Wiso 2
natürliche & juristische Personen, Rechtsfähigkeit & Geschäftsfähigkeit
natürliche & juristische Personen, Rechtsfähigkeit & Geschäftsfähigkeit
-
- 1 / 8
-
Flashcards
natürliche Person
alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft & Beruf
juristische Personen
Organisationen, die von natürlichen Personen gegründet werden & einen Zweck erfüllen.
Sie werden nochmal unterteilt in
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
juristische Personen des öffentlichen Rechts
z.B.
- Gemeinden
- Kirchen
- Länder
- öffentliche TV- & Radiosender
- Krankenkassen
- IHK
- Bundesrepublik Deutschland
- Stiftungen
juristische Personen des Privatrechts
z.B.
- GmbH, AG (gibt es eigene Gesetze zu)
- eingetragene Genossenschaften
- eingetragene Verträge
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet Träger von Rechten & Pflichten zu sein.
Natürliche Personen sind ab der Geburt bis zum Tod rechtsfähig.
Juristische Personen sind ab der Eintragung in das jeweilige Register (z.B. Handelsregister...) und endet mit der Löschung aus dem Register.
Geschäftsfähigkeit
Juristische Personen sind immer geschäftsfähig.
Bei natürlichen Personen gibt es folgende Unterteilung:
- geschäftsunfähig
- beschränkt geschäftsfähig
- voll geschäftsfähig
Geschäftsunfähigkeit
- Kinder unter 7 Jahre
- Personen mit andauernder, krankhaften Störung der Geistestätigkeit
- Ausnahem: wenn sie als Bote für den gesetzlichen Vertreter auftreten
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- 7 bis 18 Jahre
- Betreute mit Einwilligungsverbot
Ausnahmen:
- wenn rechtliche Vorteile entstehen z.B. bei einer Schenkung
- Taschengeldparagraph, also das Taschengeld nicht übersteigt
- im Rahmen eines Arbeitsverhältnissen / Dienstleistungsverhältnis