VBV Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht
Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht
Versicherungswirtschaft und Vermittlerrecht
Kartei Details
Karten | 46 |
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Lernende | 179 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 20.12.2016 / 01.06.2025 |
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Die 14 Merkmale (Elemente, Wesensmerkmale) der Versicherung
1) Versichertengemeinschaft
2) Rechtsanspruch auf Leistung
3) Gegenseitigkeit
4) Schutz und Sicherheit
5) Vermögensbedarf
6) Bereicherungsverbot
7) Prämie
8) Schätzbarkeit
9) Gesetz der grossen Zahl
10) Zufälligkeit des versicherten Ereignisses
11) Kumul
12) Planmässigkeit
13) Wirtschaftlichkeit
14) Sicherungsteam
1) Versicherungsgemeinschaft
Die Versicherten bilden eine Gefahrengemeischaft, die durch das Versicherungsunternehmen organisiert wird.
2) Rechtsanspruch
Die Versicherten haben ein Anspruch auf Leistung.
Im Fall der Fälle muss das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Leistung erbringen.
3) Gegenseitigkeit
In der Versichertengemeinschaft gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.
Aus den Prämien bezahlt das Unternehmen seine Verwaltungskosten und die Leistungen an einzelne Mitglieder der versichertengemeinschaft
4) Schutz und Sicherheit
Der Versicherte erhält für die ganze Laufzeit der Versicherung Schutz und Sicherheit
5) Vermögensbedarf
Die Versicherung deckt den Vermögensbedarf, der dem Versicherten wegen des Eintritts des versicherten Ereignisses entsteht.
6) Bereicherungsverbot
Der Versicherte darf sich nicht auf Kosten seiner Mitversicherten bereichern. (Versicherungsbetrug)
7) Prämie
Die Prämie ist die Gegenleistung des Versicherten für den Versicherungsschutz.
Das Versicherungsunternehmen finanziert damit seinen Verwaltungsaufwand und die Versicherungsleistungen.
8) Schätzbarkeit
Die Prämie muss schätzbar sein.
9) Gesetz der grossen Zahl
Schätzbar ist die Prämie, wenn das Gesetz der grossen Zahl anwendbar ist.
So können Gesetzmässigkeiten ermittelt werden, die aus den Schäden vergangener Jahre, Vorhersagen für zukünftige Schäden zulassen.
10) Zufälligkeit
Das Gesetz der grossen Zahl bedingt Zufälligkeit des versicherten Ereignisses. Eine weitere Voraussetzung ist eine möglichst grosse Homogenität in der Versichertengemeinschaft (gleiche Gefahr und gleiche Voraussetzungen der Versicherten).
11) Kumul
Wenn ein Ereigniss im Versicherungsbestand eines Versichrungsunternehmens zu Häufungen von Leistungen führt.
Die Folgen von Kumulen lassen sich durch gebietsmässige Streuung und durch grosse Versicherungsbestände mindern.
12) Planmässigkeit
Mit dem Geschäftsplan muss sich das Versicherungsunternehmen gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde über die nötige versicherungstechnische Professionalität ausweisen.
13) Wirtschaftlichkeit
Dazu zählen alle Faktoren des Managements nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
14) Sicherungsteam
Kunde und Berater bilden ein Sicherungsteam. Im Sicherungsteam wird der optimale Versicherungsschutz für den Kunden erarbeitet.
Sachversicherung
Versichert wird eine Sache
- Kaskoversicherung
- Feuerversicherung
- Hausratversicherung
Vermögensversicherung
Versichert wird eine Vermögensminderung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Hagelversicherung (Landwirtschaft)
Schadenversicherung
Bei der Schadenversicherung wird die Höhe der Leistung durch den Schaden bestimmt (max. die vereinbarte Maximalsumme)
- Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung
- Heilungskosten in der Krankenversicherung
Summenversicherung
Bei der Summenversicherung wird schon bei Vertragsabschluss die Summe festgelegt, die der Versicherte bei Eintritt des versicherten Ereignisses erhält.
