Vermögensversicherung Band II Wahlmodul Fachausweis Versicherung
Vermögensversicherung Band II Wahlmodul Fachausweis Versicherung Band 2, Betriebshaftpflicht, Zusatzdeckungen
Vermögensversicherung Band II Wahlmodul Fachausweis Versicherung Band 2, Betriebshaftpflicht, Zusatzdeckungen
Kartei Details
Karten | 28 |
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Lernende | 33 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 03.03.2015 / 20.03.2025 |
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Bearbeitungs- und Obhutsschäden
Gegenstand - Ausschlüsse
Gegenstand: Bearbeitungs- und Obhutsschäden
Ausschlüsse:
-Schäden im Zusammenhang mit beauftragtem Transport
-gemietete, geleaste oder gepachtete Sachen
-unmittelbarer Tätigkeitsbereich
-Schäden an Land-, Wasser-, Luftfahrzeugen
Mieterschäden
Gegenstand - Ausschlüsse
Gegenstand: gemietete Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten; gemeinschaftlich benützte Gebäudeteile; Versorgungsanlagen, Rolltreppen, Aufzüge; Schäden deren Verursacher nicht ermittelt werden kann > Hapftlicht aus Mietvertrag
Ausschlüsse: Sachversicherungsschäden, versichert sind aber Vermögenseinbussen als Folge solcher Schäden; Allmählichkeitsschäden; Wiederherstellungskosten nach willentlichen Veränderungen
Gemietete Bürotelekommunikationsanlagen
Bsp.:
Schaden an gemietetem Telefaxgerät
Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen
Gegenstand - Ausschlüsse
Gegenstand: Schäden an Land und Wasserfahrzeugen durch Be- und Entladen von Stückgütern; Auffüllen/Entleeren von flüssigen und festen Gütern in Tankfahrzeuge (Schaden am Fahrzeug)
Ausschllüsse:
-Luftfahrzeuge
-Rollmaterial der Bahn
-gemietete, geliehene Land- und Wasserfahrzeuge
-Be- und Entladen von Schüttgütern (bspw. Aushubmaterial)
-Überfüllen/Überladen
-Behälter sowie die Güter selber
Schäden an Rollmaterial und Installationen der Bahn
Bsp.:
Aufgrund einer falsch gestellten Weiche entgleisen zwei gemietete Güterwaggons der Bahn. Kosten der Reparatur der Waggons sind versichert
Schäden aus Anschlussgeleisen
Gegenstand - Ausschlüsse
Gegenstand: Bestand und Betrieb von Anschlussgeleisen, sowie vertraglich übernommene H3 aufgrund des Anschlussvertrages
Aussschlüsse: Vermögensschäden
- vorsätzliches Abweichen von Gesetzten/Anordnungen/Empfehlungen
- Konventionalstraffen
- Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigungen
Bsp.: beim Rangieren einer Lokomotive wird ein Knabe erfasst. verischerter PS
Schäden durch nicht (oder nicht vorwiegend) dem Betrieb dienende Grundstücke und Gebäude
Gegenstand - Bsp.:
Deckungserweiterung für Betriebe mit Gebäuden, welche nicht dem versicherten Betrieb dienen. Bspw.: als Vermögensanlage dienend
Architekt vermietet ein Mehrfamilienhaus. Ein Rentner stürzt auf vereistem Vorplatz. Versicherter PS
>>>Deckung wie eine separate GEB-Haftpflichtdeckung
Ermittlungs- und Behebungskosten (Handwerkerdeckung)
Gegenstand - Ausschlüsse
Kosten für die notwendige Zerstörung/Beschädigung Sachen Dritter für Ermittlung/Behebung von Mängel oder Sachschäden, welche ein versicherter Arbeiter geleistet, hergestellt, geliefert hat. Bei Schäden an GEB, Strassen, Leitungen und anderen unbeweglichen Werken
Ausschlüsse: Ertragsausfälle und anderer Vermögenseinbusssen als Folge einer solchen Zerstörung; Schäden an Sachen, die der Versicherte selber geliefert/hergestellt hat.
Bsp.: VN fehlerhafte Wasserleitung. Baufirma ermittelt Schadenort, spitzt Kanal auf danach neu verputzen und malen.
