Premium Partner

Wahlmodul Vermögen

Block 1 bis 12

Block 1 bis 12


Set of flashcards Details

Flashcards 23
Students 14
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Other
Created / Updated 03.01.2015 / 21.01.2023
Licencing Not defined
Weblink
https://card2brain.ch/box/wahlmodul_vermoegen
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/wahlmodul_vermoegen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Haftpflichtrecht

Nenne die Haftpflichtvoraussetzungen in der vertraglichen Verschuldenshaftung.

- Schaden

- Vertragsverletzung

- Adäquater Kausalzusammenhang

- Verschulden mit umgekehrter Beweislast

Haftpflichtrecht

Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung bei der Geschäftsherrenhaftung?

- In der vertraglichen Haftung ist das bedingungslose Einstehen für die Hilfspersonen, wie er es selbst verschuldet hätte

- Die Entlastungsmöglichkeit in der "ausservertraglichen Haftung" (Sorgfaltspflicht eingehalten) trifft hier nicht zu

- Hilfspersonen sind auch nicht nur die Personen die ein Unterordnungsverhältnis wie im OR 55 haben, sondern auch selbstständige Unternehmen, dessenArbeitsnehmer, wenn VN diese beauftragt

Haftpflichtrecht

Was ist der Unterschied zwischen vertraglicher und ausservertraglichen Verschuldenshaftung?

Der Unterschied liegt in der Beiweislast des Verschulden/Nichtverschulden

- Bei der ausservertraglichen Haftung (OR41) muss der Geschädgite das Verschulden des Schädigers nachweisen

- Bei der vertraglichen Haftung (OR97) muss der Schädiger/Haftpflichtige, den Nachweis des Nichtverschuldens erbringen

Haftpflichtrecht

Was ist der Exkulpationsbeweis?

In der vertraglichen Verschuldenshaftung spricht man von der umgekehrten Beweislast

Haftpflichtrecht

Funktionen des Haftpflichtrechts, nenne 3 Funktionen

- gerechter Schadenausgleich

- Prävention

- Sanktion (Schweiz nein)

Haftpflichtrecht

Was sind die allgemeinen Haftpflichtvoraussetzungen?

- ersatzfähiger Schaden

- Widerrechtlichkeit

- Adäquater Kausalzusammenhang

- Haftungsgrund

Haftpflichtrecht

Definition von "leichter Fahrlässigkeit"

Ausserachtlassen der gebotenen Sorgfalt

"das kann passieren"

Haftpflichtrecht

Definition "grobe Fahrlässigkeit"

Ausserachtlassen elementarster Vorsichtsgebote, die jeder verständliche Mensch in gleicher Lage und unter den gleichen Umständen befolgt hätte

"unverständlich, das darf nicht passieren"