Wirtenfernkurs Aarau
Ausländerrecht
Ausländerrecht
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Kartei Details
Karten | 10 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 17.09.2015 / 28.01.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Visumverfahren nicht EU Einreise
- Visumpflicht
- EInreisegesuch(Botschaft,Konsulat)
- Einreisebewilligung
Visumverfahren EU Einreise
- AUsweise gelten in ganzer CH
- Kantonswechsel ohne Bewilligungspflicht
- Gültiger Ausweis
- keine Einreisebewilligung
Visumverfahren EU-25 Zypern,Malta Arbeit/Aufenthalt
- Kein Kontigent
- Recht auf Aufenthaltsbewilligung
- Freier Zugang zu Arbeitsmarkt
Visumverfahren EU-2 Bulgarien Rumänien Arbeit/Aufenthalt/Einreise
- Einreise kontigentiert
- max vier Monate
- bevorzugt werden Schweizer/EU25, Beweispflicht des Arbeitgebers über notwendigkeit
Zulassungsvoraussetzungen nicht EU
- Arbeitsvertrag
- Unterkunft
- Arbeitgeber muss Suchbemühung im Innlandmarkt glaubhaft darstellen
- etc.
Aufenthaltsbewilligung B
- 5 Jahr, kann verlängert werden
- Wohn-Arbeitsort frei
- Arbeitsverhältnis, unbefristet min 12 Monate
- Personen die sich selbständig machen
- keine Erwerbstätigkeit ausreichend MIttel
Kurzaufenthalt L
- gleich lang wie Arbeitsvertrag gültig
- max für 12 Monate ausgestellt
- max 1 Jahr verlängern ohne Unterbruch
Niederlassungsbewilligung C
- EU 15&EFTA nach ununterbrochenem AUfenthalt von 5 Jahren
- EU17(mit Malta Zypern),EU 8,EU 2 nach zehn Jahren
- Vorzeitige Erteilung wegen guter Integration möglich
- unbefristet
- alle 5 Jahre erneuern
- Wohn-ARbeitsort ist frei