- Lebensversicherung
- Todesfallkapital in der Autoinsassenversicherung
Obligatorische Versicherungen
- Krankenversicherung (Grundversicherung) für alle Personen die in der Schweiz wohnen
- Unfallversicherung BU / NBU für (fast) alle Arbeitnehmer in der Schweiz
- Arbeitslosenversicherung (ALV) für alle Arbeitnehmer in der Schweiz
- Invalidenversicherung nach dem IVG und als Teil der beruflichen Vorsorge für alle Arbeitnehmer in der Schweiz
- Einkommenssicherung im Alter (AHV) für alle Personen in der Schweiz und berufliche Vorsorge für (fast) alle Arbeitnehmer in der Schweiz
- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für alle Personen die in der Schweiz ein Fahrzeug zulassen
Wertschöpfungsprozesse des Versicherers
- Managementprozesse (Planung und Steuerung des Unternehmens)
- Geschäftsprozesse (Erstellung der Leistungen für den Kunden)
- Unterstützungsprozesse (Support für die Management- und Geschäftsprozesse)
Managementprozesse (Planung und Steuerung des Unternehmens)
- Strategieplanung
- Prozessmanagement
- Controlling
Geschäftsprozesse (Erstellung de Leistungen für den Kunden)
- Produktmanagement
- Beratung/Verkauf
- Underwriting/Riskmanagement
- Vertragsadministration/Service
- Schaden- und Leistungsmanagement
Unterstützungsprozesse (Support für die Management- und Geschäftsprozesse)
- Rechnungswesen
- Aktuariat
- Logistik
- Personalmanagement
- Informatik
Grundnutzen der Kernleistung Versicherungsschutz
Direkte Wirkung:
- Äusserer Schutz (Schutz vor den finanziellen Folgen)
- Innerer Schutz (Gefühl von Sicherheit)
Indirekte Wirkung:
- Bessere Kreditwürdigkeit
- Verringerung des Liquiditätsbedarfs
- Bewusster Umgang mit Gefahren
Zusatzleistungen beim Produkt Versicherung
- Gesamtberatung und Betreuung für Personen
- Riskmanagement für Unternehmen
- Schadenabwicklung
- Schadenservice rund um die Uhr verfügbar
- Serviceleistung bei der Prämienzahlung
- Sonderangebote
- Kundenanlässe
- Kundeninformation
Die 5 Schlüsselkriterien einer guten Dienstleistung
1) Zuverlässigkeit
2) Reaktionsfähigkeit
3) Kompetenz
4) Entgegenkommen
5) Äussere Erscheinung
Der Begriff Risiko in der traditionellen Versicherungssprache
- Ereignis, das Versicherungsleistungen auslöst (z.Bsp.: Überschwemmung)
- Versicherte Person
- Versichertes Objekt
Maximales Risiko: höchstmöglicher finanzieller Schaden
Objektives Risiko: Gefahr ist vom menschlichem Verhalten unabhängig
Subjektives Risiko: Gefahr von Mensch verursacht oder beeinflusst
Konstantes Risiko: Risiko bleibt im Laufe der Vertragsdauer unverändert
Veränderliches Risiko: Ein Risiko verändert sich im Laufe der Vertragsdauer
Der Begriff Risiko im Zusammenhang mit dem Riskmanagement
Möglichkeit, dass Störungen und Ihre Wirkungen die Zielerreichung beeinträchtigen oder verhindern.
Der Begriff Risiko in der Umgangssprache
Gefahr, Wagnis
Riskmanagement als Prozess
1.Schritt: Ziele hinterfragen: Was soll erreicht werden? Sind die Ziele konkret genug?
2.Schritt: Gefahren erkennen: Was könnte die Erreichung des Ziels verhindern?
3.Schritt: Gefahren bewerten: kleines, mittleres, grosses oder Katastrophenrisiko? Wie wahrscheinlich ist der Eintritt?
