Vielfalt der Unternehmungen

Begrifferklärungen

Begrifferklärungen


Karim Monzer
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die verschiedenen Arten von Unternehmungen und deren Strukturen, insbesondere im Kontext der Berufslehre. Sie behandeln Themen wie Einzelunternehmungen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, sowie die Rolle des Staates und privater Personen in der Wirtschaft. Die Karteikarten erklären auch die Funktionen von Banken, wie Vermögensverwaltung, Zahlungsverkehr und Beratung, sowie die Unterschiede zwischen den Wirtschaftssektoren. Ideal für angehende Wirtschaftsexperten, die die Grundlagen der Unternehmensformen und wirtschaftlichen Zusammenhänge verstehen möchten.
Karten
34
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
10.05.2013 / 10.05.2013

Lernkarten

Öffentliche Interessen

Wohl der Allgemeinheit

Erster Wirtschaftssektor

Wertpapierhandel

  • Wertpapiere
  • Effektenbörse

Wertpapier: Geld in Unternehmungen

Effektenbörse: Aktienbörse, Kauf/Verkauf von Wertpapieren

 

Kapazität

Fassungsvermögen

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

Dritter Wirtschaftssektor

Genossenschaften

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist.

Revision

Wirtschaftsprüfung - Kontrolliert Buchhaltung

Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

Zweiter Wirtschaftssektor

Lagerfunktion

Gewissen Vorrat der Produkte haben

Solidaritätsprinzip

Viele Leute zahlen wenig Geld, für wenig Leute mit hohen Kosten.

Kleinbetrieb

KMU

Einzelunternehmung

Ein Unternehmen welches von einem alleinigen Inhaber geführt wird,allfälliger Gewinn wird nur ihm zugeteilt.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet.

Gesellschaftsunternehmung

Motive wie Kapitalbeschaffung, Risikoverteilung führen zu einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Wenige Personen bringen Kapital ein und teilen sich die Geschäftsführung, 

Beschaffungsfunktion

Einkauf der Produkte 

Staatliche Unternehmungen

Solche Unternehmungen gehören dem Staat (Krankenhaus)

Vermögensverwaltung

Es gibt mehrere Möglichkeiten Geld anzulegen:

  • Edelmetalle
  • Immobilien
  • Unternehmungen (Aktien)

Grossbetrieb

über 250Beschäftigte, Produkte und Dienstleistungen zu günstigeren Verkaufspreisen, weil die Kosten verteilt werden können

Beratungsfunktion

Gute Produkte, Fragen beantworten usw.

Kollektivgesellschaft

Personengesellschaft mit unbeschränkter solidarischer Haftung der Gesellschafter.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

eigener Rechtspersönlichkeit, in der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist.

Engros- oder Grosshandel

Kaufen Produkte direkt von der Fabrik.

Branche

Gleichheit von Firmen respektive Industriezweig.

Kommisionsgeschäft

Bank verlangt eine Entschädigung für Dienstleistungen (Vermögensverwaltung, Zahlungsverkehr usw.), die Kommision

Private Unternehmungen

Privatpersonen, einzelne Person welcher für sich selber Verantwortlich ist.

Detail- oder Einzelhandel

Wiederkäufer - Werden von Zentrallager beliefert

Zinsdifferenzgeschäft

Kreditvermittlung wird aufgrund versch. Zinsen auch Zinsdifferenzgeschäft genannt

Zahlungsverkehr

  • Bankkonto

Rechnungen nicht mehr bar bezahlen.

Laufende Rechnung bei der Bank

Mittelbetrieb

50-249 Beschäftigte

Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen

Sind an Unternehmungen sowohl der Staat als auch der Privatpersonen beteiligt nennt man das gemischtwirtschaftlich.

Prämie

regelmässiger Geldbetrag welcher Versicherte an Versicherungsgesellschaft überweisen.

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist der Betrag, der sich ergibt, wenn man in einer Bilanz entweder sämtliche Aktive oder sämtliche Passive addiert.

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