Zwischenprüfung

Zwischenprüfung

Zwischenprüfung


T. O.
Diese Lernkarten bieten eine umfassende Übersicht über die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre auf Berufsschulniveau. Sie decken Themen wie Kontoarten, Bankgeschäfte, Handelsregister, und verschiedene Arten von Bedürfnissen und Gütern ab. Besonders nützlich für Schüler und Auszubildende, die sich auf ihre Zwischenprüfung vorbereiten, da sie wichtige Begriffe und Konzepte wie Kontoinhaber, Margin, Darlehen, und Handelsgewerbe behandeln.
Karten
37
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
VWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
18.06.2015 / 02.09.2015

Lernkarten

Definition Bedürfnisse

Gefühl eines Mangels den man beseitigen will

Wie viele Bedürfnisarten gibt es?

Bedürfnisse nach Dringlichkeit?

Bedürfnisse nach Bewusstheit?

Bedürfnisse nach Gegenstand?

Bedürfnisse nach Befriedigung?

Bedarf

Bedürfnis konkretisieren

Nachfrage

Mangelbeseitigung durch kaufen

Definition Güter

Mittel zur Befriedigung seiner Bedürfnisse

Güter nach Verfügbarkeit 

wirtschaftliche und freie Güter

Güter nach Beschaffenheit

materielle und immaterielle

Güter nach Verwendung

Produktion und Konsum

Güter nach Nutzungsdauer 

Gebrauchs und Verbrauchs

Güter nach Beziehung untereinander

Komplementärs und Substitutions

Maximalprinzip

Mitteleinsatz gegeben und maximaler Erfolg

Minimalprinzip

minimaler Einsatz und bestimmter Erfolg

Einkommensmaximierung

Nutzenmaximierung

mit Einkommen möglichst viele Bedürfnisse befriedigen 

Gewinnmaximierung 

angemessener Gewinn

Erwerbsbevölkerung

15 Jahre bis 64 Jahre

Nicht-Erwerbsperson 

unter 15 Jahre

über 64 Jahre

Schüler

Studenten

Hausfrauen 

Erwerbsperson 

15 Jahre bis 64 Jahre + bereit zu Arbeiten 

Erwerbstätige

Arbeitnehmer

Selbstständige 

mithelfende Familienmitglieder 

Istkaufmann?

Kannkaufmann?

Definition Deklaratorisch 

Konstitutive 

D Baby wird Geboren --> Geburtsurkunde wird erstellt = schon passiert 

K Eintragung ins HLS --> Kannkaufmann = passiert in dem Moment 

Handelsregister 

Def: öffentliches Verzeichnis über z.B. Geschäftsführer, Bilanzen, Prokura ...

Wird vom Amtsgericht des jeweiligen Ortes geführt.

Funktion: Publikations-, Beweis-, Kontroll-, und Schutzfunktion erfüllen = Rechtssicherheit

Publizutät:

Positive – falsch eingetragene Sachen können gegen dritte trotzdem über sich ergehen lassen.

negative – falsch eingetragene Informationen auf die sich ein Dritter berufen kann.

Abteilungen:

A=Personengesellschaften             B=Kapitalgesellschaften

-Einzelkaufmann                             -Aktiengesellschaften

-offene Handelsgesellschaften        -GmbH

-Kommanditgesellschaften              -...

Abrechnung Kontokorrent Konto

- Kapital x Tage / 100 = Zinszahl

- Zinszahl : (360 : Zinssatz) = Kontoabschluss Zinsen

- Soll & Habenzinszahl jeweils addieren

 

Kontoeröffnung: Daten im Antrag?

o Namen/Geburtsdatum

o Adresse/Staatsangehörigkeit

o Kontoarten

o Anerkennung der AGB/Unterschriften

o Identifikation/Legitimation muss stattfinden

o Schufa abfragen

Kontoeröffnung: Bankauskunft?

o juristische Person & Firmen müssen nicht Zustimmen

o keine Zahlen nur eine allgemeine Übersicht – schriftlich

Treuhandkonto (Anderkonten)

 

- Treuhänder (Kontoinhaber) & Treugeber (wirtschaftlich Berechtigter)

- Kontoinhaber = z.B. Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer

- kein Freistellungsauftrag möglich

- Bank hat kein Pfandrecht, da Guthaben nicht dem Kontoinhaber gehört

Mietkautionskonto: Bereitstellung der Kaution auf ein Konto

o auf den Namen des Mieters

Kontoinhaber/Gläubiger = Mieter

Freisteller möglich

o auf den Namen des Vermieters

Kontoinhaber/Gläubiger = Vermieter

Freisteller nicht möglich

Mietkautionskonto: Mietaval (Avalkredit)

- Mieter nimmt ein Avalkredit in Höhe der Kaution

- Mieter zahlt nur die Provision = bessere Liquidität

- Vermieter hat eine hohe Sicherheit, Bank bürgt

Konto zugunsten Dritter

Schenkungsangebot --> Kontoinhaber verschenkt, Begünstigter muss annehmen

Kontoinhaber muss Legitimiert werden, vom Begünstigten Existenz beweisen

Kontoinhaber bleibt bis zur Erfüllung der Bedingung Gläubiger

durch Eintritt der Bedingung wird der Begünstigte = Kontoinhaber

Spareinlagen: Definiton 

- Einlagen die unbefristet Angelegt werden können.

- nicht für den Zahlungsverkehr

Spareinlage: Zivilrecht

- Spareinlagen = Darlehen (Form-, Frist und Kündigungsregeln gelten)

- Gläubiger = dem die Spareinlagen gehört

= Sparer gibt der Bank ein Darlehen!

Lernen