Personalwesen


Olivier Schweizer
Diese Lernkarten vermitteln grundlegende Kenntnisse zu Arbeitsrecht und Unternehmensführung mit Fokus auf Schweizer Rahmenbedingungen wie AHV-Beiträge, Pensionskassen, Kündigungsfristen und Arbeitszeugnisse. Sie erklären Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Sozialversicherungen sowie Unterschiede zwischen Arbeits-, Werk- und Auftragsverträgen. Ideal für Einsteiger, die sich mit rechtlichen Grundlagen der Berufswelt vertraut machen möchten.
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Allemand
Créé / Mis à jour
30.06.2013 / 29.07.2026

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Unterschied Arbeitsvertrag und Auftrag und Werkvertrag oder andere

Arbeitsvertrag

-Wird durch Weisungen beeinflusst

-Subordinationsverhältnis (Unterodnungsverhältnis)

-kein Erfolg geschuldet

 

Auftrag

Besorgung von bestimmten Geschäften gegen Kommision oder gegen Honorar

Werkvertrag

-Leistung steht im Vordergrund

-Werk resp. Resultat massgebend

-bei Werkvertrag ist Erfolg geschuldet

 

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

-Lohnzahlung und Lohnfortzahlung bei Krankheit, oder +25% bei Überzeit oder Lohnnachgenuss bei Tod Arbeitgeber (mind.1 Monat)

-Bereitstellung von Arbeitsgeräten

-Vergütung von Auslagen/Spesen

-Massnahmen zum Schutz der Gesundheit des AN und Unfallverhütung

-Gewährung von Ferien und Freizeit (mind. 4 Wochen, bis 20. Alter sogar 5 Wochen), 1x mind. 2 Wochen am Stück, Auszahlung verboten während Arbeitsverhältnis)! Der AG besimmt den Zeitpunkt der Ferien, unter Berücksichtigung der Wünsche des AN! Bei längerer Abwesenheit ist Kürzung der Ferien möglich um 1/12 pro Monat! Verjährung Ferien erst innert 5 Jahren!

-Ausstellen eines Arbeitszeugnis (Es muss wohlwollend verfasst sein, aber auch wahrheitspflicht erfüllen, ab 3 Monaten zwingen, sonst nur Arbeitsbestätigung oder auf Wunsch des AN)

-Einbezahlen der Freizügigkeitsleistung, 2. Säule

-Bezahlen einer Abgangsentschädigung (nur wenn mind. 50 Jahre alt und mind. 20 oder mehr Dienstjahre = 2 Monatsgehälter)

Wie ist die Überzeit geregelt?

Grundsätzlich kann der AN zur Überzeit aufgefordert werden.

max 2. Std. am Tag, Kalenderjahr max. 170

Wie hoch ist die Höchstarbeitszeit im Büro Bereich? Sonstiger Bereich?

Büro max. 45h

Rest max. 50h

Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer?

-Persönliche Arbeitsleistung

-Sorgfaltspflicht (sibjektiver Masstab, abhängig von Fähigkeiten, Berufsrisko und Stellung im Betrieb)

-Verbot von Schwarzarbeit (Interessen des AG tangiert)

-Treuepflicht (Geschäftsgeheimnise)

-Rechenschaftspflicht (z.b Geschenke von 3Personen)

-Übernahme von Überstunden (wenn zumutbar und betrieblich notwendig, Kompensation durch Freizeit mit Zuschlag von mind. 25%)

-Befolgen von Anordnungen und Weisungen

Wie sind die Mind.Pausen geregelt?

Arbeitszeit / Pausenzeit

0-5.5 Std. = 0

5.5- 7Std. = 15min.

7h - 9Std. = 30min.

ab 9 Std. = 1 Std.

 

Welche verschiedenen Arbeitszeiten gibt es für den AN und wie sind Sie zeitlich begrenzt?

Tagarbeit=6-20 Uhr

Abendarbeit=20-23 Uhr

Nachtarbeit (nur mit Bewilligung) 23 Uhr - 6 Uhr

Ab welchem Mindest-Alter darf ein AN arbeiten?

