Verpackung
Grundlagen der Verpackung
Grundlagen der Verpackung
-
- 1 / 17
-
Cartes-fiches
Verpackung (Definition)
Ist ein Sammelbegriff für jegliche Art der Umhüllung eines oder mehrerer Produkte, unabhängig davon, welche Funktion sie dabei erfüllt.
3 Basistypologien der Verpackung
- Verkaufsverpackungen
- Umhüllungsverpackungen
- Transportverpackungen
Funktionen von Verpackungen
- Schutzfunktion vor physischer Beschädigung
- Verkaufsfunktion durch verbrauchsgerechte Dimensionen
- Verkaufsförderungsfunktion mittels Kommunikationsinhalten
- Verpackung als Verwendungsbestandteil (Dosierung, Handhabung, Öffnung)
- Verpackung als Informatiosträger
- Erziehungsfunktion (Zigarettenschachteln)
- Verpackung als Inputfaktor
- Verpackung als Erlebnisfunktion
Anforderungen der Hersteller
- Image- und Aufmerksamkeitswirkung
- Anforderungen physiklischer Eigenschaften der Produkte gerecht werden
- Absatzwirkungen
- Kostenüberlegungen
- Logistische Anforderungen
- Gesetzliche Vorschriften
- Konkurrenzaspekte
- Anforderungen der Händler genügen
MIttel zur Verpackungsgestaltung
- Grösse (Volumen)
- Form
- Material
- Verpackungstechnik
- Farbe
- Text und Bild
- Markierung und Name
Innovationskraft durch Verpackunggestaltung (Beispiele)
- Beitrag zur Markenprofilierung
- Squeeze-it- Flasche bei Ketchup
- Pet-Flasche für Bier
- 6er-Pack
- canpeel-Dosenverschliesssystem (Abziehfolie bei Ricoladose)
- Light-cap von Tetrapack
Verpackungskonzepte
- Hauptfunktion der Verpackung
- Präsentation der Marke
- Aufschriften, Logos, weitere Texte
- Grösse der Verpackung
- Material der Verpackung
- Farbgebung der Verpackung
- Rückführung
- Emotionales Erlebnis
Rechtsvorschriften der Verpackungsindustrie
- Deklarationsvorschriften
- Fertpackungen
- Herkunftsangaben
- Packungsangaben
- Wappen
- Warnaufschriften
Deklarationsvorschriften
- Preis und Menge
- Sachbeziehungen (bei Giften) und Zusammensetzungen (bei Heilmittel)
- Verkaufsdatum
- Lager- und Verwendungshinweise
- Bewilligungsnummern
- Geografische Herkunft
Fertigpackungen (Rechtsvorschriften)
- Mengenangaben
- Beschriftung min. 2,5 mm hoch
- Sachbeziehungen und Warenbezeichnungen sind zwingend
- Betriebsherkunft, geografische Herkunft, Verwendungshinweise
- Kein Grundpreis anzugeben wenn die Packug gewisse Grösse hat
Herkunftsbezeichnung
- Für bestimmte Waren üblich
- Ortsnamen geben Produkte einen Ruf z.B. wenn dort produziert wird (Chamoagner)
- Andere Ortsnamen wenn Sie aus dem gleichen Land stammen (Bernina)
- Naturerzeugnisse müssen am angegebenen Ort gewachsen sein (auch woanders bearbeitet)
Packungsangaben (Rechtsvoschriften)
- Preis (ein Muss)
- bei messbaren Gütern auch die Menge und der Grundpreis
- ev. weitere Angaben zu machen (Zusammensetzung, Herstelldatum usw.)
Wappen (Rechtsvorschriften)
Höchstens zu Dekorationszwecken (bei Lampions, Souveniers), nicht aber zur Kenntlichmachung der schweizeriischen Herkunft. Im Rahmen der Wahrhaftigkeit bei Werbung und Geschäftspapieren erlaubt.
Warnaufschriften (Rechtvorschriften)
gefordert auf:
- Giften
- Heilmitteln
- Druckgaspackungen
- Zigaretten
Lösungsansätze für die Ökologie
- Verpackungsfreie Packgut-Distribution
- Packmittel einsparen durch Wiederverwendung
- Recycling des Packstoffes
- Verpackungen mit weniger Verbrennungsemmisionen
- Materialien die nicht knappe ressourcen braucht
- Selbstauflösende Verpackung
- Zusatznutzen der Verpackung (Confi)