Unternehmensführung - Versicherungen
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Cartes-fiches
Wie ist das 3 Säulen Modell der Schweiz aufgebaut?
Gegen was sind alle Personen zu schützen?
1. Säule Staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung
2. Säule Beruflich Vorsorge zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
3. Säule Selbstvorsorge mit Wahlbedarf
1. & 2. Säule decken ca. 60-70% vom Einkommen ab!
Schutz gegen
- Alter
- Invalidität
- Krankheit
- Unfall
- Arbeitslosigkeit
- Mutterschaft
- Verwaisung
- Verwittwung
1. Säule: Was ist das Hauptziel der IV?
Wie ist der Rentenanspruch bei der IV geregelt?
Einkommen ohne IV, abzüglich Einkommen mit IV = invaliditätsbedingte Einbusse in %
Hauptziel ist die Ein- bzw. Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, Diese Eingliederungen gehen einer Rente vor!
Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit!=Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit!
Invaliditätsgrad Rentenart
- ab 40% 1/4 Rente (Viertel)
- ab 50% 1/2 Rente (halbe)
- ab 60% 3/4 Rente (Dreiviertel)
- ab 70% 4/4 Rente (Ganze)
1. Säule Wie ist die Familienzulage geregelt?
Besonderheiten für Selbsständige?
Ein Kind = Einx Familienzulage!
CHF 200.- pro Kind, ab 16. - 25. Lebensjahr = CHF 250.-
Wenn beide Elternteile arbeiten, hat der vorranging bezugsberechtigte Elternteil Anspruch auf die Familienzulage zu stellen.
Seit 1.1.2013 sind auch Selbsständigerwerbende bezugsberechtigt bis zu einem Einkommen von CHF 126'000.-
1. Säule: Was sind die Leistungen der AIV (Arbeitslosenversicherung)?
Leistungsentschädigung ca. 70% - 80%
1. Säule: Auf was hat ein Selbsständiger zu achten?
- Keine AIV-Absicherung möglich
- Dem BVG + UVG kann er sich freiwillig unterstellen
1. Säule: Was deckt die Krankentaggeldversicherung? OR 324a
Was sind Unterschiede bezüglich der Leistung bei KVG und bei VVG?
Bei Arbeitsverhinderung besteht Pflicht zur Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber. 80% während max. 2 Jahren. Die Dauer richtet sich nach den verschiedenen Skalen (Berner, Basler, Zürcher) für:
- Krankheit
- Mutterschaft
- Berufskrankheit
- Unfall
- Unfallähnliche Körperschädigung
Durch Abschluss einer kollektiven KTG-Versicherung kann sich der Arbeitgeber davon "befreien". AG und AN-Anteil jeweils 50%
KVG=Krankenversicherungsgesetz nach Sozialversicherungsrecht= 100% Lohn gedeckt, Prämie jedes Jahr neu festgelet, ein oder mehrere Erkrankungen
VVG=Versicherungsvertragsgesetz auf privatrechtlicher Ebene= 80% Lohn, für 3-5 Jahre unverändert, jeder Einzelfall/Krankheit neu beurteilt
Nach Einem Jahr löst die IV die KTG ab und die Leistungen werden gekürzt. Versicherter ist daher bestrebt die IV-Anmeldung rechtzeitig durchzuführen.
1. Säule: Deckung UVG und UVG-Zusatz
1. Was deckt die UVG und UVG Zusatzversicherung ab? Frist und Deckung?
2. Was ist der Unterschied zwischen der IV und der UVG?
1. Die UVG ist obligatorisch und versichert alle Arbeitnehmer zu 80% bis zu einem max. Lohn von CHF 126'000.- ohne Altersgrenze und ohne Maximale Frist!. Arbeitnehmer mit mind. 40Std. Woche sind auch automatisch NBU versichert!
Versichert sind Pflegeleistungen wie Heilbehanldung, Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten oder eine Geldleistung wie Taggeld, IV-Rente oder Abfindung (z.b Integritätsentschädigung bei Verlust eines Fingers, etc.)
z.b Knochenbrüche, Meniskusriss, Sehnenriss, Trommelfellverletzungen, etc. aber auch speziell Berufskrankheiten!
