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ZG Klausur
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Kartei Details
Karten | 20 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 25.01.2016 / 25.01.2016 |
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Tatbestand
Einleitungssatz
Unstreitiges
Streitiges Klägervorbringen
Anträge
Streitiges Beklagtenvorbringen
Allgemeine Prozessgeschichte
Tatbestand mit Klagereduzierung / Erweiterung
Einleitungssatz
Unstreitiges
Streitiges Klägervorbringen
Anträge (alter Antrag, Prozessgeschichte zur Änderung, neuer Antrag)
Streitiges Beklagtenvorbringen
Allgemeine Prozessgeschichte
Nach Einspruch gegen VU
Einleitungssatz
Unstreitiges
Streitiges Klägervorbringen
Anträge (alt, Gang des VU mit Daten, Neue Anträge)
Streitiges Beklagtenvorbringen
Allgemeine Prozessgeschichte
Aufrechnung
Einleitungssatz
Unstreitiges
Streitiges Klägervorbringen
Anträge
Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage
Überleitungssatz zur Aufrechnuhng
Unstreitiges zur Gegenforderung
Stretiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
Allgemeine Prozessgeschichte
Widerklage
■Einleitungssatz
■Unstreitiges
■Streitiges Klägervorbringen
■Anträge
■Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage
■Überleitungssatz zur Widerklage
■Unstreitiges zur Widerklage
■Stretiges Beklagtenvorbringen zur Widerklage
■Anträge zur WIderklage
■Streitiges Klägervorbringen zur Widerklage
■Allgemeine Prozessgeschichte
Aufrechnung und Hilfswiderklage
■Einleitungssatz zur Klage UND Widerklage
■Unstreitiges zur Klage
■Streitiges Klägervorbringen
■Anträge zur Klage
■Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage
■Überleitungssatz zur Aufrechnung
■Unstreitiges zur Gegenforderung
■Stretiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
■Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
■Überleitungssatz zur Hilfswiderklage
■Verweis auf den Tatbestand der Aufrechnung!
■Anträge zur Hilfswiderklage
■Allgemeine Prozessgeschichte
Aufrechnung und Widerklage
■Einleitungssatz zur Klage UND Widerklage
■Unstreitiges zur Klage
■Streitiges Klägervorbringen
■Anträge zur Klage
■Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage
■Überleitungssatz zur Aufrechnung
■Unstreitiges zur Gegenforderung
■Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
■Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung
■Überleitungssatz zur Widerklage
■Unstreitiges zur Widerklage
■Streitiges Beklagtenvorbringen zur Widerklage
■Anträge zur Widerklage
■Streitiges Klägervorbringen zur Widerklage
■Anträge zur Hilfswiderklage
■Allgemeine Prozessgeschichte
Voll zusprechendes Urteil - Entscheidungsgründe
■Auslegung des Antrags
■Ergebnis
■Zulässigkeit
■Begründetheit aus einer AGL
■Nebenforderungen
■Nebenentscheidungen
Voll abweisendes Urteil
Auslegung des Antrags
Ergebnis
ZLK
Unbegründetheit aus allen AGL
Nebenentscheidungen
Urteile bei Teilerfolg
■Auslegung des Antrags & Statthaftigkeit bei Einspruch gegen VU
■Ergebnis
■Zulässigkeit der Klage
■Begründeter Teil aus einer AGL
■Unbegründeter Teil aus allen AGL
■Nebenforderungen bezüglich begründeten Teil
■Nebenentscheidungen
Hilfsweise Aufrechnung
= Bestreiten der Klageforderung als 1. Verteidigungsmittel
■Tenor
–Kosten
–Vorläufige Vollstreckbarkeit:
–§ 45 III GKG beachten
–Doppelte vorläufige Vollstreckbarkeit
■Tatbestand
