Unfallversicherung
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Unfallversicherung
Kartei Details
Karten | 37 |
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Lernende | 17 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.08.2013 / 22.03.2023 |
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Was versteht man unter der Invaliditätsleistung?
Wenn nach einem Unfall dauerhaft (= voraussichtlich länger als 3 Jahre) die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist,
sind finanzielle Folgen unvermeidbar.
Genau diese sollen durch die Invaliditätsleistung ausgeglichen werden.
Dazu wird eine feste „Invaliditätssumme“ bei Vertragsbeginn vereinbart – z. B. 100.000 €.
Je nach Schwere der Invalidität wird dann die Invaliditätssumme ausgezahlt – vollständig oder teilweise.
Damit die Festlegung des „Invaliditätsgrades“ nicht willkürlich ist, gibt es eine so genannte „Gliedertaxe“. –Sie gibt an, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust der
Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane ist.
Was sollte man zur Gliedertaxe wissen?
Beim Verlust mehrerer Körperteile kann der Invaliditätsgrad
zusammengerechnet maximal nur 100 % ergeben.
Bei einem Teilverlust der Funktionsfähigkeit von Körperteilen gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes der Gliedertaxe.
Bestand bereits vor einem Unfall eine gewisse „Vorinvalidität“, wird diese bei der Auszahlung der Invaliditätssumme vom neu ermittelten Invaliditätsgrad abgezogen.
–Beispiel: Vor einem Unfall fehlte der versicherten Person bereits der Mittelfinger der rechten Hand.
Nun ist die rechte Hand als Folge eines Unfalls komplett unbrauchbar.
–Laut Gliedertaxe beträgt der Invaliditätsgrad bei Verlust der rechten Hand 55 %.
Da aber bereits zuvor der Mittelfinger fehlte, sind laut Gliedertaxe 5 %
Vorinvalidität abzuziehen. –Somit wird als Invaliditätsgrad 50 % festgelegt
(55 % abzüglich 5 % Vorinvalidität).
Hat eine bestehende Vorerkrankung neben dem Unfall auf die Invalidität Einfluss gehabt, wird der Invaliditätsgrad ebenfalls entsprechend gemindert. Beispiel: Eine bestehende Durchblutungsstörung hat zu 30 % dafür gesorgt, dass nach einem Unfall ein Bein amputiert werden musste. Die Vorerkrankung muss aber zu mindestens 25 % Einfluss auf die Invalidität gehabt haben – sonst erfolgt keine Anrechnung.
Die Unfallversicherungstarife sehen unterschiedliche Möglichkeiten vor, die Auszahlung der vereinbarten Invaliditätssumme zu erhöhen – auch über 100 % hinaus. Invaliditätsleistungen lassen sich erhöhen durch: Mehrleistungen
- ab 90% Invaliditätsgrad
- ab 70% Invaliditätsgrad
Progression
- 225er
- 350er
- 500er
Wie funktioniert die Mehrleistung?
Bei der „Mehrleistung“ ab 90 % Invalidität
werden die Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 90 % verdoppelt.
Bei der „Mehrleistung“ ab 70 % Invalidität
werden die Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 70 % verdreifacht.
Beispiele für die Mehrleistung ab 90 % Invalidität Invaliditätsgrad von 80 % Keine Verdopplung es bleibt bei 80 %
Invaliditätsgrad von 95 % Verdopplung der Leistung auf 190 %
Beispiele für die Mehrleistung ab 70 % Invalidität Invaliditätsgrad von 60 % Keine Verdreifachung es bleibt bei 60 %
Invaliditätsgrad von 80 % Verdreifachung der Leistung auf 240 %
Invaliditätsgrad von 95 % Verdreifachung der Leistung auf 285 %
Wie funktioniert die Progression?
Die Invaliditätsgrade laut Gliedertaxe
werden unterschiedlich gewichtet und
anschließend addiert.
Invaliditätsgrad untergliedert sich in:
1%-25%
26% - 50%
51%-100%
Progression:
225er: Einfach, doppelt, dreifach
350er: Einfach, dreifach, fünfach
500er: Einfach, fünffach, siebenfach
Ein Beispiel für die 500er-Progression
– Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe = 75 %:
•Invaliditätsgrad 1 % – 25 %:
Einfache Wertung = 25 x 1 = 25 %
•Invaliditätsgrad 26 % – 50 %:
Fünffache Wertung = 25 x 5 = 125 %
•Invaliditätsgrad 51 % – 75 %:
Siebenfache Wertung = 25 x 7 = 175 %
Was sollte man noch zur Invaliditätsleistung wissen?
Die Invaliditätsleistung wird nur fällig, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist.
–Außerdem muss sie innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall vom Arzt schriftlich festgestellt sein und entsprechend bei der Versicherung gemeldet werden.
–Innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall kann der Invaliditätsgrad erneut ärztlich bemessen werden (bei Kindern bis zu fünf Jahren nach dem Unfall).
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen des Unfalles, wird nicht die Invaliditätsleistung erbracht, sondern eine eventuell vereinbarte Todesfallleistung.
–Anders herum: Bei Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aus unfallfremder Ursache bzw. bei Tod später als ein Jahr nach dem Unfall (egal aus welcher Ursache), wird die Invaliditätsleistung erbracht.
Wie hoch sollte die Invaliditätssumme sein?
Bei der Ermittlung der notwendigen Versicherungssumme sollten zwei Grundgedanken berücksichtigt werden:
–Es besteht bei Invalidität ein monatlicher Geldbedarf
– Beispiele:
●Ausgleich zum Wegfall des Arbeitseinkommens
●Ständige medizinische Hilfeleistungen
●…
–Es wird eine einmalige Kapitalsumme benötigt, mit der notwendige Anschaffungen nach einem Unfall finanziert werden können – Beispiele:
●Umbau der Wohnung in eine behindertengerechte Wohnung
●Anschaffung eines behindertengerechten Autos ●Einmalige medizinische Hilfsmittel (besonderes Bett, Rollstuhl, …)
●…
Eine Berücksichtigung der Progression kann die Grund-
Invaliditätssumme deutlich reduzieren und damit zu erheblichen Beitragsersparnissen führen.
Was ist ausnahmsweise versichert?
Tollwut und Wundstarrkrampf
Infektionen, die durch Unfälle in den Körper gelangten
Zeckenbisse
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (z. B. beim Verschlucken von Putzmitteln).
Nicht versichert bleiben auch hier Nahrungsmittelvergiftungen.
Was ist bei der Todesfallleistung zu beachten?
Die vereinbarte Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn …
–… der Tod auf den Unfall zurückzuführen ist,
–… der Tod innerhalb von einem Jahr
nach dem Unfall eingetreten ist,
–… der Tod innerhalb von 48 Stunden der Versicherung gemeldet wird.
Die Todesfallleistung ist gleichzeitig die Obergrenze für eine Vorauszahlung auf die Invaliditätssumme.
– Diese kann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
in Anspruch genommen werden, falls das Heilverfahren
noch nicht abgeschlossen ist und die endgültige Einschätzung des Invaliditätsgrades noch nicht vorgenommen werden kann.
Was kennzeichnet das Krankenhaustagegeld?
Während einer vollstationären Heilbehandlung in einem
Krankenhaus, die auf einen Unfall zurückzuführen ist,
wird das Krankenhaustagegeld in der vereinbarten Höhe gezahlt.
Der Aufnahmetag und der Entlassungstag zählen
dabei als voller Tag – ebenso Sonn- und Feiertage.
Das Krankenhaustagegeld wird für maximal 2 Jahre
–vom Unfalltag an gerechnet– gezahlt.
Kuren bzw. Aufenthalte in Sanatorien zählen nicht
als stationäre Heilbehandlung. Daher wird hier das Krankenhaustagegeld nicht gezahlt.
Was kennzeichnet das Genesungsgeld?
Falls die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaus-
tagegeld hatte, wird im Anschluss an den Krankenhaus-
aufenthalt ein Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe entspricht exakt dem des Krankenhaustagegeldes. Jedoch ist das Genesungsgeld auf maximal 100 Tage
beschränkt.
–Es kann damit nicht wie das Krankenhaustagegeld für zwei Jahre gezahlt werden.
Wofür gibt es Gefahrengruppen und welche gibt es?
Je nach Beruf ist das Unfallrisiko unterschiedlich hoch. Daher werden alle erwachsenen versicherte Personen einer „Gefahrengruppe“ zugeordnet, die zu unterschiedlichen Beiträgen in der Unfallversicherung führt.
Gefahrengruppe A
alle nicht berufstätigen Personen (z. B. Schüler,
Rentner, …)
verwaltende/kaufmännische Tätigkeiten Verkaufstätigkeiten, … (Bei Vertragsbeginnen vor dem 21.12.2012 wurden Frauen immer dieser Gefahrengruppe zugeordent)
Gefahrengruppe B (= höherer Beitrag) *körperliche/handwerkliche Berufe haben
*Holz, Metall, Steine be- oder verarbeiten
*Maschinen bedienen oder warten
*Tiere behandeln oder pflegen
*Bei Polizei, Justiz oder Feuerwehr nicht nur verwaltend tätig sind
Welche Folgen haben Änderungen im Laufe eines Unfallversicherungsvertrages und wofür sind Dynamiken da?
Änderung des Berufes (außer Wehrpflicht/Zivildienst/Reserveübungen) müssen angegeben werden, da sie zu einer Änderung der Gefahrengruppe führen können.
