18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 21–40

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Langue Deutsch
Catégorie Marketing
Niveau Université
Crée / Actualisé 10.09.2016 / 08.10.2016
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Wie kann ein Vertrag abgeschlossen werden?

Stillschweigend oder ausdrücklich.
Jemand macht einen Antrag, eine Offerte, der Partner sagt JA oder nickt mit dem Kopf (dem sagt man Annahme oder Akzept).

 

Ist eine Offerte schon eine Obligation, eine Verpflichtung?

Je nach Text! „Gültig bis Ende der nächsten Woche“, dann ist die Offerte solange verbindlich.
    „Unverbindlich“, „solange Vorrat“, „freibleibend“...dann ist die Offerte unverbindlich!
Ohne Vermerk: Unter Anwesenden solange verbindlich, bis man den Raum verlässt.
Telefonisch ähnlich: Bis der Hörer aufgelegt ist. 
    Schriftlich: Postweg, 2-3 Tage.
    Widerruf: Was ist zuerst beim Empfänger, die Offerte oder der Widerruf?
    Das ist entscheidend, zumindest theoretisch nach Gesetz!

 

Der Lieferant bringt Ihnen per Lieferwagen eine neue Kaffeemaschine...die Front ist sehr zerkratzt, die Maschine funktioniert aber einwandfrei...was tun Sie?

Sofortige Mängelrüge, ev. schriftlich!
    Sofort kann innert 2-3 Tagen sein, oder den Umständen entsprechend „sofort“!
    AGB’s! Vereinbarung mit dem Kunden!
    Wenn ich im Sommer einen Schneepflug kaufe, kann ich ihn erst testen, wenn es zum ersten Mal schneit  -  dann ist DAS „sofort“!
    Sofort ist auf jeden Fall SOFORT nach Feststellen des Mangels!

 

Was ist über den Inhalt eines Vertrags zu sagen?

Formfreiheit! Vertragsfreiheit!
    Natürlich nicht rechtswidrig!
    Für gewisse Verträge ist aber Form vorgeschrieben und gewisse Punkte eines Vertrags können ebenfalls vorgeschrieben sein („qualifizierte Schriftlichkeit“!)

 

Was passiert nach einer Mängelrüge?

Der Käufer bestimmt!
    1.    Wandelung (ich trete vom Vertrag zurück)
    2.    Minderung (ich verlange einen Rabatt und behalte die maschine)
    3.    Ersatz (ich möchte, dass der Lieferant die maschine gegen eine „schöne“ austauscht! Das geht nur mit Gattungsware, vertretbarer Ware!)
Wenn es in den AGB’s steht, könnte der Lieferant auch reparieren!

 

Was ist Gattungsware? Was gibt es sonst noch...Warenkategorien?

Gattungsware: Vertretbare Ware, Mehl, Schrauben, fabrikneue Kaffeemaschine oder fabrikneues Auto!
    „Vertretbare/austauschbare  Ware“.
    Gegenteil: Spezieskauf, Stückkauf: Nicht vertretbar! Es gibt das Stück nur EIN Mal...Picassobild, Occasionsauto!
    Andere Kategorien:
    Fahrniskauf ist Kauf von beweglichen Gütern.
    Grundstückkauf: Unbewegliche Güter.

 

Übergang von Nutzen und Gefahr, Eigentumsübergang?
Gattungskauf? Spezieskauf?

 

Übergang von Nutzen und Gefahr:
    Gattungskauf: Nach Vertragsabschluss und nach Ausscheiden des Guts für den Käufer (Bereitstellung!)
    Spezieskauf/Stückkauf: Sofort nach Abschluss des Vertrags!
    Eigentumsübertrag: Bei Übergabe des Guts! 
    Muss in der Schweiz nicht mit Übergang von Nutzen und Gefahr übereinstimmen!
    Beispiel zur Klarheit:
    Ich kaufe in der Galerie vom Galeristen einen Picasso, wir unterschreiben den Kaufvertrag, 0.5 Mio. CHF! 5 Minuten nach Unterschrift zerschneidet ein Irrer mit dem Messer mein Bild...Gefahr ist bei mir...Versicherung!
    Oder: 5 Minuten nach Unterschrift kommt ein Scheich in die Galerie und bietet für „meinen“ Picasso 1 Mio. CHF...das ist meine Sache (nicht die des Galeristen!)  und mein Gewinn, wenn ich diesem Scheich den Picasso verkaufe!
    Eigentumsübertrag? Sobald ich das Bild unter den Arm nehme und heim trage!

 

Nichterfüllung des Vertrags, was kann das sein?

Der Verkäufer liefert nicht  /  der Käufer bezahlt nicht!
    Der Verkäufer liefert nicht: In Verzug setzen, später Lieferung ablehnen!
    Der Käufer bezahlt nicht: Bei Eigentumsvorbehalt Ware zurückholen / ohne EV: Betreibung oder Sicherungsmittel einsetzen.
    Der Kunde nimmt die Lieferung des Verkäufers nicht an? z.B. mit Richter sprechen und dann Ware deponieren, ev. Notverkauf!
    Verkäuferverzug!