–„Hilfsweise erklärt der Beklagte die Aufrechnung mit einer Forderung aus...“
■Entscheidungsgründe
–Einleitungssatz bei erfolgreicher Hilfsaufrechnung: „Der dem Kläger URSPRÜNGLICH zustehende... Dem Kläger stand ein Anspruch aus...“
–Klageforderung; Gegenforderung
–Innerprozessuale Bedingung, § 253 II Nr. 2 ZPO
–Aufrechnung mit verjährter Forderung möglich, § 215 BGB
–Aufrechnungslage und Aufrechnungserklärung erwähnen
Hilfsweise Aufrechnung
= Bestreiten der Klageforderung als 1. Verteidigungsmittel
■Tenor
–Kosten
–Vorläufige Vollstreckbarkeit:
–§ 45 III GKG beachten
–Doppelte vorläufige Vollstreckbarkeit
■Tatbestand
–„Hilfsweise erklärt der Beklagte die Aufrechnung mit einer Forderung aus...“
■Entscheidungsgründe
–Einleitungssatz bei erfolgreicher Hilfsaufrechnung: „Der dem Kläger URSPRÜNGLICH zustehende... Dem Kläger stand ein Anspruch aus...“
–Klageforderung; Gegenforderung
–Innerprozessuale Bedingung, § 253 II Nr. 2 ZPO
–Aufrechnung mit verjährter Forderung möglich, § 215 BGB
–Aufrechnungslage und Aufrechnungserklärung erwähnen
Primäraufrechnung
= Kein Bestreiten der Klageforderung
■Tatbestand
–Überleitungssatz „Der Beklagte erklärt gegen die Klageforderung die Aufrechnung mit...“
■Entscheidungsgründe
–Klageforderung; Gegenforderung
–Schlüssigkeit der Klage kurz darlegen (da nicht bestritten)
–Einleitungssatz bei erfolgreicher Aufrechnung: „Der dem Kläger URSPRÜNGLICH zustehende... Dem Kläger stand ein Anspruch aus...“
–§ 45 III GKG ist NICHT anwendbar.
Einseitige teilweise Erledigungserklärung
■Tenor
–Begründetheit von Klage und Teilerledigungserklärung: „Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache iHv erledigt ist.“
–Unbegründetheit der Teilerledigungserklärung: Zuerkannter Teil und im Übrigen Klage abweisen/ Klageabweisung.
■Tatbestand
–Einleitungssatz: „Die Parteien streiten um restliche Ansprüche aus... Sowie darum, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache iHv...erledigt hat.“
–Alten und neuen Antrag mit Sachverhalt zur Erledigung dazwischen (Zahlung, Untergang, Aufrechnung
■Entscheidungsgründe ZLK
–Auslegung der Erledigungserklärung als teilweise Umstellung auf Feststellungsklage
–Klagebeschränkung, § 264 Nr. 2 ZPO
–Feststellungsinteresse, § 356 I folgt aus Kostenfolge
–Nachträgliche, objektive, kumulative Klagenhäufung nach §§ 261 II, 260 ZPO zulässig
–Klageänderung zulässig, da sachdienlich: § 263 Alt. 2 ZPO
–Bei Klagen vor LG: Perpetuatio fori: § 261 III Nr. 2 ZPO: Unterschreitung des Zuständigkeitsstreitwerts
■Erst aufrechterhaltenden Teil des Antrags
■Dann für erledigt erklärten Teil
–Definition der teilweisen Erledigung „Ursprüngliche Klage war hinsichtlich für erledigt erklärten Teil zulässig und begründet und ist durch Ereignis nach Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden“
–ZLK des für erledigt erklärten Teils
–Ursprüngliche Begründetheit des für erledigt erklärten Teils
–Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit
–Konkludente Aufrechnung durch Erledigungserklärung?
Einseitige vollständige Erledigungserklärung
■Tenor
–„Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist“
–NUR Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar!
■Tatbestand
–Einleitungssatz: „Die Parteien streiten darum, ob sich der Rechtsstreit wegen... Uin der Hauptsache erledigt hat“
■Entscheidungsgründe
–Wie bei teilweiser Erledigungserklärung...
