ZGB.OR
Schweizer Zivilgesetzbuch
Schweizer Zivilgesetzbuch
Fichier Détails
Cartes-fiches | 80 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Collège |
Crée / Actualisé | 29.12.2012 / 29.05.2025 |
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Die Strafrechtliche Bedeutung des Eigentumvorbehaltens für uns (Veruntreung)?
Verkauf vor der volständige bezahlung mus man abklären ob zur Zeit der Tat der Eigentumvorbehalt vereinbart und in das Register eingetragen war oder nicht.
Wenn nicht Veruntreuung nicht erfüllt
Wemm ja ist der Erweber bis zur vollständige Zahlung nicht der Eigentümmer.Veruntreuung erfüllt
Was ist eine Unterbrechung des Besitzers?
Art 921. Vorübergehebder Verhinderung oder Unterlassung der ausübund des Besitzes. (Parkiertes Auto)
Was ist Erwerb, Verust des Besitzes?
Art 922 übergabe mit oder ohne Willen der bisherigen Besitzers. (Diebstal un verkauf eines auto)
Der besitzerschutz?
1.Schutz der Besitzer selber Art 926
2.Gerichtliche Hilfe
Gerichtliche Hilfe?
Art 927 Klage durch Besitzesentzieung
Art928 Klage aus Besitzesstörung
Eigentumsvermutung aus dem Besitz?
Art 930-932 Besiter= Eigentümmer gilt aber nicht nur für den Moment sondern auch für die Vergangenheit
Verfügungsrecht und Rükforderungsrecht?
Besitzerschutz, Eigentumschutz.
Schutz der Gutgläubiger Besitzerwerbs bei anvertrauten Sachen?
Art933 ist der gutglaübige einer bewegliche Sache in Besitz ist er auch zu schützen wenn diese Sache n
Verfügungs- und Rückforderungsrecht bei abhandenen gekommenen Sachen Art 934
Der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern. Vorbehalten bleibt Artikel 722.
Verfügungs- u. Rückforderungsrecht bei Geld?
art 935 Geld und Inhaberpapiere können, auch wenn sie dem Besitzer gegen seinen Willen abhanden gekommen sind, dem gutgläubigen Empfänger nicht abgefordert werden
Böswillliger Besitzerwerb
Der bösgläubige Empfenger einer beweglicher Sache ist verpüflihtet sie zurück zu geben. Er mus auch ersatzschden leisten. Art 936-160-940
Warum ist für uns die Bedeutung des Verfügungs- und Rückforderungsrecht wichtig?
Um zu wissen ob es ein Strafbaren Verhalten vorliegt.
Was ist KESB
Kinder
Erwachsen
Schutz
Behörde
Welche sind die ergänzende Erlasse zum ZGB?
AuG
PartG: Partnerschaftgesetz
ZStV: Zivilstandverordnung
GBV:Grundbuchverordnung
Wie ist die Gliederung des ZGB?
ZGB Einleitungsartikel (1-10) Allgemeiner Teil Verhältnis zwischen ZGB u a Rechtsartikel
ZGB Personenrecht (11-89)
ZGB Familienrecht (90-456)
ZGB Erbrecht (457-640)
ZGB Sachenrecht (641-977)
ZGB O.R
Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen
Was ist eine Natürliche Person oder Einzelperson?
Rechtsträger der Rechten und Pflichten trägt. Man bekommt eine Rechtspersönlichkeit zu nach vollendeter Geburt. (Art. 11ff. ZGB)
Was ist Rechtsfähigkeit?
Die Fähigkeit Rechte und Pflichte zu haben. Sie kommt in den Schranken der Rechtsprdnung jedermann zu( Art.11 ZGB).
Schreibe BSP von Rechte und Pflichten von Natürliche Personen?
Recht auf Ehe
Recht auf leben
auf körperliche unversehehnheit
Dienstpflicht
Meldepflicht
Pflicht auf Steuer
Recht auf Stimm und Wahlen
Was ist Handlungsfähigkeit?
Mündigkeit + Urteilsfähigkeit Rechte und Pflichte zu begründen im sin von Anstalten und neu Gründen. Voraussetzung der Handlungsfähigkeit sind Volljährigkeit (Art. 14 ZGB) Und Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB). Vernunftgemäss zu handeln.
Urteilsfähigkeit?
Gegebenheiten und zusammenhänge aufzunehmen und zu Verstehen und daraus vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln.
Volljährigkeit?
- Tritt ein mit der Vollendung des 18 Lebensjahr ( Art 14 ZGB). Die Volljährigkeit bei ausländer die in der Schweiz Wohnhaft sind mit 18 volljährig.
Urteilsunfähigkeit?
Alter, Alkohol, Süchtigkeit, Geistliche Störung und Geistlich behindert können zu Urteilsunfähigkeit bringen. Nach Gesetz spricht man von Schuldunfähigkeit
beschränkte Handlungsfähigkeit?
wenn man die Volljährigkeit nicht hat aber man ist Urteilsfähig(Art 407 ZGB).
Beschrenkte Handlunsfähigkeit ohne Zustimmung des gesetzlicher Vertreter:?
-Entgegennahme unentgeltlicher Vorteile wie Schenkungen, Erbschaften(Art. 19 Abs. 2 ZGB)
- -Kaufen von lebensmittel Kinokarten Benutzung des öffentliches Verkehr(Art. 19 Abs. 2 ZGB)
- -Wahrnemung höchstpersönliche Rechte wie Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit (Art. 19c Abs. 2 ZGB)
- -Verfügung von Vermögen( beschränkt) Taschengeld (Art. 323 ZGB)
- -Einstehen füt Folgen aus unerlaubter Handlung(Art. 19 Abs. 3 ZGB)
beschremkte Handlungsfähikeit mit Zustimmung des Gesetzlichen Vertretters?
Alle rechtsgeschäftliche Handlung (Art. 19 Abs. 1 ZGB)
5 Merkmale der Kennzeichnung der Natürliche Personen:
1.Name Nachname
2,Alter/Geburtsdatum
3.Bürgerort
4.Verwandschaft
5.Verwandschaft
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