Wartefrst Unfalltag und 2 Tage!
UVG Zusatzversicherung besteht für die Karrenfrist von 2 Tagen eine Lohnfortzahlungspflicht und das Taggeld beträgt anstatt 80% 90% oder 100% und auch für Löhne über CHF 126'000.-
2. Ein Rentenanspruch besteht bei der UVG bereits ab einem Invaliditätsgrad von 10% (IV ja erst ab 40%). Durch eine Komplementärrente (UVG-Rente - IV Rente) ist eine Überentschädigung bis 90% möglich!
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Was ist gedeckt und was sind die Fristen und % Sätze?
Gedeckt sind:
- Alter
- Todesfall
- Invalidität
(Beitragspflicht 18-24 Jahre, ab 25. Jahre inkl. Altersvorsorge), Mindeslohn, koordiniert = 7/8 der maximalen AHV-Rente: CHF 21'060.- max. Lohn 84'240.-
Umwandlungssatz aktuell bei 6.8%
Vorsorgeziel von 1. & 2. Säule = 60-70% von früherem Bruttolohn!
2. Säule: Wie hoch sind die Altergutschriften vom koordinierten Lohn? Wer trägt sie?
50% Arbeitgeber / 50% Arbeitnehmer!
25-34 Jahre = 7% von versichertem Lohn
35-44=10% von versichertem Lohn
45-54 =15% von versichertem Lohn
55-65/64 = 18% von versichertem Loh
2. Säule: Wahl zwischen Rente oder Kapitalbezug?
Vorteile und Nachteile?
Rente:
- lebenslanges garantiertes EInkommen
- Witwen und Waisenrente ist sichergestellt
- Anlage der Gelder durch Vorsorgeinrichtung
Kapitalbezug:
- Kein Umwandlungssatz=keine Abhängigkeit
- Kapital kann vererbt werden
- Bessere Anlage der Vorsorgegelder, steuerlich begünsitg, Z.b. Hypothek auf Eigenheim abzahlen
Pflichten Arbeitgeber:
-Versicherungsausweiss muss vorhanden sein.
-Selbstständiger muss sich bei Ausgleichskasse melden
-Eintrittsmeldung bei AHV/IV/EO/ALV innert 30 Tagen
-Austrittsmeldung AHV/IV/EO/ALV erst bei Jahresabrechnung zu melden
-Eintritt von MA mit Familienzulage umgehend melden und auch Austritt sofort melden
-KTG und UVG-Zusatz ist Lohnsummenversicherung daher Meldung Ende Jahr, bei Kopfsystem (fixe Summe pro MA) umgehende Meldung
-UVG Anmeldung bei SUVA oder gemäss Versicherungsvertrag, sofortige Meldepflicht
-BVG: AG muss sich einer Vorsorge anschliessen oder selbst gründen. Ein- und Austritte sofort melden
-Lohnsummendeklaration jährlich an ALLE SOZIAL UND PERSONENVERSICHERUNGEN (swissdec)
Haftpflichtversicherung Immobilientreuhänder
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
1. Wie ist die Haftung beim "einfachen Auftrag" geregelt?
2. Ab wann ist es ein Schaden?
3. Was kann alles versichert werden?
4. Was sind die versicherten Leistungen
1. Pflicht zu vertragsgemässer Besorgung des übertragenen Geschäftes
Zwar keine Erfolgshaftung aber Sorgfalt wie im Arbeitsverhältnis gerichtet nach Kenntnisen und Fähigkeiten
2. Verminderung der Aktiven
Vermehrung der Passiven
Entgangener Gewinn
3. Sachschäden
Vermögensschäden (einzigartig bei Berufshaftpflicht)
Personenschäden
4. Zahlung der Ansprüche
Verteidigung vor Schadenersatzforderungen
Vertretung ds Versicherten bei Verhandlungen
Was sind weitere nützliche Versicherungen für eine Firma?
- Sachversicherungen wie Feuer, DIebstahl, Wasser, Glas, Betriebsunterbruch
- Motorfahrzeug-Versicherungen
- Betriebs-Rechtschutzversicherung wie Ansprüche aus Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.