Premium Partner

VR

Fragen

Fragen

Invisible

Invisible

Set of flashcards Details

Flashcards 69
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 04.11.2014 / 04.11.2014
Licencing Not defined
Weblink
https://card2brain.ch/box/vr2
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/vr2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Völkerrecht

(engl. public international law)

versteht man die Summe jener Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten regeln und internationales Recht darstellen, dh nicht der internen Rechtsordnung dieser Subjekte angehören.

Normadressaten der Völkerrechtsordnung = wesentlichen Rechtssubjekte

sind zum einen die Staaten, zum anderen die internationalen Organisationen zB UNO

Primäres und sekundäres VR

primäres: ist das unter den Rechtssubjekten des VR erzeugte (zB durch Vertrag oder gewohnheitsbegründende Praxis) oder als allgemeiner Rechtsgrundsatz geltende Recht

 

sekundäres: ist das von Organen internationaler Organisationen auf der Basis des Gründungsvertrages und nach den dort vorgesehenen Verfahren erzeugte „interne“ Recht der Organisation („internes Staatengemeinschaftsrecht“)

universelles und partikuläres VR

universelles: genießt allgemeine Geltung in der gesamten Völkerrechtsgemeinschaft

 

partikuläres: gilt nur für eine bestimmte Gruppe von Völkerrechtssubjekten (zB nur für Parteien eines Vertrages oder nur innerhalb einer bestimmten Region)

 

allgemeines und besonderes VR

allgemeines: bezeichnet die Grundregeln und Grundinstitutionen der Völkerrechtsordnung, die für alle Sachbereiche des VR gleichermaßen gelten

 

besonderes: bezeichnet einige Sonderbereiche, die durch ihren Regelungsgegenstand in besonderer Weise hervorstechen (zB Wirtschaftsvölkerrecht, Recht der bewaffneten Konflikte, Luft- und Weltraumrecht)

 

Hegemonie

versteht man die Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht.

Naturrecht

Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass jeder Mensch „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Insoweit ist die Naturrechtsidee eng verbunden mit der Idee der Menschenrechte. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.

positives Recht

Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus, z. B. Eugen Ehrlich, H. L. A. Hart) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.