Kosten dieser Baufirma sind versichert
Kosten für den Austausch der Mangelware ist Sache des VN.
Aus- und Einbaukosten
Gegenstand - Ausschluss
Bsp.:
Gegenstand: Ausbau/Freilegung von mangelhaften (nicht dem Verwendungszweck dienende) beweglichen oder unbeweglichen Sachen, die ein versicherter hergestellt, bearbeitet oder geliefert hat; Einbau von mangelfreien Sachen
Ausschluss:
- Selbst eingebaute, angebrachte oder verlegte Sachen
- die mangelhafte Sachen selber
- Kosten für Nachlieferung
- Ertragsausfälle wegen Aus- und Einbau (>>>Nutzungsausfall)
- Kosten für Aus- und Einbau von Teilen an Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen
Bsp.: Ausbau von fehlerhaften Kupplungen und Einbau von fehlerfreien Kupplungen sind versichert. Nicht versichert wenn Rohrkupplungen in Schiffen fehlerhaft wären
Nutzungsausfall
Gegenstand - Deckungsvoraussetzungen - Ausschlüsse
Vermögenseinbusse eines Dritten als Folge der dahingehenden/eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit von unversehrt gebliebenen Sachen durch plötzlich und unerwartet eingetretenen Schaden an der von einem Versicherten hergestellten, gelieferten oder bearbeiteten Sache.
Voraussetzungen:
- Plötzlich/unerwartete Beschädigung/Zerstörung von einem Versicherten oder von ihm beauftragten Dritten hergestellten , gelieferten oder bearbeiteten Sache
- Beschädigung/Zerstörung ist auf VN/Hilfsperson (Herstellung, Lieferung, Bearbeitung) zurückzuführen
- Eintritt erst nach Abnahme der Inbetriebsetzung eingetreten
- versicherte hat keinen Bezug zu den unversehrt gebliebenen Sachen
Ausschlüsse: Aus- und Einbaukosten, Ermittlungs- und Behebungskosten
Verbindungs- und Vermischungsschäden
Beispiele
Weiterverarbeitungskosten, Vermögensschäden aufgrund mangelhaften Verpackungsmaterials, Rückrufkosten
Weiterverarbeitungskosten: VN liefert Baumwollgarn. Drittfirma macht daraus Pullover. Versichert ist der Mindererlös, da das Garn Fremdkörper enthält.
mangelhaftes Verpackungsmaterial: Plastikeimer für Fassadenfarbe. Farbe läuft aus. Kosten für umfüllen zu lasten des VN, welcher die Eimer hergestellt hat.
Rückrufkosten: fehlerhaftes Bauteil in Fernsehgerät kann sich überhitzen und Brand verursachen.
Motorfahrzeuggewerbe
Grunddeckung - oblig. Zusatzdeckung - fakultative Zusatzdeckung
Beispiele: Grundrisiko
- Wagenheber sollt unachtsam auf Trottoir und verursacht einen PS.
SVG 71 - oblig. Zusatzdeckung
- Versicherte Person verursacht mit Kundenfahrzeug (KS von Kunde) eine Kollision mit Velofahrer. PS/SS des Velofahrers über SVG 71 gedeckt. SS am Kundenfahrzeug ist über "Schäden an aufbewahrten und bearbeiteten Fahrzeugen" gedeckt.
Schäden an aufbewahrten und bearbeieteten Fahrzeuge
- Während Aufbewahrung, Tätigkeit (Ausschluss des unmittelbaren Tätigkeitsbereich, nach der Ablieferung an Kunden (mangelhafte Arbeit)
- bei Probefahrten, beim Abschleppen
- Überführungsfahrten; zum Kunden, andere Werkstätte oder MFK
Erscheinungsformen des Bauunternehmers
Unterschied General- und Totalunternehmer
GU/TU verpflichten sich zur Errichtung eines gesamten Bauwerks. Der TU übernimmt zusätzlich die vollständige Planung. Beide haften gegenüber dem Bauherr für sämtliche Mängel des Bauwerks.