Übereinstimmende teilweise Erledigungserklärung
■Tenor
–Kein Ausspruch über Teilerledigung, da Klage nicht mehr rechtshängig
–Teil der Kosten bezüglich des erledigten Teils: vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis. (§ 794 I Nr. 3 ZPO)
■Tatbestand
–Einleitungssatz
–Alter Antrag, Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung, neuer Antrag, erledigendes Ereignis
■Entscheidungsgründe
–Nur bezüglich verbleibenden Teil die Begründetheit ansprechen
–Begründung der Kostenentscheidung, § 91a II ZPO bezüglich erledigten Teil!!!
–§ 794 I Nr. 3 ZPO bei Normen der vorläufigen Vollstreckbarkeit nennen!
Übereinstimmende vollständige Erledigungserklärung
■Tenor
–§ 91a I S. 1 Beschluss
–Nur Kostenentscheidung (wie in Urteil)
–Ausnahme: Auf Antrag, dass zwischenzeitliche ergangene vollstreckbare Entscheidungen „wirkungslos sind“, §§ 269 IV, 269 II S. 1 ZPO ANALOG
–Keine vorläugige Vollstreckbarkeit
■Tatbestand
–„Gründe“ I. und II.
–Unstreitiges (Imperfekt), Stretige und erledigte Anträge (Perfekt)
■Entscheidungsgründe
–Billiges Ermessen über Kostenentscheidung
–Wie wäre Rechtsstreit ohne die Erledigungserklärung ausgegangen?
Feststellungsklage
■Tenor
–„Es wird festgestellt, dass...“ Oder „Die Klage wird abgewiesen“
–Nur wegen der Kosten vollstreckbar!!!
■Entscheidungsgründe
–Feststellungsinteresse, § 256 I ZPO
■Besonderheiten:
–Zwischenfeststellungswiderklage; § 256 II ZPO
–Feststellungsinteresse bei Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs:
Nur zusammen mit Zug-um-Zug Antrag oder Antrag auf Abholung!!!
–Feststellungsinteresse bei Antrag Feststellung des Vorliegens einer unerlaubten Handlung
Vollstreckungsvorteil (Insolvenz; Pfändungsfreigrenzen gelten nicht) und Aufrechnungsverbot, § 393 BGB.
Persönliche Klageänderung
■Rubrum
–Bei Erfolg: Neue statt alte Partei aufnehmen
–Ausnahme: Alte Partei ist noch von Urteil betroffen (Kosten). Dann beide Parteien aufnehmen.
–Bei Scheitern: Beide Parteien aufnehmen
■Tatbestand
–Alten und neuen Antrag aufführen
–Prozessgeschichte zum Wechsel oder Beitritt zwischen alten und neuen Antrag
■Entscheidungsgründe
–Zulässigkeit (Einwilligung analog, § 263 Alt. 1 ZPO; Mutmaßliche Einwilligung analog, § 267 ZPO, Sachdienlichkeit analog, § 263 Alt. 2 ZPO)
–Nach Beginn der mündlichen Verhandlung: § 269 I analog Einwilligung des ursprünglichen Beklagten erforderlich. Bei Widerspruch entsteht eine nachträgliche Streitgenossenschaft
Echte eventuelle Klagenhäufung
■Tenor
–Klageabweisung im Übrigen nicht vergessen
–Kosten bei Erfolg des Hilfsantrags quoteln zum höheren Hauptantrag
■Tatbestand
–Einleitungssatz für alle Anträge
■Entscheidungsgründe
–Gesamtergebnis voranstellen
–Zulässigkeit des Hauptantrags
–Höherer Einzelwert bestimmt Zuständigkeit
–Begründetheit des Hauptantrags
–Bei Scheitern: Zulässigkeit des Hilfsantrags (Innerprozessuale Bedingung, Zusammenhang, § 260 ZPO
–Begründetheit des Hilfsantrags
–§ 45 I S. 2 GKG = Einzelwert des höheren Streitwerts ist Gebührenstreitwert
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