Wirtschaft BaB
Lernkartei BaB Kapitel 1 "Wichtige Begriffe"
Lernkartei BaB Kapitel 1 "Wichtige Begriffe"
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Flashcards
Erster Wirtschaftssektor
Zum 1. Wirtschaftssektor gehören jene Unternehmungen, die direkt aus der Natur wirtschaftliche Güter gewinnen.
Zweiter Wirtschaftssektor
Im 2. Wirtschaftssektor werden die im 1. Wirtschaftssektor gewonnenen Rohstoffe weiterverarbeitet.
Dritter Wirtschaftssektor
Im 3. Wirtschaftssektor werden verschiedenste Arbeitsleistungen angeboten.
- Banken
- Versicherung
- Beratung
- Unterrichtswesen
Branche
Der erste und zweite Wirtschaftssektor kan in Untergruppen (Branchen) eingeteilt werden.
Kleinbetrieb
Kleine Betriebe, viele verfügen über zuwenig Verkaufsfläche, wenig Umsatz
Mittelbetrieb
In Zukunft spielen Mittelbetriebe eine wichtige Rolle. Kundenbezogene Dienstleistungen, rasch an Kundenbedürfnisse anpassen.
Grossbetriebe
Viele Grossbetriebe bieten Ihre Produkte und Dienstleistungen zu günstigeren Verkaufspreisen an, weil sie ihre Kosten auf einen grossen Verkaufsumsatz verteilen können. Können mit bestimmten Maschienen gewisse Produckte Herstellen.
Kapazität
Kleinbetrieb: 10 - 49 Mitarbeiter
Mittelbetriebe: 50 - 249 Mitarbeiter
Grossbetriebe: 250 - Mehr Mitarbeiter
Bilanzsumme
Die Bilanzsumme ist der Betrag, der sich ergibt, wenn man in einer Bilanz entweder sämtliche Aktiva oder sämtliche Passiva addiert.
Eine Bilanz zeigt auf der rechten Seite das Kapital, das einem Unternehmen zur Verfügung steht (Passiva). Auf der linken Seite zeigt sie, in welcher Form dieses Kapital im Unternehmen vorhanden ist (Vermögenswerte, Aktiva). Die Summe der linken Seite muss daher stets den gleichen Wert wie die Summe der rechten Seite ergeben.
Private Unternehmungen
Der Grossteil aller Unternehmungen befindet sich in den Händen von Privatpersonen. In unserem Wirtschaftssystem ging man früher grundsätzlich davon aus, dass für alle die bestmögliche Güterproduktion und - verteilung erreicht wird, wenn der einzelne Mensch für sich und in enger Verantwortung handeln kann.
Staatliche Unternehmung
Das "Wohl der Allgemeinhait", auch "öffentliches Interesse" genannt, führten vermehrt zu staatlichen Unternehmungen.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Sind an Unternehmungen sowohl der Saat als auch Privatpersonen beteiligt, so wird diese Form der Trägerschaft als gemischtwirtschaftliche Unternehmung bezeichnet.
Öffentliches Interesse
ist das interesse der Allgemeinheit.
Einzelunternehmung
Der Einzelunternehmer ist alleiniger Eigenütmer und kann aleine Entscheidungen fällen, gewinne göhoren ihm und bei Verlust haftet er mit seinem Privatevermögen.
Gesellschaftsunternehmungen
Bei kleineren und mittleren Unternehmungen führen die Motive der Kapitalbeschaffung und Risikoverteilung häufig zur Rechtsform der Kollektivgesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).