 

Was ist ein Fixgeschäft?
Was gibt es sonst noch?

 

Fixgeschäft: Lieferung auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt, mit entsprechendem Grund (Hochzeitstorte für das Hochzeitsmahl!). Lieferant muss nicht in Verzug gesetzt werden, Lieferant haftet für ev. Kosten einer Beschaffung (der Torte) anderswo!

Nicht Fixgeschäft? Mahngeschäft, Lieferant muss in Verzug gesetzt werden, wenn er nicht rechtzeitig liefert.

 

Was sind AGB's?

Allgemeine Geschäftsbedingungen! Verbindlich, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass der Käufer Kenntnis von den AGB's hatte. Setzt der Verkäufer ungewöhnliche Regelungen ein, weil er meint, der Käufer lese ja die AGB's sowieso nicht, so könnten solche Regelungen, die der Käufer nicht erwarten musste, angefochten werden!

Welche Sicherungsmittel sind „gesetzlich“?

-    Gesetzliches Grundpfandrecht: Wenn so eingetragen, haftet das verkaufte Grundstück/Gebäude gegenüber dem Verkäufer, bis Käufer bezahlt hat.
    -    Bauhandwerkerpfand ist auch „gesetzlich“: Handwerker, die an einem z.B. Hausbau beteiligt sind, können auf dem Gebäude ein Bauhandwerkerpfand errichten, wenn der Bauherr nicht rechtzeitig bezahlt.
    -    Retention: „retenir“...zurückbehalten!             (Fortsetz. folg. St.)
        Unter gewissen Umständen kann z.B. ein Garagier das Auto des Kunden zurückbehalten, wenn er bei Ablieferung des reparierten Autos kein Geld bekommt!
        Das macht der Garagier z.B., wenn er Angst hat, sonst vom Kunden das Geld nicht zu bekommen. Der Garagier darf dann das Auto nicht einfach freihändig verkaufen, sondern muss über Betreibungsamt „schlaufen“...sonst Verkauf ev. willkürlich!
        Betreibung auf Pfandverwertung!
        Geht auch bei Büromiete...Zurückbehalten der Möbel  -  das geht aber bei Wohnungsmiete nicht!!

Vertragliche Sicherungsmittel:
    Sicherungsmittel wird im Vertrag eingebaut, um Zahlung z.B. des Käufers abzusichern!

    Real-/Sachsicherheiten:
    -    Faustpfand
    -    Grundpfand
    -    Kaution (Wohnungsmiete!)

Personalsicherheiten: Da sichert nicht ein Wertgegenstand, sondern es steht eine (solvente) Person dahinter!
    -    Bürgschaft
    -    Reuegeld (Zurücktreten von einem Vertrag)
    -    Konventionalstrafe (Nichterfüllen eines wichtigen Vertragspunktes, 
        z.B. Fertigstellung eines Gebäudes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt

 

Was ist eine Bürgschaft?

Der Bürge sichert dem Gläubiger das Einhalten von Verpflichtungen des Schuldners.
    Vertrag zwischen Gläubiger und Bürge, qualifizierte Schriftlichkeit vorgeschrieben, oft sogar öffentliche Beurkundung und Mit-Unterschrift des Lebenspartners!
    Einfache Bürgschaft: Bürge bezahlt erst, wenn Schuldner fruchtlos betrieben wurde.
    Solidarbürgschaft: Bürge bezahlt schon, wenn Schuldner nicht rechtzeitig zahlt!
    Qualifizierte Schriftlichkeit: Schriftlich, handschriftlich unterschrieben PLUS gewisse Punkte müssen im Vertrag vorhanden sein PLUS gewisse Punkte müssen handschriftlich eingesetzt sein: Maximalsumme der Bürgschaft, Solidarbürgschaft !

 

Erklären Sie das Faustpfand, bitte!

Als Sicherheit kann der Schuldner dem Gläubiger auch ein Pfand geben  -  etwas Bewegliches nennt man Faustpfand, weil man das Pfand dem Gläubiger übergeben, in die „Faust“ geben muss. Quittung verlangen! 
    Auch wenn der Schuldner seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, darf der Gläubiger das Pfand nicht einfach verkaufen, sondern muss auch da über das Betreibungsamt schlaufen, Betreibung auf Pfandverwertung, weil der Gläubiger das Pfand ja schon hat.
    „Faust“ Ausnahmen: Schiffe, Flugzeuge, Vieh...da Registereinträge!

 

Wo braucht man vor allem „Kautionen“?

Bei Mietverträgen! Der Mieter hinterlegt zu Gunsten des Vermieters 1 – 3 Monatsmieten bei einer Bank, zinstragend. Wenn der Mieter auszieht, kann der Vermieter ev. Mietzinsrückstände und Reparaturen zu Lasten des Mieters mit der Kaution verrechnen. Es gibt heute auch Gesellschaften, bei denen man eine Garantieversicherung abschliessen kann, die man dann statt der Kaution beim Vermieter hinterlegt, 
    "Swiss Caution"! Vereinbarungssache!

 

Was passiert bei einem Kaufvertrag?

