VBV Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht

Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht

Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht


Kartei Details

Karten 46
Lernende 179
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 20.12.2016 / 01.06.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/20161220_vbv_versicherungswirtschaft_und_vermittlerrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20161220_vbv_versicherungswirtschaft_und_vermittlerrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Die 14 Merkmale (Elemente, Wesensmerkmale) der Versicherung 

1) Versichertengemeinschaft

2) Rechtsanspruch auf Leistung

3) Gegenseitigkeit

4) Schutz und Sicherheit

5) Vermögensbedarf

6) Bereicherungsverbot

7) Prämie

8) Schätzbarkeit

9) Gesetz der grossen Zahl

10) Zufälligkeit des versicherten Ereignisses

11) Kumul

12) Planmässigkeit

13) Wirtschaftlichkeit

14) Sicherungsteam

 

 

1) Versicherungsgemeinschaft

Die Versicherten bilden eine Gefahrengemeischaft, die durch das Versicherungsunternehmen organisiert wird.

2) Rechtsanspruch

Die Versicherten haben ein Anspruch auf Leistung.

Im Fall der Fälle muss das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Leistung erbringen.

 

3) Gegenseitigkeit

In der Versichertengemeinschaft gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.

Aus den Prämien bezahlt das Unternehmen seine Verwaltungskosten und die Leistungen an einzelne Mitglieder der versichertengemeinschaft

4) Schutz und Sicherheit

 

Der Versicherte erhält für die ganze Laufzeit der Versicherung Schutz und Sicherheit 

5) Vermögensbedarf

Die Versicherung deckt den Vermögensbedarf, der dem Versicherten wegen des Eintritts des versicherten Ereignisses entsteht.

6) Bereicherungsverbot

Der Versicherte darf sich nicht auf Kosten seiner Mitversicherten bereichern. (Versicherungsbetrug)

7) Prämie

Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherten für den Versicherungsschutz.

Das Versicherungsunternehmen finanziert damit seinen Verwaltungsaufwand und die Versicherungsleistungen.

8) Schätzbarkeit

Die Prämie muss schätzbar sein.

9) Gesetz der grossen Zahl

Schätzbar ist die Prämie, wenn das Gesetz der grossen Zahl anwendbar ist.

So können Gesetzmässigkeiten ermittelt werden, die aus den Schäden vergangener Jahre, Vorhersagen für zukünftige Schäden zulassen. 

10) Zufälligkeit

Das Gesetz der grossen Zahl bedingt Zufälligkeit des versicherten Ereignisses. Eine weitere Voraussetzung ist eine möglichst grosse Homogenität in der Versichertengemeinschaft (gleiche Gefahr und gleiche Voraussetzungen der Versicherten).

11) Kumul

Wenn ein Ereigniss im Versicherungsbestand eines Versichrungsunternehmens zu Häufungen von Leistungen führt.

Die Folgen von Kumulen lassen sich durch gebietsmässige Streuung und durch grosse Versicherungsbestände mindern.

12) Planmässigkeit

Mit dem Geschäftsplan muss sich das Versicherungsunternehmen gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde über die nötige versicherungstechnische Professionalität ausweisen.

13) Wirtschaftlichkeit

Dazu zählen alle Faktoren des Managements nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

14) Sicherungsteam

Kunde und Berater bilden ein Sicherungsteam. Im Sicherungsteam wird der optimale Versicherungsschutz für den Kunden erarbeitet.

Personenversicherung

Versichert wird eine Person

- Lebensversicherung

- Unfallversicherung

- Krankenversicherung

- Invaliditätsversicherung

Sachversicherung

Versichert wird eine Sache

- Kaskoversicherung

- Feuerversicherung

- Hausratversicherung

Vermögensversicherung

Versichert wird eine Vermögensminderung

- Haftpflichtversicherung

- Rechtsschutzversicherung

- Betriebsunterbrechungsversicherung

- Hagelversicherung (Landwirtschaft)

Schadenversicherung

Bei der Schadenversicherung wird die Höhe der Leistung durch den Schaden bestimmt (max. die vereinbarte Maximalsumme)

- Haftpflichtversicherung

- Kaskoversicherung

- Heilungskosten in der Krankenversicherung

Summenversicherung

Bei der Summenversicherung wird schon bei Vertragsabschluss die Summe festgelegt, die der Versicherte bei Eintritt des versicherten Ereignisses erhält.