 

vor vollendetem 15. Lebensjahr = gar nicht

bis vollendetem 16. Lebensjahr = ok, aber keine Überzeit

bis vollendetem 18. Lebensjahr = ok, aber keine Nacht + Sonntagarbeit

bis vollendetem 18. Lebensjahr gilt der AN als Jungendlicher Arbeitnehmer

Bis wann (Std./Woche) gilt eine berufliche Tätigkeit als Teilzeitarbeit?

Wie ist ein Teilzeitarbeitsvertrag einzuordnen?

Weniger als 40 Std.

Eine Teilzeitarbeit untersteht dem EAV (Einzelarbeitsvertrag), es sind somit z.b. auch Ferien geschuldet, meistens werden diese dem Std.-Lohn angerechet.

Was ist der Unterschied zwischen einem GAV und einem EAV? Was sind die Formvorschriften?

Der GAV ist nur schriftlich gültig und wird zwischen grossen Unternehmen resp. zwischen einem Arbeitgebeverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen, und regelt für die Mitglieder wichtige Punkte wie Höchstarbeitszeit, Mindestlöhne, Ferien, etc.). Es besteht eine Friedenspflicht, also gegen Auflagen im GAV werden keine Kampfmassnahmen unternommen.

Der EAV ist der individuelle Arbeitsvertrag (auch mündlich wäre er gültig...)

Probezeitdauer?

Wenn nichts anderes vereinbart, gilt der 1. Monat als Probezeit, max. Verlängert bis 3 Monate zulässig

Wie sind die Kündigungsfristen geregelt?

Während der Probezeit innert 7 Tagen

Im 1. Dienstjahr 1 Monat

Im 2. - 9. Dienstjahr 2 Monate

Ab 10. Dienstjahr 3 Monate

---jeweils auf Ende eines Monats

Durch welche Arten kann das Arbeitsverhältnis beendigt werden?

1. Durch Zeitablauf bei befristetem Verhältnis

2. Durch Kündigung bei unbefristetem Verhältnis

3. Durch fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen

4. Durch gegenseitige Übereinkunft

5. Durch Tod des Arbeitnehmers

6. Durch Nichtantreten einer Stelle

Was ist der Unterschied zwischen einer missbräulichen Kündigung und einer nichtigen Kündigung?

Missbräuchlich:

Kündigung wegen:

-Eigenschaften des AN (Geschlecht, Nationalität)

-Politische Einstellung

-Entstehung von Ansprüchen verhindern (Gratifikation)

-Rachekündigung

Entschädigungspflicht bis max. 6 Monatslöhne, Die Einsprache hebt die Kündigung aber nicht auf, der AG kann nicht gewzungen werden die Kündigung zurückzunehmen.

Nichtig

Meistens während Sperrfristen, sie ist ungültig. Ist Kündigung vor Sperrfrist erfolgt so wird deren Ablauf unterbrochen und nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.

z.b. Militär und Zivildienst (4 Wochen voher und nachher),

Krankheit oder Unfall (30 Tage im 1. Jahr, 90 Tage im 2.-5. Jahr und 180 Tage ab 6. Dienstgjahr)

Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkkunft

 

Was sind wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung?

Fortsetzung des Arbeitsverhältnis kann nicht mehr zugemutet werden. z.b. Diebstahl, Veruntreuung, Arbeitsverweigerung, etc. 

In der Praxis relativ schwer, AG wird bei ungerechtfertigter Auflösung schadenersatzpflichtig, etc. Beim aussprechen daher vorsichtig sein und es müssen stichfeste beweise sein!

Erklären Sie das Konkurrenzverbot

Um die Fabrikations oder Geschäftsgeheimnise zu bewahren wird mit leitenden Angestellten oft ein solches Konkurrenzverbot vereinbart. Der AN verpflichtet sich nach Beendigung seinen alten AG nicht zu konkurrenzieren. NUR WENN AN kündet!

Das Konkurrenzverbot muss schriftlich vereinbart sein und nach Zeit, Ort und Gegenstand begrenzt sein!

Wie ist das Arbeitszeugnis aufgebaut?

1. Person

2. Arbeitsgebiet und Tätigkeit

3. Leistung

4. Verhalten (Team-, Vorgesetzten und Kunden Verhalten)

5. Austrittsgrund

 

Wer ist bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) versichert?