4.Schritt: Über Sicherungsmassnahmen entscheiden: Wie mit den Gefahren umgehen? (Stufen des Riskmanagement)
- Meiden, Vermindern, Überwelzen, Selber tragen
5.Schritt: Überwachen: Veränderung im Laufe der Zeit erkennen
Die vier Stufen vom 4.Schritt des Riskmanagements
1.Stufe) Risiko vermeiden: Vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Ziele
2.Stufe) Risiko vermindern: Massnahmen zur Gefahrenverhütung und Schadensbegrenzung
3.Stufe) Risiko abwälzen: Abschluss eines Versicherungsvertrages
4.Stufe) Risiko selbst tragen: Risiken, die wir nicht weiter vermindern oder begrenzen können, müssen wir selber tragen
Die 4 Tragweiten einer Gefahr
1. Nicht Schlimm (kleines Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr kann ich locker wegstecken
2. Ernst (mittleres Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind ernst, sie sind aber zu bewältigen
3. Sehr ernst (grosses Risiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind sehr ernst, aber mit aussergewöhnlichen Anstrengungen noch zu erreichen
4. Existenzbedrohend (Katastrophenrisiko) : Die Folgen dieser Gefahr sind existenzbedrohend, das Ziel ist nicht mehr zu erreichen.
Die 3 wichtigsten Finanzierungssysteme
1. Das Umlageverfahren (AHV / IV, soziale Krankenversicherung)
- Die laufend eingenommenen Prämien werden dazu verwendet, um die laufenden Versicherungsleistungen zu erbringen
2. Kapitaldeckungsverfahren (Penionskasse, Sparanteil bei Lebensversicherungen)
- Jeder Versicherte spart für sich selbst. Er bildet ein Deckungskapital. Aus diesem Kapital + dem technischem Zins und allfälligen Überschussbeiträgen, wird dann die Versicherungsleistung finanziert.
3. Bedarfsdeckungsverfahren (private Versicherungsgesellschaften)
- Hier wird die Finanzierung mit der Vorausberechnung der Prämien gesichert,. Ein Teil der Prämie wird für Reserven zurückbehalten und der andere für laufende Versicherungsleistungen. Dabei bildet der Versicherer Rückstellungen für alle Versicherungsleistungen, die in einem Versicherungsjahr gemeldet wurden, aber erst in einem späteren Jahr ausbezahlt werden müssen.
Die Prämienarten
Startpunkt: Risikoprämie (wird durch den Versicherungsmathematiker, gestützt auf Statistiken und Wahrscheinlichkeitsrechnungen, ermittelt)
1.Teilschritt: Nettoprämie (Risikoprämie+Risikozuschläge)
2.Teilschritt: Bruttoprämie (Nettoprämie + Verwaltungsaufwand + Gewinn - Zins)
3.Teilschritt: Vertragsprämie (Bruttoprämie +/- kundenseitige Besonderheiten)
Endpunkt: Barprämie (Vertragsprämie - Bonus + Malus)
Die Mehrwertsteuer
Normalsatz: 8%
Reduzierter Satz: 2.5% (Ess und Trinkwaren ausgenommen Alkohol, Lieferungen von Vieh, Geflügel und Fisch, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Teitschriften)
Beherbergungssatz: 3.8% für Hotellerie und Parahotellerie (Ferienwohnung, Jugendherbergen, Campingplätze) gilt ein Sondersatz für die Beherbergungsleistungen, d.h. Übernachtung mit Frühstück
Die Inhalte der Informationspflicht der Vermittler (VAG 45)
- Seine Identität und Adresse
- Von welchen Versicherungsunternehmen die angebotenen Deckungen stammen
- Vetragsbeziehung zu den Versicherungsunternehmen und deren Namen
- Bezeichnung der Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte haftbar gemacht werden kann
- Angaben zur Bearbeitung der Personendaten
Registrierung - Pflicht für ungebundene, Recht für gebundene Vermittler
Ungebundene Vermittler müssen, gebundene Vermittler können sich in das Register eintragen lassen
Voraussetzungen für den Registereintrag
1. fachliche Qualifikation durch Vermittlerprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss
2. persönliche Voraussetzungen
- Handlungsfähigkeit
- Im Strafregister dürfen keine Straftaten in Verbindung mit der Vermittlertätigkeit eingetragen sein.
- Es dürfen keine Verlustscheine bestehen
3. finanzielle Sicherheit (Berufshaftpflicht mit mind. 2 Millionen CHF für alle Schäden eines Jahres)
Wesentliche Änderungen der Verhältnisse muss der eingetragene Vermittler innert 14 Tagen der FINMA bekannt geben
Verstösse gegen Vorschriften der Vermittleraufsicht können mit Streichung aus dem Register und/oder mit Busse geahndet werden