Folgen wären dann:
–gleich bleibender Beitrag bei geänderten Versicherungssummen oder
–veränderter Beitrag bei gleich bleibenden Versicherungssummen (dies nur auf Wunsch!)
Dynamik zum Ausgleich der Inflation:
–Die Versicherungsleistungen können regelmäßig erhöht werden (zwischen 5 % und 10 %).
Mit den Leistungen erhöhen sich natürlich auch die Beiträge.
–Dieser automatischen Dynamik kann der Kunde jederzeit widersprechen.
Manuell sollte der Versicherungsschutz angepasst werden an …
–… geänderte Einkommensverhältnisse (steigende Einkommen = steigende Versicherungsleistungen nötig)
–… geänderte Familiensituation (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes)
Welche Besonderheiten gibt es in der Kinder-Unfallversicherung?
Eine Kinder-Unfallversicherung kann von Geburt an bestehen. Spätestens ab dem Versicherungsjahr, das auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgt, wird auf den Erwachsenentarif umgestellt:
–gleicher Beitrag bei niedrigeren Leistungen oder
–höherer Beitrag bei gleichen Leistungen
Wie schon gesagt, sind Vergiftungen durch das
Verschlucken von festen oder flüssigen Stoffen
( außer Nahrungsmittel) bis zum vollendeten
10. Lebensjahr mitversichert.
Wenn der Versicherungsnehmer (also in der Regel Vater oder Mutter des Kindes) verstirbt und zum Zeitpunkt des Todes noch nicht 50 Jahre alt war, wird die Kinder-Unfallversicherung beitragsfrei weitergeführt, bis sie in einen Erwachsenen-Tarif umgestellt werden muss.
Wie sieht die steuerliche Behandlung von privaten Unfallversicherungen aus?
Beiträge:
–Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung können im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) steuerlich geltend gemacht werden.
●Somit wirken sie steuermindernd.
●Seit 2010 gelten hier neue Regelungen (siehe Skript zur Kranken- und Pflegeversicherung)
–Da auch Berufsunfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, können die Beiträge bei Berufstätigen auch zu 50 % als Werbungskosten angesetzt werden. Damit sind diese 50 % ohne Höchstgrenzen steuerlich ansetzbar.
Leistungen:
–Invaliditätsleistungen in Form der Kapitalauszahlung sind steuerfrei.
–Invaliditätsleistungen in Form einer Rentenzahlung
(„Unfallrente“) sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
–Todesfallleistungen sind zwar einkommensteuerfrei,
unterliegen aber der Erbschaftssteuerpflicht.
–Das Krankenhaustagegeld sowie das Genesungsgeld werden steuerfrei ausbezahlt.
Wie sehen die Zahlen, Daten, Fakten zur Unfallversicherung aus?
Jährlich passieren in Deutschland ca. 9 Millionen Unfälle. –Dabei verunglücken ca. 30.000 Menschen tödlich.
1,5 Millionen Unfälle betreffen Kinder unter 15 Jahre –2.000 von ihnen sterben an den Unfallfolgen.
Ebenfalls verunglücken ca. 1,5 Millionen Hausfrauen jährlich.
Für die finanziellen Folgen von Unfällen ist es entscheidend zu wissen, wo sich die meisten Unfälle ereignen:
60 % aller Personen in Deutschland haben keinen privaten Unfallversicherungsschutz.
30% der Unfälle passieren Zuhause
24% in der Freizeit
23% im Beruf
18% im Straßenverkehr
5% Sonstiges
Was ist die GUV und wer ist darin versichert?
Träger der GUV sind die verschiedenen Berufsgenossenschaften
Versichert in der GUV sind …
… Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen –
also „alle Arbeitnehmer“
… Kinder/Schüler/Studenten in Kindergärten/Schule/Hochschulen
… Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden
•Zum Beispiel: Unfallhelfer, Blutspender, Schöffen, ehrenamtlich in Hilfsorganisationen Tätige
… wenige „Selbstständige“ – zum Beispiel Landwirte
Arbeitgeber sind zwar Mitglied der jeweiligen Berufsgenossenschaften …
… sind aber trotzdem nur dann selbst versichert, wenn sie dafür einen freiwilligen Beitrag zahlen.
Wie sieht es mit den Beiträgen zur GUV aus?
… zahlen die Arbeitgeber zu 100 %. Es gibt keine Arbeitnehmerbeteiligung.
… sind abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen, deren Arbeitsverdiensten und von der „Gefahrenklasse“ der ausgeübten Tätigkeiten. Diese Einstufung erfolgt durch die Berufsgenossenschaften.
Welche Unfälle sind in der GUV versichert?