- Lebensversicherung

- Todesfallkapital in der Autoinsassenversicherung

Obligatorische Versicherungen

- Krankenversicherung (Grundversicherung) für alle Personen die in der Schweiz wohnen

- Unfallversicherung BU / NBU für (fast) alle Arbeitnehmer in der Schweiz

- Arbeitslosenversicherung (ALV) für alle Arbeitnehmer  in der Schweiz

- Invalidenversicherung nach dem IVG und als Teil der beruflichen Vorsorge für alle Arbeitnehmer in der Schweiz

- Einkommenssicherung im Alter (AHV) für alle Personen in der Schweiz und berufliche Vorsorge für (fast) alle Arbeitnehmer in der Schweiz

- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für alle Personen die in der Schweiz ein Fahrzeug zulassen

Wertschöpfungsprozesse des Versicherers

- Managementprozesse (Planung und Steuerung des Unternehmens)

- Geschäftsprozesse (Erstellung der Leistungen für den Kunden)

- Unterstützungsprozesse (Support für die Management- und Geschäftsprozesse)

Managementprozesse (Planung und Steuerung des Unternehmens)

- Strategieplanung

- Prozessmanagement

- Controlling

Geschäftsprozesse (Erstellung de Leistungen für den Kunden)

- Produktmanagement

- Beratung/Verkauf

- Underwriting/Riskmanagement

- Vertragsadministration/Service

- Schaden- und Leistungsmanagement

Unterstützungsprozesse (Support für die Management- und Geschäftsprozesse)

- Rechnungswesen

- Aktuariat

- Logistik

- Personalmanagement

- Informatik

Grundnutzen der Kernleistung Versicherungsschutz

Direkte Wirkung:

- Äusserer Schutz (Schutz vor den finanziellen Folgen)

- Innerer Schutz (Gefühl von Sicherheit)

Indirekte Wirkung:

- Bessere Kreditwürdigkeit

- Verringerung des Liquiditätsbedarfs

- Bewusster Umgang mit Gefahren

Zusatzleistungen beim Produkt Versicherung

- Gesamtberatung und Betreuung für Personen

- Riskmanagement für Unternehmen

- Schadenabwicklung

- Schadenservice rund um die Uhr verfügbar

- Serviceleistung bei der Prämienzahlung

- Sonderangebote

- Kundenanlässe

- Kundeninformation

Die 5 Schlüsselkriterien einer guten Dienstleistung

1) Zuverlässigkeit

2) Reaktionsfähigkeit

3) Kompetenz

4) Entgegenkommen

5) Äussere Erscheinung

Der Begriff Risiko in der traditionellen Versicherungssprache

- Ereignis, das Versicherungsleistungen auslöst (z.Bsp.: Überschwemmung)

- Versicherte Person

- Versichertes Objekt 

Maximales Risiko: höchstmöglicher finanzieller Schaden

Objektives Risiko: Gefahr ist vom menschlichem Verhalten unabhängig

Subjektives Risiko: Gefahr von Mensch verursacht oder beeinflusst

Konstantes Risiko: Risiko bleibt im Laufe der Vertragsdauer unverändert

Veränderliches Risiko: Ein Risiko verändert sich im Laufe der Vertragsdauer

Der Begriff Risiko im Zusammenhang mit dem Riskmanagement

Möglichkeit, dass Störungen und Ihre Wirkungen die Zielerreichung beeinträchtigen oder verhindern.

Der Begriff Risiko in der Umgangssprache

Gefahr, Wagnis

Riskmanagement als Prozess

1.Schritt: Ziele hinterfragen: Was soll erreicht werden? Sind die Ziele konkret genug?

2.Schritt: Gefahren erkennen: Was könnte die Erreichung des Ziels verhindern?

3.Schritt: Gefahren bewerten: kleines, mittleres, grosses oder Katastrophenrisiko? Wie wahrscheinlich ist der Eintritt?

