Test 2
Test
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Lernkarten
50 m Abstand
Backbordbug vor Steuerbordbug Lee vor Luv
Wenn die Gefahr eines Zusammenstosser ausgeschlossen ist, dann keines
Das muss von der örtlichen Behörde erfragt werden
1 Großbuchstabe u ev 1 Kleinbuchstabe; Bindestrich; 5stellige Zahl
Alle Fahrzeuge ausgenommen - im Ausland zugelassene Fahrzeuge - Ruderfahrzeuge unter 20 m - Segelfahrzeuge unter 10 m - Segelfahrzeuge ohne Aufbau und Wohneinrichtung unter 15m - E-boote unter 4,4 kW - Rennboote für die Dauer der Veranstaltung - Rettungs- und Beiboote - Schifffahrtspolizei, Zoll, Bundesheer
Für die Dauer der Überstellung oder zur Erprobung eine vorübergehende Kennzeicheneinteilung (vor das Kennzeichen wird noch ein "P" gestellt) schwarze Schrift auf gelben Grund
nein bis zu einer Länge von 3 m Länger darf nur eine Antriebsmaschine von max 4,4 Leistung maximale Motorisierung für 4 m Länge: 50 PS und bis 5 m Länge: 100 PS hat auch mit der Verdrängung des Bootes - der Schwerpunktlage, der Manövrierbarkeit zu tun
Antriebsmaschine bis 4,4 kW
Innenborder: * Starter, Lichtmaschine und Verteiler ex-geschützt * Umbau des Kühlsystems * Kühlung des Auspuffsystems (zb mit Wassermantel) * das Auspuffsystem muss gegen von achtern auftretende Wellen durch einen Schwanenhals geschützt werden * der Motorraum muss entlüftet werden können - zb mit ex-geschützen Gebläse * eine Bodenwanne aus Blech muss vorhanden sein
bis zu 30 kW - darüber mit Rad- oder Volantsteuerung; Motorzillen bis 25 kW und Schlauchboote bis 15 kW
Zur Absaugung der Benzingasse aus dem Motorraum vor dem Starten; ist ex-geschützt; Gasschnüffler;
nur aus Metall; und nur außerhalb des Motorraums; Einfüllstutzen und Entlüftungsleitungen nur außenbord; Entlüftungsausgang spritzwassergeschützt; Tank und Einfüllstutzen geerdet;
A (feste Stoffe) B (flüssige Stoffe) C (gasförmige Stoffe)
alle 2 Jahre
1,5 kg je m Bootslänge
*Positionslichter * Flaggen * Horn, Hupe, Pfeife * Anker, Ankergeschirr * Brunnkatz * Schiffshaken * Handsöß, Lenzpumpe * Feuerlöscher * Werkzeug und Ersatzteile * Leckdichtung * Bordapotheke * Rettungsmittel (Rettungsboot, Schwimmweste, Rettungsringe) * Heftleinen * Fender * Notpinne * Ruder
Ohmachtssicher; Kragen und Brustbereich; zusätzlich Halte- und Bergevorrichtung (Bergering)
Steht in der Zulassung; * Gasdedektor, Gasschnüffler * Drehzahlmesser * Sumlog (Weg durchs Wasser), Speedometer (Fahrt durchs Wasser) * Echolot * UKW-Sprechfunkanlage * Wassertank
Schiffstechnikverordung, Yachtzulassungsverordung, Sportbootsicherheitsverordnung
Die Zuslassung von Schifffahrtsanlagen
Regulierungsniederwasser
Mittelwasser
Höchster schiffbarer Wasserstand
Verbotsbereich: Sportanlagen dürfen nicht errichtet werden Beschränkungsbereich: der Gesetzgeber will hier eine Konzentration von Sportanlagen erreichen
Diese regelt die Schifffahrt im Bodensee und Alten Rhein
nur 4 Takter
muss man nachschauen bei den Gemeindeämtern der Ufergemeinden, Sicherheitsdienststellen oder den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
Zusammenschluss der Donauanrainerstaaten zur Regelung international relevanter Fragen
Bug, Heck, Kiel, Deck, Aufbauten
Querverstrebungen im Rumpf, die dem Boot Stabilität geben (Quer zur Kiellinie)
Knickspanter Rundspanter V-Spanter S-Spanter Plattenbodenscharpie Kimmkieler
Steven sind Längsverbände, die den Kiel nach vorne und nach achtern fortsetzen und die Bug- oder Heckform bestimmen der Achtersteven ist die hintere Aufkimmung des Kiels
Steven sind Längsverbände, die den Kiel nach vorne und nach achtern fortsetzen und die Bug- oder Heckform bestimmen der Vordersteven ist die vordere Aufkimmung des Kiels
wasserdichte Querwände im Schiffsrumpf