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Flashcards
Einleitungsartikel
ZGB 1-10:
Rechtsanwendung, Treu und Glauben, Guter Glaube, Beweisregel
Erster Teil: Personenrecht
ZGB 11-89:
Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit, Juristische Personen, Vereinsrecht, Stiftungsrecht
Zweiter Teil: Familienrecht
ZGB 90-456:
Eherecht, Kindsrecht, Verwandtschaft, Veromundschaftsrecht
Dritter Teil: Das Erbrecht
ZGB 457-640:
Gesetzliche Erben, Verfügungen von Todes wegen, Erbgang
Vierter Teil: Das Sachenrecht
ZGB 641-977:
Eigentum, Beschränkte dingliche Rechte, Besitz und Grundbuch
Rechtsfähigkeit
ZGB 11:
Rechtsfähig ist jedermann.
Für alle Menschen besteht demgemäss in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, Recht und Pflichten zu haben.
Handlungsfähigkeit
Handlungsfähig: urteilsfähig und mündig (ZGB 12 ff)
Handlungsunfähig: urteilsunfähig (ZGB 17f)
Beschränkt handlungsunfähig: urteilsfähig, aber unmündig oder entmündigt. (ZGB 19I/II)
Persönlichkeitsschutz
Entscheidungsfreiheit, Körperliche Unversehrtheit, Ehre und Würde, Privatsphäre
Persönlichkeitsschutz : Gesetz
Schutz gegen aussen (ZGB 28ff.)
Schutz vor sich selbst (ZGB 27)
Stellvertretung (Gesetz)
OR 32