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VBR - Obligationenrecht

Grundlagen Obligationenrecht BMS 2 Bern

Grundlagen Obligationenrecht BMS 2 Bern


Fichier Détails

Cartes-fiches 31
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 26.01.2013 / 06.01.2016
Attribution de licence Pas de droit d'auteur (CC0)
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Intégrer
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Wann kommen privatrechtliche Streitigkeiten vor Gericht?

Wenn der Friedensrichter erfolglos war

Welche Beweise würdigt der Richter in einem privatrechtlichen Verfahren?

Die Beweisstücke die die Parteien vorlegen. Wenn er mehr weiss, darf er das Wissen nicht mit einbringen.

Wer muss was beweisen in einem privatrechtlichen Verfahren?

Der Kläger muss beweisen dass er einen Schaden durch den Angeklagten erlitt.

Was sind Obligationen?

Ein Rechtsverhältnis zwischen mindesten 2 Personen

 

- Gläubiger = berechtigte Person

- Schuldner = verpflichtenden Person

Eine Obligation entsteht durch...

  1. Vertrag (OR 1 ff.)
  2. unerlaubte Handlungen (OR 41 ff.)
  3. ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62 ff.)

Entstehung aus unerlaubter Handlung

Einer Person unerlaubt Schaden zufügen >> Haftung / Schadenersatzpflicht (Haftpflichtversicherung)

 

Verjährung >> 1 Jahr ab Kenntnis und 10 Jahre nach Entstehung

Arten der Haftung bei entstehen einer unerlaubter Handlung

  1. Verschuldenshaftung (OR 41), folgende 3 Punkte müssen gewährleistet sein, damit OR 41 in Kraft tritt:
  • widerrechtliche Handlung
  • Eintritt eines Schadens
  • Verschulden
  1. Kausalhaftung (= Haftung ohne eigenes Verschulden)

Entstehung aus ungerechtfertiger Bereicherung

- Rechtlich unbegründete Vermögenszuwendung

- Es entsteht eine Rückerstattungspflicht

- Verjährung: 1 Jahr ab Kenntnis und 10 Jahre ab Entstehung