Deckungskonzept für Architekten und Bauingenieure
wesentliche Pflichten des Planers
Sorgfältige Ausführung des Auftrags
Treuefähigkeit
Handeln nach Weisungen des Bauherrn
Bearbeitungs- und Informationspflicht
Pflicht zur Unfallverhütung
Bautenschäden
Gegenstand - Ausschlüsse
Schäden/Mängel an Bauten und Bauteilen, die aufgrund von Planungsarbeiten der Versicherten oder unter deren Bauleitung erstellt werden. Vermögensfolgeschäden
Ausschlüsse: Schäden aus Bodenbewegungen: Schäden wegen Abbruch- /Bauarbieten durch Versicherten selber ausgeführt wird und VN finanziell > 25% beteiligt; Konventionalstraffen.
Bsp.: Feuchtigkeitsschäden aufgrund mangelhafter Funktionstüchtigkeit der aussenwand. Schlechte Materialwahl des Architekten.
Architekten Zusatzdeckung - reine Vermögensschäden
Deckung - Ausschlüsse - Bsp.:
messbare Schäden, die weder die Folge eines Personenschadens noch die Folge eines dem Geschädigten zugefüten Sach- oder Bautenschadens sind.
Einschränkungen:
- Überschreitung von Voranschlägen, nichteinhalten von Fristen
- Ansprüche durch Aktivitäten, welche nicht zum üblichen Tätigkeitsbereich eines Architekten/Bauingenieurs gehören
- Organhaftung
- Ansprüche wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit
- Ansprüche von AN aus Arbeitsvertrag
- unterlassenem Abschluss von Versicherungen
- Schäden im Zusammenhang mit Umweltbeeinträchtigung
Bsp.: Architekt plant und verbaut eine Qualität die weit über das hinausgeht, was notwendig und vernünftig ist. Mehrkosten für Bauherr.
Pflichten des Planers
- Sorgfältige Ausführung des Auftrags
- Treuepflicht
- Handeln nach Weisungen des Bauherrn
- Weitergehende Beratungs- und Informationspflicht
- Pflicht zur Unfallverhütung
Deckungselemente Architekten und Bauingenieure
Haftpflichtversicherung von Architekten Zeitlicher Geltungsbereich
ungünstige Risikoentwicklung im Bausektor
- Zeit- und Kostendruck
- Komplexere Bauvorhaben
- viele Schnittstellen - hohe Koordinationsbedarf
- Baugrund Risiken - Bebauung ungünstiger Baugrundverhältnisse
Heikle Risikobereiche Architekten und Bauingenieure
- Rammarbeiten
- Baugrubenaushub >> Hanglage
- Wasserschäden
- Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden
- Beschädigung von fehlerhaft eingetragenen Leitungen
- Koordinationsprobleme
- technische Entwicklung, neue Baustoffe
- SS/PS von AN oder unbeteiligten Dritten
Haftungsgrundsätze des Planers
- Erstellen von Plänen - Werkvertrag
- Bauleitung - Auftragsrecht (kein bestimmter Erfolg sondern sorgföltige Ausfürhung des Auftrags
- Gesamtvertrag - Werkvertrag/Auftragsrecht
Vorteile der separaten Police für Arbeitsgemeinschaften
- gleichgültig wer haftpflichtig ist, Deckung besteht
- keine heikle Festlegung heikler Haftungsquoten
- Deckung der Solidarhaftung
- einheitliche VS und Selbstbehalte
- Klarheit über Leistungspflichtige Versicherung
- Keine Belastung der Überschussbeteiligung in den Sammpolicen
Deckungselemente Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeuggewerbes
- Grundrisiko
- Haftpflicht gemäss SVG 71
- Haftpflicht für Schdäen an aufbewahrten und bearbeiteten Motorfahrzeugen
Haftpflicht gemäss SVG 71 - Garagenbetriebe
- obligatorisch für Garagenbetriebe; Betrieb von eingenen MFZ, ohne Alterversicherung und fremde, dem VN übergebene MFZ mit Halterversicherung
- Spezieller Versicherungsnachweis Graue Karte
- Abgrenzung von Händlerschild
- Fahrten auf öffentlichen Strassen sind normal über die Schilder oder Händlerschilder zu versichern
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