VBR-Strafrecht

Vorbereitung Test BMS

Vorbereitung Test BMS

Diese Karteikarten bieten einen Überblick über das Schweizer Strafrecht für Berufslehrlinge. Sie behandeln zentrale Themen wie das Strafgesetzbuch (StGB), verschiedene Straftaten, Strafen und Massnahmen, sowie den Strafprozess. Besonders relevant sind die Regelungen zu Tätern unterschiedlichen Alters, Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Das Learnset richtet sich an Lernende und Berufstätige im Rechtsbereich, die sich mit den Grundlagen des Strafrechts vertraut machen möchten.
Flashcards
25
Students
2
Language
German
Category
Law
Created / Updated
18.02.2013 / 29.10.2014

Flashcards

Leitidee StGB

- keine Freiheitsstrafen unter 6 Monaten (ausser: schlechte Prognose, kein Geld und nicht für gemnü. Arbeit einsetzbar) -> da zu wenig Platz in Gefängnissen

- Tagessätze zwischen 30.- bis 3'000.- CHF (StGB 34)

Strafen

- Freiheitsstrafe

- Geldstrafe

- Gemeinnützige Arbeit (max. 6 Monate und einstimmung Täter)

straffähig (Alter)

ab 10 Jahren

Erwachsenenstrafrecht (Alter)

ab 18 Jahren; sonst Jugendstrafrecht

bedingte Strafen

- neu bis zu 2 Jahren

- kurios auch bei Geldstrafen möglich

- auch teilbedingte Strafen möglich

Deliktarten

- Übertretung (max. 10'000 CHF oder geimeinnü. Arbeit)

- Vergehen (Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen)

- Verbrechen (Freiheitsstrafen über 3 Jahren)

Justizreform

Untersuchungsrichter vertreten den Staat (die Staatsanwaltschaft) vor Gericht

Gründe U-Haft

- dringender Tatverdacht

- Verdunklungsgefahr (Kollusionsgefahr = Beweise wegräumen; Personen beeinflussen)

- Fluchtgefahr (z.B. bei Ausländer)

- Tatbegehungsgefahr o. Wiederholungsgefahr

-> Antrag Staatsanwaltschaft, Entscheid Haftrichter

Massnahmen

- Therapeutisch (StGB 59 - 61)

- Isolierend (StGB 64+65) -> Sicherungsverwahrung nach Verbüssung der Strafe; mögliche Entlassung wird jährlich geprüft

Täter 10-15 Jahren

Strafen: 1. Verweis / 2. Pers. Leistung (max. 10 Tage)

Erzieherische Massnahmen (haben Vorrang; falls abgebrochen -> Strafe) (Art. 12-20)

-> Massnahme + Strafe auch kombinierbar

Täter 15-18 Jahren

Strafen: 1. Verweis / 2. Pers. Leistung (max. 3 Monate) / 3. Busse (max. 2'000 CHF) / 4. Freiheitsentzug (max. 1 Jahr) -> max. 4 Jahre für 16-18 jährige bei schweren Verbrechen

Erzieherische Massnahmen (haben Vorrang; falls abgebrochen -> Strafe)

Tagessatz

- StGB 34

- je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters

Wer profitiert bei Tagessätzen?

- Junge ohne Job und Geld

- Rentner ohne grosses Einkommen

- Rotlichmilieu (wenig deklariert; hohe Einnahmen)

- Selbstständige (finanz. Situation auf Zeitpunkt Urteil steuerbar)

Verschärfung CH (Verkehr)

a) Strafrechtsverfahren : einfach (Busse) oder grobe Verkehrsverletzungen (Gefängnis; Geld)

b) Administrationsverfahren SVA

USA weiter verschärft (Verkehr)

z.B. Alkohol am Steuer + Kind dabei -> 4 Jahre

Zukunft: Auto umrüsten; Atemlufttest

Ladendiebstahl

- 3-faches des Diebstahls (mind. 150 CHF)

- Wiederholungsfall : Mindestbetrag wird erhöht

Sinn und Zweck Strafgesetz

- Gerechtigkeit

- Schutz (abschrecken)

- Sicherheit

- Ordnung

- Sühne  (vom Opfer her: andere wurde bestraft)

Deals à la USA

- aussergerichtliche Verhandlungen zwischen Opfer- und Täterschaft

-> Einigung wird dem Gericht vorgeschlagen

Strafprozess (Grafik)

1 Bundesgericht

2 Kantonsgericht / Obergericht (ev. kant. Kassationsgericht)

3 Bundesstrafgericht / kant. Strafgericht 1. Instanz / besondere Gerichte: _Kinder/Jugendliche _Wirtschaftsdelikte

Grundsatz

- Täterstrafrecht (kein Tatstrafrecht: z.B. USA; Autobussen) aber schwere der Tat auch massgebend

- Täter soll wieder integriert werden

Verbrechensaufbau

1. Menschliches Verhalten (Täter muss Mensch sein)

2. Tatbeständiges Verhalten (StGB 1; muss auf Art. passen)

3. Rechtwidriges Verhalten

4. Schuldhaftes Verhalten

5. weitere Voraussetzungen (z.B. Tod)

zu 3. Rechtwidriges Verhalten

- unerlaubter Eingriff in ein Rechtsgut (Leib, Leben, Vermögen, Freiheit)

- Rechtfertigungsgründe:

_Notwehr (StGB 15) darf nicht überreagieren

_ Notstand (StGB 17) z.B. Einbruch in Alphütte bei Schneesturm; um überleben zu retten

_Amts- / Berufspflicht (Polizei)

_ Einwilligung des Verletzten (Arzt)

zu 4. schuldhaftes Verhalten

- Verschuldensprinzip (nicht gleich Erfolgsprinzip) -> Erfolg muss nicht eingetroffen sein (Steinwurf gegen Menschenmenge)

- Voraussetzung: Strafmündigkeit / Schuldfähigkeit (StGB 19 nicht Drogensüchtiger)

- Vorsatz, Eventualvorsatz(nimmt Tat in Kauf; 100 kmh durchs Dorf), Fahrlässigkeit(fast immer wenn man in Auto steigt)

Versuch

- Verschuldensprinzip angewandt

- Unvollendet

- Vollendet

- Untauglich

- Irrtum über die Rechtswidrigkeit (StGB 21)

Strafezumessung

- Anstiftung (StGB 24: auch Versuch strafbar)

- Gehilfenschaft (StGB 25: bewusste Gehilfenschaft nur für das Abgemachte strafbar)

- sehr grosser Spielraum (StGB 48: Strafmilderung)

- Verjährung (StGB 97 ff)

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