12 Gesetze


A. H.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Wirtschaftsrecht auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie das UWG, wettbewerbsrechtliche Verletzungen und deren rechtliche Konsequenzen, sowie die Auswirkungen des Unionsrechts auf die Schweizer Gesetzgebung. Besonders relevant sind die Abgrenzung zwischen UWG und KG, die Regelungsmöglichkeiten des Wettbewerbs und die verschiedenen bilateralen Abkommen. Die Karteikarten richten sich an Studierende und Fachleute, die sich mit den komplexen Zusammenhängen des Wirtschaftsrechts vertraut machen möchten, um in ihrer beruflichen Praxis fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Karten
20
Lernende
0
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
30.09.2014 / 02.11.2014

Lernkarten

Recht wird unterteilt in 3 Bereiche

Privatrecht

Öffentliches Recht

Strafrecht

Wo ist das Privatrecht geregelt?

ZGB/OR

Wie entstehen Obligationen?

Vertrag (OR 97):

Unerlaubte Handlung (OR 41):

Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62)

Nennen Sie 4 Wirtschaftsgrundrechte

n Wirtschaftsfreiheit (BV 27)
n Eigentumsgarantie (BV 26)
n Koalitionsfreiheit (BV 28)
n Niederlassungsfreiheit (BV 24)

Wirtschaftsfreiheit (BV 27)

Hüterin einer privatwirtschaftlichen Ordnung
n Vertragsfreiheit
n Privatautonomie
n Berufswahlfreiheit
n Freier Wettbewerb

Eigentumsgarantie (BV 26)

n Institutsgarantie
n Bestandesgarantie
n Wertgarantie

Einschränkung von Grundrechten (BV 36):

n Gesetzliche Grundlage
n Öffentliches Interesse
n Verhältnismässigkeit
n Wahrung des Kerngehalts

Europarecht

n Unterteilung in Primär- und Sekundärrecht
n Typen von Sekundärrecht


§ Verordnung
§ Richtlinie
§ Beschluss
§ Empfehlungen

Charakteristika des Unionsrechts

Z.T. unmittelbare Wirkung
n Vorrang des Unionsrechts

Wichtigste Verfahren vor dem EuGH

- Vertragsverletzungsverfahren
- Nichtigkeitsklage
- Vorabentscheidungsverfahren

Bilaterale Abkommen

- Freihandelsabkommen CH-EWG, 1972
- Sektorielle bilaterale Abkommen nach Ablehnung des EWR Abkommens

Bilaterale I

Sieben Abkommen in den Bereichen Inkrafttreten 2002

Personenverkehr,
Forschung,
öffentliches Beschaffungswesen,
technische
Handelshemmnisse,
Landwirtschaft,
Luftverkehr,
Landverkehr

Bilaterale II

Acht Abkommen in den Bereichen Kein Paketcharakter

Schengen/Dublin,
Zinsbesteuerung,
Landwirtschaftsprodukte,
Media,
Umwelt,
Statistik,
Betrugsbekämpfung,
Ruhegehälter,
Bildung

Auswirkungen des EU-Rechts auf die Schweizer Gesetzgebung

- Europakompabilitätsprüfung
- Autonomer Nachvollzug des Europarechts

Möglichkeiten der Regelung des Wettbewerbs. (Lauterkeitsrecht)

- Staat kann Wettbewerbsverfälschungen selber aktiv bekämpfen (z.B.
durch eigens dafür geschaffene Wettbewerbsbehörde): Typ
Kartellrecht


- Vorbehalt der staatlichen Aufsicht über bestimmte Wirtschaftszweige:
Typ Banken- und Börsenaufsicht

- Gesetzliche Instrumente für Betroffene, damit diese sich zur Wehr setzen
können: Typ UWG

Geltungsbereich UWG

Sachlich

Persönlich

Räumlich

Abgrenzung UWG - KG

UWG schützt Qualität des Wettbewerbs

KG schützt Quantität

Spezialtatbestände (Unlauterer Wettbewerb)

(UWG 3-8)

Was droht bei einer UWG Verletzung?

- Zivilrechtliche Klage
- Strafrechtliche Anzeige
- Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission

Zivilrechtlicher Rechtsschutz


Jedermann, der durch unlauteren Wettbewerb in seinen
wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt ist (Art. 9 Abs. 1 UWG),
kann verlangen:

  • eine drohende Verletzung zu verbieten;
  • eine bestehende Verletzung zu beseitigen;
  • die Widerrechtlichkeit einer Verletzung festzustellen, wenn sich dieseweiterhin störend auswirkt
  • Schadenersatz nach OR

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