1.1 Schweizer Recht 2013

Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung

Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung

Domenico Brunner

Domenico Brunner

Kartei Details

Karten 51
Lernende 114
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 20.01.2013 / 10.09.2024
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Im Privatrecht gelten folgende rechtliche Gebilde als rechtsfähige juristische Person: Welche...?

-Die vier Gesellschaften: Aktiengesellschaft AG/Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH/Genossenschaft/Vereine

-Die Stiftung

-Alle anderen rechtlichen Gebilde des Privatrechts sind degegen keine juristischen Personen, so z.B. die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder die Erbgemeinschaften. Diese Gebilde sind nicht rechtsfähig. Deshalb sind letzlich die in ihnen zusammengeschlossenen Personen gemeinsam die Träger der Rechte und Pflichten.

Wie handeln natürliche Personen...?

Eine Erbgemeinschaft...

Herr X ist vor einem Jahr gestorben. Solange die Erbschaft nicht verteilt ist, bilden die erben die Erbgemeinschaft, die keine juristische Person ist. Alle Vermögenswerte gehören ihnen gemeinsam und sie haben auch gemeinsam für die Rechte und pflichten einzustehen, die Herr X gegenüber Dritten hatte. Wenn z.B. eine Liegenschaft aus dem Nachlass von Herr X verkauft werden soll, müssen alle gemeinsam handeln. 

Wie handlen juristische Personen...?

Juristische Personen sind abstrakte Gebilde. Damit sie handeln können, benötigen sie Organe. Das Gesetz schreibt die nötigen Organe für jede juristische Person vor und weist ihnen bestimmte Aufgaben zu. Eines davon hat jeweils die Aufgabe für die juristische Person zu handeln. Durch dieses Organ wird die juristische Person im Geschäftsverkehr handlungsfähig. (ZGB 54/55)

Nenne das handelnde Organ der vier Gesellschaften als juristische Person...?(Organe=Organisation)

-Bei der Aktiengesellschaft AG: das handelnde Organ Verwaltungsrat/oberstes Organ die Generalversammlung

-Bei der GmbH: das handeln Organ Geschäftsführung/oberstes Organ die Gesellschafterversammlung

-Bei der Genossenschaft und dem Verein: das handelnde Organ Vorstand/oberstes Organ die Generalversammlung der Genossenschaft resp. des Vorstands

Grundsätze des Privatrechts, die wichtigsten vier...

Gebot sich nach Treu und Glauben zu verhalten...

ZGB 2 I: Jedermann hat in der ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.

-Fairness bei der Ausübung von Rechten und Pflichten.

-Dieser grundsatz ist für das Privatrecht zentral, die Gerichte haben eine ganze Reihe von Fairnesspflichten aus ihm abgeleitet.

Verbot des Rechtsmissbrauchs...

ZGB 2 II:Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.

-Verbot der nutzlosen Rechtsausübung.

-Mann wirft ihm vor, er missbrauche sein Recht, was verboten ist. Der Richter wird dieses Recht nicht schützen.

Schutz des guten Glaubens...

ZGB 3: Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten.

-Guter Glaube wird grundsätzlich vermutet.

-Sara leiht sich von Manuel ein Buch aus. Auch ihre Freundin Andrea ist von diesem Buch begeistert, worauf Sara es ihr schenkt. Andrea wird Eigentümerin des Buchs, denn sie konnte nicht ahnen, dass Sara es gar nicht hätte verschenken dürfen.

Beweisregel...

ZGB 8: Wer vor Gericht eine Tatsache behaubtet und daraus ein Recht ableitet, muss das Vorhandensein der behaupteten Tatsache beweisen.

-Wer vor Gericht etwas will, muss es beweisen können.

-Diese Beweislast trifft nicht nur den Kläger, der einen Prozess einleitet. Auch die Gegenpartei (die Beklagte) muss beweisen, was sie behauptet.

Die Einleitungsartikel des ZGB (Art.1-10) stehen einige Grundsätze, die für das ganze Privatrecht gelten!

Dispositives und zwingendes Recht...?

-Die Gesetzesartikel, die zum dispositiven Recht gehören, dürfen die Geschäftspartner abändern. Das heisst: Sie dürfen etwas anderes regeln, als es im Gesetz vorgesehen ist. Das dispositive Recht heisst auch nachgiebiges Recht oder ergänzendes Recht. Es gilt dann, wenn die Geschäftspartner nicht etwas anderes abgemacht haben.

zwingendes Recht...?

-Das zwingende Recht dürfen die Geschäftspartner nicht abändern. Zwingendes Recht muss strikt beachtet werden. Zwingendes Recht findet sich vor allem im Miet- und im Arbeitsrecht zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei.

relativ zwingend...?

-Manche Bestimmungen dürfen dagegen nur zugunsten einer Partei geändert werden, nicht aber zu deren Ungunsten. Solche Bestimmungen bezeichnet man als relativ zwingend.

-d.h. weniger nein, mehr ja (z.B. Ferien, Freitage, Lohn)