Die AHV deckt folgende Leistungen:

-Altersrente (zuzüglich Kinderrente)

-Hilflosenentschädigung

-Hilfsmittel

-Hinterlassenenrente (Witwen- oder Waisenrente)

Erwerbstätig:Erst nach Ablauf des Kalenderjahres in welchem man 17 Jahre alt wird!

Nicht Erwerbstätig: Nach Ablauf des Kaldendersjahr in welchem man 20 Jahre alt wird!

-Menschen die in der Schweiz Erwerbstätig sind, auch Grenzgänger

-Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere NIchterwerbstätige (ab 21. Altersjahr) wie 

Studierende, Invalide, Renter, Hausfrauen,

Ablauf der AHV?

Rentenhöhe?

Männer ab 65 Jahren

Frauen ab 64 Jahren

Wer danach weiterarbeitet muss weiterhin Beträge an die AHV bezahlen, ab monatlich CHF 1'400.- Einkommen erst!

 

Rentenhöhe richtet sich nach Beitragsjahre und dem Einkommen! minimale Rente = CHF 1'160.- max. Rente CHF 2'320.- und CHF 3'480.- Ehepaarrente!

Die Rente kann auch vorbezogen werden. Kürzung um 6.8 % pro vorbezogenens Jahr!

Wie hoch ist die Beitragshöhe und welches sind die Beitragsarten?

Jeweils 50% Arbeitgeber und 50% Arbeitnehmer

Total 10.3% also je 5.15%

AHV 4.2%

IV 0.7%

EO 0.25%

 

zusätzlich ALV

= 2.2% :2 = 1.1%

=3.2% : 2 = 1.6% bei Einkommen über CHF 126'000.- (Solidaritätspronzent)

=0% : 2= 0 % bei Einkommen über CHF 315'000.-

 

Ab wann ist AHV geschuldet?

Was sind beitragsfreie Ausnahmen?

Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen , so klein es auch sein mag, der AHV!

Beitragsfrei: Militärsold, Versicherungsleistung bei Ufnall, Krankheit und Invalidität, Familienzulagen, Stipendien, etc.

 

 

1.Pflichten bezüglich AHV für einen Arbeitgeber

 

1.AG muss jeden neu eintretende Person mit ihrem AHV-Ausweis bei der Ausgleichskasse anmelden. Die Beiträge werden monatlich bezahlt und ist verpflichtet darüber Buch zu führen!

 

1. Für was ist die Berufliche Vorsorge, (2. Säule) gedacht?

2. Ab wann beginnt die Beitragspflicht für die 2. Säule und was passiert beim Stellenwechsel?

3. Wie wird das Alterkapital angehäuft, resp. wie werden die Altersgutschriften gebildet?

4. Wie hoch ist die Mindestleistung gemäss dem Pensionskassengesetz?

1. Die 2. Säule soll neben der AHV die Forsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen!

2. Alle Angestellten ab 17. Altersversicherung erst ab 25. Altersjahr ab Mindestlohn von CHF 20'880.- müssen einer Pensionskasse beitreten. Auch Teilzeitangestellte oder schon in der Probezeit, spielt keien Rolle, wenn der Mindeslohn erreicht wird! Selbsständige können freiwillig in die 2. Säule einbezahlen, es ist aber nicht obligatorisch! Bei Stellenwechsel wird die Freizügigkeitsleistung auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder wenn nicht vorhanden auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt

3. 25-34 Jahre = 7% von versichertem Lohn

35-44=10% von versichertem Lohn

45-54 =15% von versichertem Lohn

55-65/64 = 18% von versichertem Loh

4. Vom gebildeten Alterskapital aus Frage 2  + dem Mindestzins (1.5% mind.) wird eine jährliche Rente in der Höhe von 6.8 % ausbezahlt = Umwandlungssatz!

Welche Indizien sprechen dafür, dass jemand gewerbmässigen Liegenschaftshandel betreibt?

  • Systematisches/planmässiges Vorgehen
  • Häufigkeit der Geschäfte
  • Kurze Besitzdauer
  • Finanzierung durch erhebliches FK
  • Einsatz von Spezialkenntnisen /Fachkenntnisen
  • Zusammenhang mit Beruf

Étudier