… „Arbeitsunfälle“ – also Unfälle am Arbeitsplatz (auch Dienstreisen/-wege, betriebliche Veranstaltungen, Betriebssport, …)
… Unfälle in Kindergärten, Schulen, Hochschulen
… „Wegeunfälle“, die auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte bzw. zum Kindergarten bzw. sonstigen „Obhutsstelle“, zur Schule oder Hochschule passieren. (Achtung: Der Arbeitsweg beginnt erst an der Haustür – nicht schon an der Wohnungstür!)
… Berufskrankheiten
Was sind die Leistungen der GUV?
Unfallverhütung / Erste Hilfe
Medizinische Heilbehandlung
einschließlich medizinischer Rehabilitation
Berufliche und soziale Rehabilitation
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Geldleistungen
–Verletztengeld (= Lohnfortzahlung nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers)
–Übergangsgeld (= Lohnfortzahlung während der Rehamaßnahmen)
–Verletztenrente (abhängig vom Jahres-Arbeits-Verdienst)
–Geldleistungen an Hinterbliebenenrente (abhängig vom Jahres-Arbeits-Verdienst)
Wann wird die Verletztenrente der GUV gezahlt?
Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn mindestens …
–26 Wochen nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit)
–eine Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“) von 20 % oder mehr vorliegt.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit bezieht sich auf alle denkbaren Tätigkeiten
– unabhängig von der Ausbildung/Qualifikation des Betroffenen („kein Berufsschutz“). Bei Kindern/Schülern/Studenten kann die Verletztenrente schon vom ersten Tag an nach dem Versicherungsfall gezahlt werden, sofern auch hier mindestens eine 20 %-ige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Die MdE bei Kindern/Schülern/Studenten wird von erwachsenen Personen mit den gleichen Gesundheitsstörungen hergeleitet
Wie hoch ist die Verletztenrente?
Vollrente (bei 100 % MdE)
- Jahresrente = 2/3 des JAV
Teilrente (ab 20 % MdE)
- Jahresrente = 2/3 des JAV x MdE
Was ist JAV?
JAV (Jahresarbeitsverdienst) = Summe der (Brutto-)Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate
vor dem Eintritt des Versicherungsfalls
Was sollte man zum JAV alles wissen?
Mindest-JAV = 60 % der „Bezugsgröße“
In 2013:
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
60 % von 32.340 € 60 % von 27.300 €
= 19.404 € = 16.380 €
Höchst-JAV = 200 % der „Bezugsgröße“
In 2013:
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
200 % von 32.340 € 200 % von 27.300 €
= 64.680 € = 54.600 €
Für Kinder und Jugendliche gelten spezielle Regelungen: –Für Kinder unter sechs Jahren wird eine JAV von 25 % der Bezugsgröße festgelegt. –Bei Kindern über sechs, aber unter 15 Jahren, gilt 1/3 der Bezugsgröße als JAV. –Für Jugendliche über 15, aber unter 18 Jahren, gilt als Mindest-JAV 40 % der Bezugsgröße
(im Gegensatz zu den o.g. 60 % der Bezugsgröße).
Welche Geldleistungen an Hinterbliebene gibt es?
Neben einem Sterbegeld sind vor allem Rentenleistungen vorgesehen:
Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Elternrente
Was macht die Witwen-/Witwerrente aus?
„Kleine Witwenrente“:
Jahresrente = 30 % des JAV
•wird maximal 2 Jahre gezahlt
„Große Witwenrente“:
Jahresrente = 40 % des JAV
•wenn Witwe(r) das 47. Lebensjahr vollendet hat, oder
•für ein waisengeldberech-tigtes Kind sorgt, oder
•wenn Witwe(r) selbst erwerbsgemindert ist
Was macht die Waisenrente aus?
„Halb-Waisenrente“:
Jahresrente = 20 % des JAV
„Voll-Waisenrente“:
Jahresrente = 30 % des JAV
Beide Rentenarten werden bis maximal zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt –
während einer Schul- oder Berufsausbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
Was macht die Elternrente aus?
„Rente für ein Elternteil“:
Jahresrente = 20 % des JAV
„Rente für ein Elternpaar“:
Jahresrente = 30 % des JAV
Eine Elternrente wird gezahlt, wenn der Verstorbene das Elternteil bzw. Elternpaar vorher aus dem Arbeits-verdienst wesentlich unterhalten hat.
Welche besondere Bedingung gilt sowohl für die Witwen-, als auch Waisenrente?
Einkommen oberhalb bestimmter Freigrenzen werden zu 40 % angerechnet – die Rente also entsprechend vermindert.
Was ist zur Witwen-, Waisen- und Elternrente zu beachten?
Alle Hinterbliebenenrenten zusammen dürfen maximal 80 % des JAV des Verstorbenen ausmachen.
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