Wahlmodul Vermögen
Block 1 bis 12
Block 1 bis 12
Set of flashcards Details
Flashcards | 23 |
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Students | 14 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 03.01.2015 / 21.01.2023 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Haftpflichtrecht
Nenne die Haftpflichtvoraussetzungen in der vertraglichen Verschuldenshaftung.
- Schaden
- Vertragsverletzung
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden mit umgekehrter Beweislast
Haftpflichtrecht
Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung bei der Geschäftsherrenhaftung?
- In der vertraglichen Haftung ist das bedingungslose Einstehen für die Hilfspersonen, wie er es selbst verschuldet hätte
- Die Entlastungsmöglichkeit in der "ausservertraglichen Haftung" (Sorgfaltspflicht eingehalten) trifft hier nicht zu
- Hilfspersonen sind auch nicht nur die Personen die ein Unterordnungsverhältnis wie im OR 55 haben, sondern auch selbstständige Unternehmen, dessenArbeitsnehmer, wenn VN diese beauftragt
Haftpflichtrecht
Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und ausservertraglichen Verschuldenshaftung?
Der Unterschied liegt in der Beiweislast des Verschulden/Nichtverschulden
- Bei der ausservertraglichen Haftung (OR41) muss der Geschädgite das Verschulden des Schädigers nachweisen
- Bei der vertraglichen Haftung (OR97) muss der Schädiger/Haftpflichtige, den Nachweis des Nichtverschuldens erbringen
Haftpflichtrecht
Was ist der Exkulpationsbeweis?
In der vertraglichen Verschuldenshaftung spricht man von der umgekehrten Beweislast
Haftpflichtrecht
Funktionen des Haftpflichtrechts, nenne 3 Funktionen
- gerechter Schadenausgleich
- Prävention
- Sanktion (Schweiz nein)
Haftpflichtrecht
Was sind die allgemeinen Haftpflichtvoraussetzungen?
- ersatzfähiger Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Haftungsgrund
Haftpflichtrecht
Definition von "leichter Fahrlässigkeit"
Ausserachtlassen der gebotenen Sorgfalt
"das kann passieren"
Haftpflichtrecht
Definition "grobe Fahrlässigkeit"
Ausserachtlassen elementarster Vorsichtsgebote, die jeder verständliche Mensch in gleicher Lage und unter den gleichen Umständen befolgt hätte
"unverständlich, das darf nicht passieren"