Wirtschaft & Geselschaft
Leasing und Miete
Leasing und Miete
Kartei Details
Karten | 10 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.09.2014 / 01.04.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/wirtschaft_geselschaft
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Miete
Durch den Mietvertrag überläst der Vermieter dem Mieter eine Sache bef. oder unbef. zum Gebrauch.
Mieter
Der Mieter leistet dafür einen Mietzins. Der Mieter wird zur Besitzer der Sache und ist zuständig für kleinere Reperaturen, Reinigun (laufender Unterhalt). Er kann meist nich zum Eigentümer werden. Und er kann Gesetzlich nicht zurücktreten.
Vermieter
Der Vermieter ist der Eigentümer der Sache. Er ist zuständig für grössere Mängel, Ersatz und Erneuerungen (geht über den gewöhnlichen Unterhalt hinaus.
Mietvertrag
Ist formfrei. Verwendet aber meist Standardverträge.
Leasing
Durch den Leasingvertrag überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache für eine bestimmte Dauer zum Gebrauch.
Leasingnehmer
Zahlt dafür eine Leasingrate. Und übernimmt meist alle Kosten bzw. alle Reperaturen, Er kann zum Eigentümer werden.
Konsumgüterleasing
Im Zusammenhang mit Leasingsachen spricht man von Konsumgüterleasing. olche Verträge sind zum sdchutz vom Leasingnhemer. Man schützt ihn von Überschulden im Konsumskreditgesetz. Weil bei Austritt sehr hohe Kosten anfallen.
Leasinggeber
Der Leasinggeber sollte die Kreditfähigkeit des Leasingnehmers überprüfen. Die Prüfung geht dann an die schwizerische Informationsstelle für Konsumkredit, Sollte der es Komplikationen geben, könnte es sein, dass der Vertrag nicht ausgeführt wird.