Woche 2: Verwendung von Baustoffen

Kapitel zu Verwendung von Baustoffen

Kapitel zu Verwendung von Baustoffen


T. M.
Diese Lernkarten behandeln die Verwendung von Baustoffen in Gebäuden und deren Anforderungen an Brandverhalten und Konstruktion. Sie decken Themen wie die Klassifizierung von Baustoffen, die Verwendung von brennbaren Materialien in verschiedenen Gebäudeteilen und die spezifischen Anforderungen für Fassaden, Dämmstoffe und Fluchtwege ab. Architekten, Bauingenieure und Brandschutzexperten profitieren von diesen Karteikarten, da sie wichtige Richtlinien und Vorschriften für den sicheren und normgerechten Einsatz von Baustoffen in Gebäuden vermitteln.
Karten
12
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Technik
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
21.09.2016 / 03.10.2016

Lernkarten

Wan dürgen brennbare Stoffe verwendet werden

Brennbare Baustoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht zu einer unzulässigen Gefahrenerhöhung führen. Massgebend sind insbesondere:

a) Brand- und Qualmverhalten, brennendes Abtropfen / Abfallen, Wärmefreisetzung, Entwicklung gefährlicher Brandgase
b) Art und Umfang der Verwendung
c) Personenbelegung
d) Gebäudegeometrie
e) Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung von Bauten, Anlagen oder Brandabschnitten

Was ist bei Baustoffen mit kritischem Verhalten (cr) zu beachten?

Baustoffe mit einem kritischen Verhalten (cr) sind im Innern von Bauten grundsätzlich nicht anwendbar!

Ausnahmen:

  • Kabel
  • Baustoffe welche mit hohlraumfreier Bekleidung mit folgender minimaler Materialstärke der Bekleidung versehen sind:
    • Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF1: 0.5 mm
    • Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF2: 3 mm
    • Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF3: 5 mm

Wann dürfen Baustoffe RF4 eingesetzt werden?

Baustoffe der RF4 dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese hohlraumfrei und allseitig K 30 gekapselt eingebaut werden. Davon ausgenommen sind Baustoffe für Dämmschutzschichten wie z. B. Unterdachbahnen, Winddichtungen, Trennschichten, Dampfbremsen, Kaschierungen von Wärmedämmschichten sowie Ummantelungen von Rohrisolationen ≤ 0.6 mm, welche mindestens die Anforderung der RF4 (cr) erfüllen müssen.

Was ist bei Konstruktionen mit brennbaren Einzelschichten zu beachten (Kapselung)?

Konstruktionen aus Einzelschichten, welche brennbare Baustoffe enthalten, werden als Ganzes der RF1 zugeordnet, sofern sie allseitig K 30−RF1 gekapselt sind. Erforderliche Sicherheitsabstände zu Feuerungsaggregaten, Abgasanlagen usw. sind ab Aussenkante der Kapselung einzuhalten.

Was ist bei Fensterrahmen und flächenmässig nicht relevante Bauteile (Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, usw.) bezüglich Brandschutzklassierung zu beachten?

Fensterrahmen und flächenmässig nicht relevante Bauteile (Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, usw.), welche konstruktiv zwingend notwendig sind, müssen mindestens aus Baustoffen der RF3 bestehen. Flächenmässig nicht relevante Bauteile dürfen zudem aus Baustoffen mit kritischem Verhalten (cr) bestehen.

Wie sind die Gebäudehöhen nach VKF definiert?

  • Gebäudehöhe geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe
  • Gebäudehöhe mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe
  • Hochhäuser: bis 100 m Gesamthöhe

Was sind Gebäude mit geringer Abmessung?

Gebäude mit geringen Abmessungen

a. Gebäude geringer Höhe (bis 11 m)
b. max. 2 Geschosse über Terrain
c. max. 1 Geschoss unter Terrain
d. Summe aller Geschossflächen bis 600 m2
e. keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung
f. keine Nutzung als Kinderkrippe
g. Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss;

Was muss bei Gebäuden mit mittlerer Höhen bei brennbaren Brennbare Aussenwandbekleidungen / Wärmedämmungen beachtet werden?

Brennbare Aussenwandbekleidungen / Wärmedämmungen sind konstruktiv so zu unterteilen, dass sich ein Brand an der Aussenwand vor dem Löschangriff durch die Feuerwehr um nicht mehr als zwei Geschosse oberhalb des Brandgeschosses
ausbreiten kann.

Wärmedämm-Verbundsysteme von Gebäuden mitterer Höhe, deren Dämmstoffe aus brennbaren Materialien bestehen, müssen mit von der VKF anerkannten Konstruktion ausgeführt werden oder in jedem Geschoss einen umlaufenden Brandriegel aus Baustoffen der RF1 (Schmelztemperatur ≥ 1000°C) mit einer minimalen Höhe von 0.2 m aufweisen. Mit Ausnahme der Brandriegel von nicht VKF-anerkannten Konstruktionen, benötigen geklebte Dämmungen von WärmedämmVerbundsystemen keine mechanische Sicherung.

Was ist bei hinterlüfteten Fassaden, deren Aussenwandbekleidungen / Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren
Materialien besteht, zu beachten?

Hinterlüftete Fassaden, deren Aussenwandbekleidungen / Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen mit einer von der VKF anerkannten Konstruktion ausgeführt werden.

Bei allen Gebäudehöhen (inkl. Hochhäuser) müssen punktuelle Befestigungen / Rückverankerungen von hinterlüfteten Fassaden, welche sich innerhalb der Wärmedämmung befinden, mindestens aus Baustoffen der RF2 bestehen.

Was ist bei Räumen mit Innenwänden RF1 bezüglich Brennbarkeit zu beachten?

In Abhängigkeit der Gebäudegeometrie (Gebäudehöhen) / Nutzungen gelten die Anforderungen in allen Unter- und Obergeschossen 

Sind für Baustoffe von Innenwänden, Decken und Böden Baustoffe der RF1 gefordert, sind raumseitig brennbare Beschichtungen wie Anstriche, Tapeten, Furniere usw. zulässig, sofern ihre Dicke 1.5 mm nicht übersteigt.

Welche Anforderungen gelten, wenn kein Brandabschluss zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtweg ausgebildet ist?

Es sind die Anforderungen für vertikale Fluchtweg gültig.

Was ist bei Verkabelungen im Bereich der Fluchtwege zu beachten?

In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig, die zur Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen dienen.

In horizontalen Fluchtwegen sind Kabel bis zu einer gesamten Brandlast von 200 MJ/Laufmeter zulässig

Keine Verwendung von Kabeln mit kritischem Verhalten («cr»)

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