VBR - Einführung Recht
Einführung Recht BMS 2 Bern
Einführung Recht BMS 2 Bern
Set of flashcards Details
Flashcards | 20 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 26.01.2013 / 31.03.2016 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/vbr_einfuehrung_recht
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Regeln für das Zusammenleben
- nicht erzwingbare Regeln
- Brauch / Sitte
- Moral
- erzwingbare Regeln
- Gesetz
Aufbau der Rechtsordnung
Öffentliches Recht (regelt Verhältnis Staat zum Bürger)
- Gesetze (Steuergesetz, Baugesetz, Strafgesetz, etc...)
Privatrecht (regelt Verhältnis unter Bürger)
- OR / ZGB
Charakter von Rechtsvorschriften
- Zwingendes Recht
- Dispositives Recht
Rechtsquellen
- Das geschriebene Recht
- Das Gewohnheitsrecht
- Die Gerichtspraxis
- Die Rechtslehre
- Die gerichtliche Rechtsempfindung / richterliches ermessen
Geschriebenes Recht
Die Verfassung (Volk/Ständerat)
- Fundament der Rechtsordnung
- sehr unkonkret
Die Gesetze (Nationalrat/Ständerat)
- konkretisieren die Verfassung
Die Verordnungen (Bundesrat)
- konkretisieren die Gesetze
Das Gewohnheitsrecht
Lang geübte Bräuche, zum Beispiel kaufmännisches Jahr zählz 360 Tage
- ungeschriebene!
Die Gerichtspraxis
Alte Gerichtsurteile, v.a. Bundesgerichtsurteile
Die Rechtslehre
Meinungen von Professoren und anderen Experten
Arten der Gerichtsprozesse
- Strafverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Zivilverfahren
Strafverfahren
- Öffentliches Recht
Instanzenzug
Regionalgericht >> Obergericht >> Bundesgericht
Verwaltungsgericht
- Öffentliches Recht
Instanzenzug
Rekurskommission >> Verwaltungsgericht >> Bundesverwaltungsgericht
Zivilverfahren
- Privatrecht
- Gerichtsstand >> Wohnort des Beklagten (Angeklagten)
Instanzenzug
Friedensrichter >> Regionalgericht >> Obergericht >> Bundesgericht
Streitbeträge
- Friedensrichter, Obergericht, Bundesgericht
- Friedensrichter bis zu 2'000.-
- Obergericht ab 10'000.-
- Bundesgericht ab 30'000.-
- Miet- & Arbeitsrecht schon ab 15'000.-
Rechtsgrundsätze
- Rechtsgleichheit
- Beweislast
- Im Zweifelsfall für den Angeklaten = Beklagten
- Rechtsunkenntnis schütz vor Strafe nicht
Personenrecht
- Rechtsfähigkeit
- Urteilsfähigkeit
- Mündigkeit
- Handlungsfähigkeit
- Beschränkte Handlungsfähigkeit
- Natürliche und juristische Personen
Rechtsfähigkeit
Ab der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Tod, teilweise auch darüber hinaus. Man untersteht dem Schutz der Rechtsordnung
Urteilsfähigkeit
!! Gilt nur fürs Privatrecht !!
Erreicht ab dem 18. vollendeten Lebensjahr, 18. Geburtstag
Nicht urteilsfähig wenn geistig behindert
Kann man auch vorübergehend verlieren (z.Bsp. Vollrausch)
Mündigkeit
Ab dem 18. Geburtstag
Kann man auch vorübergehend verlieren (z.Bsp. Drogensucht, mehrjähriger Gefängnisstrafe, Demenz, etc.)
Handlungsfähigkeit
!! Gilt nur fürs Privatrecht !!
Urteilsfähigkeit + Mündigkeit = Handlungsfähigkeit
Strafmündigkeit
!! Gilt nur fürs Strafrecht !!
Ab 10 Jahren = Jugendstrafrecht
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