Umweltrecht

Umweltrecht

Umweltrecht


Christoph Farmer
Diese Lernkarten decken das Umweltrecht auf Universitätsniveau ab. Sie behandeln Themen wie Genehmigungsverfahren für Anlagen, die Störfallverordnung, den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende und Fachleute im Umweltrecht, da sie wichtige Konzepte und Verfahren verständlich darstellen.
Karten
45
Lernende
12
Sprache
Deutsch
Kategorie
Naturkunde
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
05.08.2014 / 19.04.2021

Lernkarten

Genehmigungsbedüftige Anlagen

Grundpflichten des Betreibers

  1. Schutzpflicht(Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen, Normalbetrieb und Störfälle)
  2. Vorsorgepflicht(integrierte Emissionsvermeidung/-begrenzung,Stand der Technik,Angemessenheit)
  3. Abfallvermeidung/-entsorung(Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung, Entsorung nach BImSchG)
  4. Energieverwendung (Sparsamkeit/Effizienz)
  5. Nachsorge (Nach Einstellung Betriebes: Schutz- und Gefahrenabwehrpflicht,Abfallentsorgungspflicht, Betriebsgeländesicherungspflicht)

Begriff Störfallverordnung

Verordung die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln soll.

Setzt Anforderungen an die europ. Seveso-II-RL. in nationales Recht um. DIe Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer Mengenschwelle vorhanden sind.

Grundpflichten StöV

  • allg. Betreiberpflichten
  • Verhinderung von Störfällen
  • Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Anzeigeverpflichtungen (Errichtung,Änderung,Stillegung)
  • Konzept zur Verhinderung von Störfällen

erweiterte Pflichten lt. StöV

  • Sicherheitsbericht
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Informationen über Sicherheitsmaßnahmen
  • Dokumentation

Struktur StöV

  1. Allg. Vorschriften
  2. Grundpfl.
  3. erweiterte Pfl.
  4. Behördenpfl.
  5. Meldeverfahren und Schlussvorschriften
  6. Anhänge