Wirtschaft und soziales
wirtschaftliche grundbegriffe
wirtschaftliche grundbegriffe
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Lernkarten
Bedürfnisse, Bedarf, Markt
Aus den verschiedenen Wünschen die ein Mensch hat, entsteht ein Bedürfnis. Daraus entwickelt sich ein Bedarf an einem Gut das mit finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Unternehmen/Staat mit seinen marktfähigen Gütern produzieren diese nachgefragten Güter. Daraus entwickelt sich der Markt. Ein Ort an dem Angebot und Nachfrage von einem Gut zusammen treffen. Ein Markt besteht aus allen tatsächlichen und potenziellen Abnehmern mit einem spezifischen Bedürfnis, welches die Unternehmung mit ihrem Produkt zu befriedigen versucht.
Da die Güter begrenzt sind und nicht jeder Bedarf durch ein Gut gedeckt werden kann (Entwicklung etc.) entsteht ein Spannungsverhältnis
Arbeitszeugnis - Arten
Zeugnisarten:
- Zwischenzeugnis: Anspruch bei Wechsel des Vorgesetzten, anderweitiger Bewerbung, Elternzeit, Versetzung, Beförderung, wesentliche Änderungen im Aufgabengebiet
- Einfaches Zeugnis: befasst sich nur mit der Art und der Dauer der ausgeübten Beschäftigung
- Qualifiziertes Zeugnis: gibt neben Art und Dauer auch Auskunft über Leistung und Führung des Arbeitnehmers (Leistung: Qualität der Leistung, Arbeitsweise, das Können, Belastbarkeit, Arbeitsbereitschaft Führung: Sozialverhalten, Verantwortungsbereitschaft, Führungsqualitäten, betriebliches Engagement)
ausbildungsordnung
Ausbildungsberufe werden nach den Ausbildungsordnungen beschrieben. Die wesentlichen Inhalte sind in § 5 BBiG geregelt.
ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan enthält als Anhang der Ausbildungsordnung eine zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte und dient dem Ausbilder und dem Auszubildenden als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
Berufsausbildungsvertrag
Einzelheiten der Berufsausbildung werden im Berufsausbildungsvertrag festgehalten. Dieser wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden geschlossen. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind schriftlich niederzulegen und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Die wesentlichen Inhalte sind in § 11 BBiG geregelt. Der Vertrag ist bei der zuständigen Kammer/Behörde einzutragen. Die Eintragung ist Voraussetzung um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Kündigung Ausbildungsverhältnis
Während der Probezeit kann der Auszubildende ohne Angabe von Gründen kündigen. Scheint der Auszubildende für die Ausübung der Berufstätigkeit nicht geeignet zu sein, so kann der Ausbildende ebenfalls den Vertrag auflösen. Nach der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen eine ordentliche Kündigung einreichen. Wenn ein wichtiger Grund (Diebstahl, Unpünktlichkeit, Fernbleiben vom Berufsschulunterricht, Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung,..) vorliegt, können beide Vertragsparteien eine fristlose Kündigung abgeben. Im gemeinsamen Einvernehmen ist eine Kündigung stets möglich.