
Zwecke:
- Therapeut. Einbindung
- Verbesserung Gesundheitszustand
- Verbesserung soziale Integration
- Dauerhafter Verzicht auf Opiatkonsum
Voraussetzungen der Person für Heroinabgabe (Art. 3e BetmG)
Strafrecht
Voraussetzungen und Folgen und Menge schweren Falls
Voraussetzung: Vgl. Art. 19 Ziff. 2 lit. a bis c BetmG
- Menge bedeutet Gesundheitsgefährdung vieler
- Bande (mind. zwei Personen, gewisse Org‘struktur)
- Gewerbsmässigkeit (10‘000.– Gewinn; 100‘000 Umsatz)
- Abgabe im Umfeld von Schule etc.
Folgen:
- Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 20 Jahre und
- Geldstrafe
Welche Menge indiziert den schweren Fall?
- Vgl. BGE 109 IV 143, 117 IV 322, BGE 125 IV 93:
- Cannabis und Extasy nicht geeignet für schweren Fall
- 12 g. reines Heroin
- 18 g. reines Kokain
- 200 LSD-Trips
Strafverfahren
Überblick Verfahren Erwachsenenstrafrecht:
Strafrecht ist Sache des Bundes, Strafverfahren Sache der Kanton
1) Einleitung des Verfahrens
- Strafanzeige bei der Polizei und eigene Erkenntnisse der Polizei (Drogendelinquenz=Suchkriminalität!!!)
- Anzeigepflichten und Anzeigerecht
- Grundsatz: keine Anzeigepflichten für Professionelle der Sozialen Arbeit
- Im Vergleich: Gefährdungsmeldung an die VB (EG ZGB)
2) Erste Ermittlungen durch die Polizei
- Observation, Deals, Verdeckte Ermittlung, Telefonabhörung, Zufallsfunde...
- Beendigung: Formlose Beendigung oder Beginn der Strafuntersuchung oder förmliche Nichtanhandnahme (gemäss StPO oder Art. 19a Ziff. 2 BetmG)
3) Untersuchung unter Anleitung der Staatsanwaltschaft oder einer untersuchungsrichterlichen Behörde
Mittel:
- Hausdurchsuchungen, gerichtsmedizinische Abklärungen, Telefonabhörung, Befragungen, Zeugeneinvernahmen, z.T. Zeugnispflicht!
- Unter Umständen U-Haft
- Unter Umständen vorzeitiger Massnahmenantritt!!!
Beendigung:
Anklage oder Einstellung des Verfahrens
- wegen Geringfügigkeit (vgl. StPO und Art. 19 Ziff. 2 BeMG)
- mangels Beweis
- wegen Verjährung
4) Beurteilung durch ein Strafgericht (Bezirksgericht, Amtsgericht, Kriminalgericht)
- Kammer oder Einzelrichter; zum Teil in Bagatellbereich abgekürzte Verfahren
- Urteilsfindung
- Mündliche oder schriftliche Eröffnung des Urteils
5) Allenfalls Rechtsmittelverfahren
Massnahmen und Weisungen
Massnahmen
- dienen der Rückfallverhütung;
- sind weniger tatschulbezogen als Strafen
Arten von Massnahmen
- Stationäre Massnahme, Suchtbehandlung und Massnahmen für junge Erw.
- Ambulante Massnahme, auch unter Aufschub der Strafe
- Nachträgliche Massnahme (während/nach Strafvollzug)
Weisung im Rahmen des bedingten Strafvollzuges (Art. 44 Ziff. 2 StGB)
- Heroin-, Methadonabgabe oder Drogenberatung, Antabusprogramm etc.
Voraussetzungen Massnahmen
Anlasstat (kein Freispruch)
- Stationäre Massnahme i.d.R. nur bei schweren Delikten
- Ambulante Massnahmen bei Delikten bis ca. 2-3 J. Strafdrohung
Rückfallgefahr
- Drogenabhängigkeit und
- Zusammenhang Abhängigkeit und Delikt
Verhältnismässigkeit
- Senkung Rückfallgefahr durch Massnahme
- Problem: fehlende minimale Motivation
- Begutachtung zwingend
- Praxis: auch Heroinprogramme als ambulante Massnahmen!
Grundfragen und Kritik Strafrecht/verfahren
Was bewirkt BetmG durch weite Strafbarkeit?
Kennzeichen:
- Einebnung von Täterschaft und Teilnahme
- Kriminalisierung bis weit zu blossen Vorbereitungshandlungen
- Keine klaren Täter- und Opferrollen; die meisten „Opfer“ sind zugleich Täter...
- Riesiges Dunkelfeld
Folgen:
- Hoher Erwartungsdruck und besond. Schwierigkeiten für Strafverfolgungsbehörde
- Einsatz von Untersuchungsmethoden an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit (Verdeckte Ermittlung, Telefonüberwachung etc., U-Haft als Druckmittel
- Rechtsgleichheit???, Legitimationsproblem
Wie funktioniert das System von ambulanten und stationären Therapien im Strafumfeld?
- Motivation Betroffene? Viele Therapieabbrüche
- Ausgestaltung ambulante Therapien???
Sind die Repression, das Strafverfahren und die Kriminalisierung wirklich präventiv geeignet und notwendig? (Verhältnismässigkeit!)?
Sucht und Sozvers
- Sucht gilt als selbstzutragendes Eigenrisiko (Einstelltage bei ALV)
- Jedoch keine Kürzung wegen Selbstverschulden
Sucht und Krankenvers / KTG
- Medikamtente zur Suchtbehandlung
- Substitutionsbehandlung
- Behandlung der Sucht in Kliniken
- KTG: Verweigerung Aufnahme (VVG), bzw. Vorbehalte (VVG/KVG)
- Konsum als Grund für Verweigerung der Leistungen
Nichtmeldung = Grund für Vertragskündigung
ALV
- u.U. kein Anspruch auf TG, wegen der Beitragszeit / fehlende Vermittlungsfähigkeit
- u.U. Einstelltage wegen Selbstverschulden bei Arbeitsverlust / Kontrollvorschriften nicht-erfüllung
IV
- Sucht alleine führt nicht zur IV
- Sucht nur relevant wenn,
- sie zur Krankheit / Unfall geführt hat, welche Schaden zur Folge haben, die die EF beeinträchtigt oder
- Die Sucht selber Folge eines Gesundheitsschadens mit Krankheitswert ist (Depression)
EL
- Wenn Anspruch auf IV besteht
- Mitfinanzierung Therapieaufenthalte
Sucht und Invalidität und Rentenleistung
Nur IV relevant, wenn Sucht zu…
- Krankheit / Unfall geführt hat à Beeinträchtigung Erwerbsfähigkeit
- Sucht selbst als Folge eines Gesundheitsschadens
- IV Renten aus IVG, UVG, BCG
- Grundsatz Integration vor Rente
- Psychische Behinderung: 6 Mt. AUF / 20% EUF
- Berufliche Massnahmen (Beratung, Erstausbildung, Umschuldung, Vermittlung, Praktikum, Kapitalhilfe…)
Abklärung und Interventionsplanung
Stolpersteine
- Klientel hat eigene Vorstellungen über die geeignete Behandlung
- Zuweiser haben Präferenzen
- Mangelnde Kooperation
Klassischer Verlauf einer Suchtberatung:
- Kontakt & Motivation
- Abklärung und Planung
- Behandlung
- Nachbehandlung
- Kontakt & Motivation
- Abklärung und Planung
- Behandlung
- Nachbehandlung