Vertragsrecht Teil 2
Vertragsrecht Einkaufsfachmann/-frau mit eidg. FA
Vertragsrecht Einkaufsfachmann/-frau mit eidg. FA
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Lernkarten
Was kann umgekehrt der Käufer unternehmen, wenn der Verkäufer die Ware nicht auf den vereinbarten Termin liefert? Muss er ihm Nachfrist ansetzen?
Im kaufmännischen Verkehr gilt bei einem bestimmten Liefertermin und somit eines Verzugs des Verkäufers die Vermutung, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz verlange. Will der Käufer auf der Lieferung beharren, hat er ihm dies unverzüglich anzuzeigen. Eine Nachfrist ist gemäss Gesetz nicht nötig. Vorsicht: Zuerst muss aber der Eintritt des Verzuges sichergestellt sein!
Nennen Sie in groben Zügen die Fragen, die bei internationalen Sachverhalten abgeklärt werden müssen
Bei Internationalen Sachverhalten ist abzuklären, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist und welches Recht anwendbar ist. Ferner sind natürlich auch die wichtigen Fragen der Transportkosten, der Versicherung wie auch die Möglichkeit der Ausübung der Gewährleistungsrechte (sofortige Ersatzlieferung oder nur Reparatur?) abzuklären
Was ist das Wiener Kaufrecht?
Das WK ist ein Übereinkommen der vereinten Nationen. Es enthält ein weltweit vereinheitlichtes materielles Recht über Kauf- und Werklieferungsverträge (Vorsicht: International wird als Werklieferungsvertrag genau das verstehen, was in der CH der Werkvertrag ist)
Worauf müssen Sie beim Abschluss von Verträgen mit internationalem Sachverhalt achten?
Zu beachten ist insbesondere, welches Gericht zuständig sein soll und welches Recht anwendbar erklärt wird. Der Ausdruck „Andwendbar ist schweizerisches Recht“ schliesst das Wiener Kaufrecht mit ein!