VBR - Obligationenrecht
Grundlagen Obligationenrecht BMS 2 Bern
Grundlagen Obligationenrecht BMS 2 Bern
Kartei Details
Karten | 31 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.01.2013 / 06.01.2016 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Wann kommen privatrechtliche Streitigkeiten vor Gericht?
Wenn der Friedensrichter erfolglos war
Welche Beweise würdigt der Richter in einem privatrechtlichen Verfahren?
Die Beweisstücke die die Parteien vorlegen. Wenn er mehr weiss, darf er das Wissen nicht mit einbringen.
Wer muss was beweisen in einem privatrechtlichen Verfahren?
Der Kläger muss beweisen dass er einen Schaden durch den Angeklagten erlitt.
Was sind Obligationen?
Ein Rechtsverhältnis zwischen mindesten 2 Personen
- Gläubiger = berechtigte Person
- Schuldner = verpflichtenden Person
Eine Obligation entsteht durch...
- Vertrag (OR 1 ff.)
- unerlaubte Handlungen (OR 41 ff.)
- ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62 ff.)
Entstehung aus unerlaubter Handlung
Einer Person unerlaubt Schaden zufügen >> Haftung / Schadenersatzpflicht (Haftpflichtversicherung)
Verjährung >> 1 Jahr ab Kenntnis und 10 Jahre nach Entstehung
Arten der Haftung bei entstehen einer unerlaubter Handlung
- Verschuldenshaftung (OR 41), folgende 3 Punkte müssen gewährleistet sein, damit OR 41 in Kraft tritt:
- widerrechtliche Handlung
- Eintritt eines Schadens
- Verschulden
- Kausalhaftung (= Haftung ohne eigenes Verschulden)
Entstehung aus ungerechtfertiger Bereicherung
- Rechtlich unbegründete Vermögenszuwendung
- Es entsteht eine Rückerstattungspflicht
- Verjährung: 1 Jahr ab Kenntnis und 10 Jahre ab Entstehung