VR
Fragen
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Set of flashcards Details
Flashcards | 69 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 04.11.2014 / 04.11.2014 |
Licencing | Not defined |
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Völkerrecht
(engl. public international law)
versteht man die Summe jener Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten regeln und internationales Recht darstellen, dh nicht der internen Rechtsordnung dieser Subjekte angehören.
Normadressaten der Völkerrechtsordnung = wesentlichen Rechtssubjekte
sind zum einen die Staaten, zum anderen die internationalen Organisationen zB UNO
Primäres und sekundäres VR
primäres: ist das unter den Rechtssubjekten des VR erzeugte (zB durch Vertrag oder gewohnheitsbegründende Praxis) oder als allgemeiner Rechtsgrundsatz geltende Recht
sekundäres: ist das von Organen internationaler Organisationen auf der Basis des Gründungsvertrages und nach den dort vorgesehenen Verfahren erzeugte „interne“ Recht der Organisation („internes Staatengemeinschaftsrecht“)
universelles und partikuläres VR
universelles: genießt allgemeine Geltung in der gesamten Völkerrechtsgemeinschaft
partikuläres: gilt nur für eine bestimmte Gruppe von Völkerrechtssubjekten (zB nur für Parteien eines Vertrages oder nur innerhalb einer bestimmten Region)
allgemeines und besonderes VR
allgemeines: bezeichnet die Grundregeln und Grundinstitutionen der Völkerrechtsordnung, die für alle Sachbereiche des VR gleichermaßen gelten
besonderes: bezeichnet einige Sonderbereiche, die durch ihren Regelungsgegenstand in besonderer Weise hervorstechen (zB Wirtschaftsvölkerrecht, Recht der bewaffneten Konflikte, Luft- und Weltraumrecht)
Hegemonie
versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht.
Naturrecht
Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Insoweit ist die Naturrechtsidee eng verbunden mit der Idee der Menschenrechte. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.
positives Recht
Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen Ehrlich, H. L. A. Hart) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.