4.Schritt: Über Sicherungsmassnahmen entscheiden: Wie mit den Gefahren umgehen? (Stufen des Riskmanagement)

- Meiden, Vermindern, Überwelzen, Selber tragen

5.Schritt: Überwachen: Veränderung im Laufe der Zeit erkennen

Die vier Stufen vom 4.Schritt des Riskmanagements

1.Stufe) Risiko vermeiden: Vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Ziele

2.Stufe) Risiko vermindern: Massnahmen zur Gefahrenverhütung und Schadensbegrenzung

3.Stufe) Risiko abwälzen: Abschluss eines Versicherungsvertrages

4.Stufe) Risiko selbst tragen: Risiken, die wir nicht weiter vermindern oder begrenzen können, müssen wir selber tragen

Die 4 Tragweiten einer Gefahr

1.  Nicht Schlimm (kleines Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr kann ich locker wegstecken

2. Ernst (mittleres Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind ernst, sie sind aber zu bewältigen

3. Sehr ernst (grosses Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind sehr ernst, aber mit aussergewöhnlichen Anstrengungen noch zu erreichen

4. Existenzbedrohend (Katastrophenrisiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind existenzbedrohend, das Ziel ist nicht mehr zu erreichen.

Die 3 wichtigsten Finanzierungssysteme

1. Das Umlageverfahren (AHV / IV, soziale Krankenversicherung) 

- Die laufend eingenommenen Prämien werden dazu verwendet, um die laufenden Versicherungsleistungen zu erbringen

2. Kapitaldeckungsverfahren (Penionskasse, Sparanteil bei Lebensversicherungen)

- Jeder Versicherte spart für sich selbst. Er bildet ein Deckungskapital. Aus diesem Kapital + dem technischem Zins und allfälligen Überschussbeiträgen, wird dann die Versicherungsleistung finanziert.

3. Bedarfsdeckungsverfahren (private Versicherungsgesellschaften)

- Hier wird die Finanzierung mit der Vorausberechnung der Prämien gesichert,. Ein Teil der Prämie wird für Reserven zurückbehalten und der andere für laufende Versicherungsleistungen. Dabei bildet der Versicherer Rückstellungen für alle Versicherungsleistungen, die in einem Versicherungsjahr gemeldet wurden, aber erst in einem späteren Jahr ausbezahlt werden müssen.  

 

Die Prämienarten

Startpunkt: Risikoprämie (wird durch den Versicherungsmathematiker, gestützt auf Statistiken und Wahrscheinlichkeitsrechnungen, ermittelt)

1.Teilschritt: Nettoprämie (Risikoprämie+Risikozuschläge)

2.Teilschritt: Bruttoprämie (Nettoprämie + Verwaltungsaufwand + Gewinn - Zins)

3.Teilschritt: Vertragsprämie (Bruttoprämie +/- kundenseitige Besonderheiten)

Endpunkt: Barprämie (Vertragsprämie - Bonus + Malus)

 

 

Die Mehrwertsteuer

Normalsatz: 8%

Reduzierter Satz: 2.5% (Ess und Trinkwaren ausgenommen Alkohol, Lieferungen von Vieh, Geflügel und Fisch, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Teitschriften)

Beherbergungssatz: 3.8% für Hotellerie und Parahotellerie (Ferienwohnung, Jugendherbergen, Campingplätze) gilt ein Sondersatz für die Beherbergungsleistungen, d.h. Übernachtung mit Frühstück

 

Die Inhalte der Informationspflicht der Vermittler (VAG 45)

- Seine Identität und Adresse

- Von welchen Versicherungsunternehmen die angebotenen Deckungen stammen

- Vetragsbeziehung zu den Versicherungsunternehmen und deren Namen

- Bezeichnung der Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte haftbar gemacht werden kann

- Angaben zur Bearbeitung der Personendaten

 

Registrierung - Pflicht für ungebundene, Recht für gebundene Vermittler

Ungebundene Vermittler müssen, gebundene Vermittler können sich in das Register eintragen lassen

Voraussetzungen für den Registereintrag

1. fachliche Qualifikation durch Vermittlerprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss

2. persönliche Voraussetzungen 

- Handlungsfähigkeit

- Im Strafregister dürfen keine Straftaten in Verbindung mit der Vermittlertätigkeit eingetragen sein. 

- Es dürfen keine Verlustscheine bestehen

3. finanzielle Sicherheit (Berufshaftpflicht mit mind. 2 Millionen CHF für alle Schäden eines Jahres)

Wesentliche Änderungen der Verhältnisse muss der eingetragene Vermittler innert 14 Tagen der FINMA bekannt geben

Verstösse gegen Vorschriften der Vermittleraufsicht können mit Streichung aus dem Register und/oder mit Busse geahndet werden