Finanzplanung


Gabi Lukac
Cartes-fiches
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Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
10.06.2014 / 10.06.2014

Cartes-fiches

1. Einzelfirma

- nötige Bewilligung einholen

- Anerkennung der Selbständigkeit erforderlich (mehr als 1 Kunde)

- Handelsregistereintrag für kaufmännisch geführtes Gewerbe

- Anzahl Inhaber: 1 natürliche Person

- Mindestkapital: keine Auflagen

- Meldepflichten

2. Aktiengesellschaft

- nötige Bewilligung einholen

- Beurkundung beim Notar

- Handelsregistereintrag

- Anzahl Inhaber: 1 Aktionär, natürliche Person oder juristische Person

- Mind. Kapital: 100'000 CHF, davon 50% einbezahlt

- Meldepflichten

3. GmbH

- nötige Bewilligung einholen

- Handelsregistereintrag

- Anzahl Inhaber: 1 Gesellschafter (vor 2008 mind. 2)

- natürlich oder juristische Person (keine Solidarhaftung unter Gesellschaftern)

- Mindestkapital: 20'000, vollständig einbezahlt

- Übertragung der Stammanteile genügt einfache Schriftlichkeit

- keine obere Limite beim Stammkapital

- Rechnungslegungsvorschriften wie bei AG

- Meldepflicht

4. Revisionspflicht

wenn ...

- Bilanzsumme über 10m CHF

- Umsatzerlös über 20m CHF

- über 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Keine Revisionspflicht wenn nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung aller Gesellschafter

5. Anerkennung Selbständigkeit

- durch die Ausgleichskasse nur bei Gründung einer Einzelunternehmung erforderlich

6. Als sozialversicherungsrechtlich selbständig gilt wer?

- unter eigenem Namen

- auf eigene Rechnung arbeitet

- in unabhängiger Stellung (mehr als nur 1 Kunde)

- das eigene wirtschaftliche Risiko trägt

7. Welche Unterlagen braucht die Ausgleichskasse?

- Rechnungen

- Offerten

- Lieferscheine

- abgeschlossene Verträge mit Kunden / Auftraggebern

- Miet-/Pachtverträge, Berufsausübungsbewilligung

- andere je nach Tätigkeit massgebende Unterlagen

Étudier