Der Verkäufer „beschafft dem Käufer das Eigentum an einer Sache“, der Käufer bezahlt den Kaufpreis, „geldliche oder geldwerte Leistung“, wie es im Gesetz steht, damit könnte man auch verrechnen oder Gegenleistungen liefern, wenn das so vereinbart würde (Vertragsfreiheit!)

Und wie ist denn das mit dem Eigentumsvorbehalt?

Mit dem Eigentumsvorbehalt wird die Eigentumsübertragung verzögert, nicht aber der Übergang von Nutzen und Gefahr!
    Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer einen Eigentumsvorbehalt (weil er nicht so sicher ist, dass der Käufer nach Vertrag bezahlt!) . Dann trägt er den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners ein (öffentliches Register). Der Käufer bleibt also bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur Besitzer, aber noch nicht Eigentümer!
    Folge: Wenn der Käufer irgendwie betrieben wird und der Pfändungsbeamte will dort pfänden, wird er vorher ins EV-Register schauen, weil er Gegenstände, die dort eingetragen sind, gar nicht pfänden darf.
    Eigentumsvorbehalt: Nur entsprechender Vermerk auf der Rechnung ist wertlos, es braucht die Eintragung ins EV-Register!

 

Ein Garagier verkauft Alphons Meier ein Auto. Meier bezahlt nicht. Der Garagier hat vom Auto noch einen Ersatzschlüssel 
     -  darf der Garagier jetzt bei Nacht und Nebel „sein“ Auto, das immer vor dem Haus des Käufers steht, zurückholen, um einen geldlichen Verlust zu vermeiden?

 

Nein, der Wagen ist Eigentum von Meier!
    Zurückholen wäre Diebstahl!
    Ausnahme: Eigentumsvorbehalt!
    Wenn so ein EV eingetragen wäre, könnte man bei Nicht-Zahlung Auto     auch zurücknehmen!

 

Sie haben ein Bauprojekt, bei dem gewisse Eckdaten noch fehlen, für den Bau benötigen Sie ein Grundstück, das dem Nachbarn gehört, er wäre auch bereit, Ihnen das Bauland zu verkaufen. Wie sichern Sie, dass Sie das Land dann auch bekommen, wenn beim Projekt alles klar ist?

Kaufrechtsvertrag! Eintragung im Grundbuch! Meist mit einem Reuegeld verbunden, das Sie bezahlen müssen, wenn Sie das Land dann doch nicht innert einer vereinbarten Frist kaufen.
    Ablauf: "ich möchte Dein Land kaufen...ja, ich will vrkaufen...ja, aber ich brauche noch einige Monate für Abklärungen...Kaufrecht ins Grundbuch eintragen...innert der Frist Entscheid des möglichen Käufers: Kauf Ja...OK...Kaufvertrag, Eintrag im Grundbuch...Kauf: Nein...ev. Reuegeld an Landeigentümer und Löschung des Kaufrechts im Grundbuch"!

 

Welche Verträge gibt es, wenn man die Zahlungsart  anschaut?

  1. Barverkauf
  2. Kreditverkauf
  3. Vorzahlungsvertrag
  4. Abzahlungsvertrag (KKG Konsumkreditgesetz!)

Vorzahlungsverträge sind nicht mehr so aktuell wie früher, früher waren das vor allem Sparverträge für Aussteuern.

 

Welches ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Am besten mit Hausmiete zu erklären: Wer im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen ist, ist ihr rechtlicher Eigentümer, er kann mit dem Haus im Rahmen der gesetzlichen Regelungen machen, was er will, er kann im Haus wohnen oder auch nicht.     
    Ein eventueller Mieter ist nur Besitzer, er darf die Wohnung nur gebrauchen, z.B. bauliche Änderungen müsste er zuerst mit dem Eigentümer vereinbaren. Der Mieter ist tatsächlicher Besitzer.
    Eigentum und Besitz können also zusammen sein oder “auseinanderfallen“.

 

Was ist beim Mietrecht der wohl wichtigste Punkt?

Kündigungsschutz!
    Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag kündigt, muss er begründen, und andererseits hat der Mieter die Möglichkeit, das Ende des Mietverhältnisses ziemlich lang zu erstrecken (bis 6 Jahre).

 

Darf ein Mieter sein Mietobjekt weitervermieten?

Ja, mit Einwilligung des Vermieters. Der Untervermieter darf die andern Mieter nicht über das Mass stören, ausserdem muss der Mieter dem Vermieter die Höhe der Untermiete bekanntgeben, zur Vermeidung von Missbrauch der Untervermietung (überhöhte Mietpreise! “Mietwucher“, Ausnützen einer Notlage!).

Wie muss der Vermieter kündigen?

Schriftliche Kündigung, bei einem (Ehe-)Paar an beide Mieter GETRENNT, auf kantonalem Formular, das aussagt, was der Mieter tun kann, um die Mietdauer zu verlängern!
    PS. Mietvertrag kann auch formlos sein, Kündigungen immer schriftlich ("Eingeschrieben" ist nirgends im Gesetz geregelt...Sicherungsmittel!)