Wirtschafts- und Privatrecht
Fragen zur Klausurvorbereitung FOM Mannheim Wintersemester 2013/14 Wirtschafts- und Privatrecht.
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Set of flashcards Details
Flashcards | 41 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 05.02.2014 / 25.10.2016 |
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B. Wie ist das BGB strukturiert?
- Gliederung in fünf Bücher
- 1. Buch "Allgemeiner Teil"
- 2. Buch "Schuldrecht" → HGB
- 3. Buch "Sachenrecht" → Eigentum, Grundstücke
- 4. Buch "Familienrecht" → Ehefolgen, Betreuung
- 5. Buch "Erbrecht" → Nachfolge in Rechten und Pflichten
B. Was sind die Legaldefinitionen des BGB?
- natürliche Person §1 ⇔ juristische Personen: Vereine §21 ff., Stiftungen §80
- Recht des Vereins → Grundlage für Recht der Kapitalgesellschaft
- Wohnsitz §7 ff. ⇔ Vereinssitz §24
- Namensrecht §12
- Verbraucher §13 ⇔ Unternehmner §14
- Sachen §90ff.
B. Nenne die fünf Teile der Rechtsgeschäftslehre!
- Nichtigkeit und Anfechtung von Willenserklärungen
- Zustandekommen von Verträgen
- Recht der Stellvertretung
- Verjährung
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
B. Was ist der Grundsatz der Rechtsgeschäftslehre?
Grundsatz der Privatautonomie → allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG
Verfahrensfreiheit (Abschluss-, Inhaltsfreiheit) → Grenzen Sittenwidrigkeit §826 BGB, AGG, Kontrahierungszwang
B. Definiere Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag!
Willenserklärung: Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen rechtlichen Erfolg hinzielt.
Rechtsgeschäft: juristischer Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den bezweckten Erfolg herbeizuführen.
Vertrag: zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem durch mindestens zwei korrespondierende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden soll.
B. Wie können Willenserklärungen erfolgen?
Willenserklärungen können ausdrücklich (wörtlich) oder konkludent (durch schlüssiges Handeln) erfolgen.
B. Wie werden Willenserklärungen in der Rechtsgeschäftslehre ausgelegt?
Grundsatz §133 BGB → Verträge §157 BGB: "Erforschung des wirklichen Willens"
Auslegungsregel: der Inhalt einer Willenserklärung ergibt sich aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erklärungsempffängers (Empfängerhorizont)
→ Dritter, der alle äußeren (z.B. Dokumente, Urkunden, Schriftsstücke) Tatsachen kennt und versteht
B. Wie setzt sich eine Willenserklärung zusammen?
- Willen
- Erklärungshandlung = äußerliches Erkennbar machen
B. Nenne die drei Bestandteile eines Willens!
- Handlungswille → Bewusstsein zum Handeln: fehlt bei Zwang und unbewusstem Handeln
- Erklärungswille (Rechtsbindungswille) → Bewusstsein für rechtlich Relevantes (Biene → Versteigerung)
- Geschäftswille → fehlt bei Scheingeschäft §117 Abs. 1 BGB und Scherzgeschäft §118 BGB
B. Nenne die Ausdrucksformen der Erklärungshandlung!
- ausdrücklich → unproblematisch
- konkludent → Annahme einer angebotenen Leistung, Geschäft des täglichen Lebens
- durch Schweigen grundsätzlich nicht → vgl. §241a BGB Zusendung unverlangter Ware
Ausnahme Schweigen = Zustimmung: Kaufleute §362 HGB, §377 II HGB
B. Welche Ausnahmen gelten bei der Empfängerhorizontlehre?
nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
- Testament §§2064 ff. BGB → tatsächlicher Wille "zu erforschen"
- Auslobung §§ 657 ff. BGB → öffentliches Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung, z.B. Preisausschreiben
B. Wie kommt der Abschluss von Verträgen zustande?
- Angebot ("Antrag") → §145 BGB
- Annahme → §147 BGB, ggf. konkludent §151 BGB
Schaufensterauslage : nur "Einladung" zum Angebot → "invitatio ab offerendum": Rechtsbindungswille (-)
- Einigung über wesentliche Vertragsbestandteile → §158 BGB
- z.B. Kauf unter Einwilligungsvorbehalt → §449 BGB
B. Was sind die beiden Prinzipien der Rechtsgeschäftslehre?
- Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind als zwei getrennte Geschäfte anzusehen
- Abstraktionsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig
B. Grenze Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft voneinander ab!
- Verpflichtungsgeschäft = Kaufvertrag
- eine Eigentumsübertragung ist damit noch nicht verbunden
- Verkaufen heißt "Versprechen": Eigentumserwerb z.B. Recht zum Verzehr von Lebensmitteln
- Erwerb des Eigentums (Rechtsübergang) erfolgt durch Verfügungsgeschäft ("dingliches Geschäft")
- Verfügung: Rechtsgeschäft, bei dem ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert, aufgehoben wird
→ zwei korrespondierende Willenserklärung (Einigung) + Realakt → Publizitätsakt durch Übergabe oder Eintragung
→ Rechtsschein → Eigentumsvermutung §§1006, 891 BGB
gilt z.B. für die Übereignung der Ware und des Geldes
B. Nenne die drei Bestandteile eines Kaufvertrages!
- Einigung: Antrag + Annahme
- Übereignung: Ware + Geld
- Realakte: Übergabe Ware + Übergabe Geld
A. Definiere Recht!
alle staatlich erlassenen Rechtssätze
A. Nenne Beispiele der Rechtsdogmatik!
- Gesetze
- Rechtsverordnungen
- Verträge zwischen Staaten (öffentliche Verträge)
- Urteile von Richtern, in denen Gesetze interpretiert werden
A. Was ist Naturrecht und nenne ein Beispiel!
Naturrecht ist ein Recht, dass dem Gesetz übergeordnet ist.
"Niemand darf einen anderen Menschen töten oder verletzen. Außer in angemessener Notwehr!"
A. Erkläre den Rechtsbegriffe der Rechtsphilosophie!
Recht als Konfliklösungsmechanismus:
- z.B. Rechtsnormen von nicht staatlichen Gruppen, die innerhalb dieser Gruppen allgemein anerkannt sind
- mehr als Moral und Sitte, da verbindlich
A. Nenne Beispiele für den gesetzlichen Urprung!
Recht, Religion und Moral waren in der Frühzeit der Hochkulturen nicht genau abgegrenzt
- 10 Gebot - Israel
- Codex Hammurabi - Babylonien
- Zwölftafelgesetz - Rom
A. Nenne die sechs Funktionen des Rechts!
- Friedensfunktion
- Ordnungsfunktion
- Freiheitsfunktion
- Legitimationsfunktion
- Kontrollfunktion
- Gestaltungsfunktion
A. Wie funktioniert Recht?
- System von Normen
- Normen enthalten Normbefehle
- Normen bestehen aus Tatbestand und Rechtsfolge
- Normen bedürfen der Durchsetzbarkeit
Der Staat ist verpflichtet, durch die Einrichtung von Gerichten die Durchsetzbarkeit des Rechts zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 4 GG).
A. Nenne die Rechtsquellen des Völkerrechts und seine Wirkungsbereiche!
- völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen)
- allgemeine Rechtsgrundsätze (z.B. Verbot des Angriffskrieges)
Wirkungsbereiche:
- innerstaatlich (Umsetzung des innerstaatlichen Rechts)
- über die Gebiete des Staates hinaus (z.B. internationale Abkommen/ Organisationen)
A. Nenne die Rechtsquellen des innerstaatlichen Rechts!
- Verfassung (in Deutschland: Grundgesetz)
- Gesetze (verabschiedet vom Parlament)
- Rechtsverordnungen (Ermächtigungen in Gesetzen, Regelungen durch Verwaltungen)
- Satzungen (z.B. Gemeindesatzung)
- Richterrecht (Urteile, die Normen auslegen)
- Gewohnheitsrecht (anerkannte Rechtspraxis - opinio juris; ständige Übung, d.h. seit langem angewandt - consuetudo)
- Verwaltungsvorschriften, Richtlinien
A. Nenne weitere Rechtsquellen für Einzelne!
- Vertrag
- einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Testament)
- privatrechtliche Satzung, mehrseitiger Vertrag (Verein, Aktiengesellschaft)
- Verwaltungsakt - Einzelakt der Verwaltung (z.B. Steuerbescheid für A für 2011)
A. Nenne die Untergliederung im innerstaatlichen Recht!
- Bundesrecht
- Landesrecht
- Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise) / Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kirchen, Universitäten)
A. Nenne die zwei Rechtsgebiete!
Privates Recht und Öffentliches Recht
A. Unterscheide kurz die beiden Rechtsgebiete!
Privatrecht: Rechtsbeziehung zwischen gleichgeordneten Rechtsträgern
BGB und Sonderprivatrechte des HGB, GmbHG, AktG, KWG
Öffentliches Recht: Rechtsbeziehungen Staat- Bürger
Staatshandeln von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen (öffentlich- rechtlich)
Staats-, Kirchen-, Straf-, Prozess-, Steuerrecht
A. Wer kann Träger von Rechten und Pflichten sein?
- natürliche Personen: Menschen
- juristische Personen: Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts
A. Unterscheide Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit!
- Rechtsfähigkeit: haben alle Träger von Rechten und Pflichten
- Handlungsfähigkeit: ist die Ausübung von Rechten (z.B. Geschäftsfähigkiet im Zivilrecht)
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