Test 2
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Lernkarten
An allen Schiffen, deren Tiefgang 1m erreicht; zeigt deren Tiefgang; in Ö an allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeugen - wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen
Eistreiben, das auf der Donau im Durchschnitt drei Zehntel der Strombreite erreicht: Stillliegende Fahrzeuge und Schwimmkörper sind aus dem FahrWasser zu bringen - an Land oder in einen Hafen. Ist das nicht möglich, so ist die Unterbringung in Buchten, Nebenarmen oder schützenden Uferstellen erlaubt. Die Fahrzeuge mussen sicher verheftet werden
Verboten ist es: * 100 m oberhalb und 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe und Fähren, Schiffswerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, auf der Seite der Wasserstraße, auf der sich die Einfahrt oder Anlage befindent * im Arbeitsbereich schwimmender Geräte * im Bereich der Strudenstrecke (Stromkm 2079,5 bis 2074,8) Badende und Schwimmende müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs nich ihre Geschwindigkeit vermindern müssen, insbesondere ist es verboten * in dern Kurs in Fahrt befindlicher Fahrzeuge hineinzuschwimmen * näher als 30 m an vorüberfahrende Fahrzeuge heranzuschwimmen Badenden und Schwimmenden ist es verboten, sich an in Fahrt befindliche Fahrzeuge sowi an stilliegende Fahrzeuge und deren Festmachvorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten
30 m Abstand an vorbeifahrenden Fahzeugen
bei Tag und klarer Sicht in Bereichen, die von den Behörden erlaubt sind
* ist nur bei Tag und klarer Sicht erlaubt * in Uferzonen (200m) verboten, ausgenommen Start- und Landegassen und Sportzonen * es muss eine weitere Person zur Beobachtung das Wasserschifahrers an Bord sein, die mind. 14 Jahre alt ist. Außer dem Schifffsführer und dem Beobachter dürfen nur Personen zur Sportausübung an Bord sein. *Abstand zu anderen Fahzeugen und Badenden: min. 20 m * Schleppseil muss schwimmfähig sein und darf nicht elastisch sein; es darf nicht leer nachgezogen werden * max 2 Wasserskifahrer dürfen geschleppt werden * Schwimmwestenzwang für geschleppte Personen
min 15 Min lange ununterbrochene Wiederholung von kurzen und lange Tönen mit Lichtzeichen (Tonsignallicht), automatische Abgabe
An den dafür vorgesehenen Sammelstellen in Häfen oder Schleusen
Ab 10 Personen
Auf Fahzeugen mit Wohnräumen: 150 L/ Person
Stromkilometer 1879-1909 zwischen 10 u.30 m Abstand von der Wasseranschlaglinie
Möglichst große Entfernung halten Fenster und Öffnungen schließen Rauchen einstellen nicht erforderliche Hilfsmaschinen abstellen allgemeine Funkenbildung vermeiden nächste Behörde verständigen
Normale Verhältnisse = wenn Pegel Grein unter 883 cm ist und wenn es weder Havarien / Regulierungsarbeiten gibt - sonst gilt die Strudenstrecke als Fahrwasserenge *Signalstelle Nikola: zwei grüne übereinander mit Festlich weiß = Wartepflicht für Verbände (über 110m x 17) zwei grün mit Taktlich weiß = Freie Fahrt für Verbände fünf weiße Lichter nebeneinander, die der Reihe nach erlöschen zeigen an, dass ein Talfahrer durchgefahren ist (Info bez Wartezeit) Kleinefahrzeuge haben auch bei 2 grün mit weiß fest freie Fahrt *Bergfahrt durch den Strudenkanal bei km 2077 * Signalstelle Föhre: weißes Taktlicht: alle Freie Fahr; weißes Festlicht: Verbände warten
Normal: Pegel Grein unter 883 cm UND keine Havarien oder Regulierungsarbeiten * Signalstelle Tiefenbach: "aus roten und grünen Lichtern werden zwei "V" übereinander geformt; oben einzelreihig - unten doppelreihig; oben gilt für Einzelfahrer - untern für Verbände; linke Schenkel der "Vs" gelten für den Strudenkanal und die rechten Schenkel für den Hößgang; rot heißt "gesperrt" - grün heißt "durchfahren" * Brücke Grein: linkes Landjoch gesperrt für Talfahrer; mittleres Joch gedacht für Verbände ; rechtes Landjoch für Sportboote - die Durchfahrt durch das mittlere Joch löst das Signal bei der Signalstelle Nikola aus, was bedeutet, dass Verbände Wartepflicht haben
das rechte Landjoch der Greiner Brücke ist für Sportbootfahrer zu befahren
Talfahrer des Strudengaus haben die Schifffahrtszeichen in der Schleuse Wallsee zu beachten und haben bei Einbahnverkehr (wenn Strudengau als Engstelle gilt) durch die Strudenstecke anzuhalten (Zeichen: "Gebot, unter den in den schifffahrtspolizeilichen Vorschriften vorgesehenen Umständen anzuhalten" - weiße rechteckige Tafel mit roten Rand und schwarzen waagrechten Strich in der Mitte - mit dem Zusatzzeichen "Signalstelle Tiefenbach"
rechte Seite
nein
unter 110 m länge und 17 m breite
Bergfahrende Verbände, die ihre Fahrt von dort zu Berg fortsetzen
Fahrtunterbrechungen der Schleuse Wallsee bzw Persenbeug bekannt geben - ausgenommen Linienschiffe
weißes Festlicht: Verbände halten, da sich ein Talfahrer in der Strudenstrecke befindet weißes Taktlicht: Verbände fahren
weißes Festlicht: Talfahrer zwischen Tiefenbach und Hößgangeinfahrt - Weiterfahrt nur für Einzelfahrer weißes Taktlicht: Verbände fahren auch
bei einer Havarie oder Sanierungsarbeiten und wenn der Pegel Grein 883 cm übersteigt
Nein
Öffentliche Häfen dürfen von allen Fahrzeugen und Schwimmkörpern benützt werden, nicht öffentliche entsprechend der Entscheidung der darüber Verfügungsberechtigten
weder die Sicherheit von Personen noch der Schifffahrt darf beeinträchtigt werden Vorrang haben Ausfahrende - der Einfahrende darf vor allem die gewerbsmäßige Schifffahrt nicht behindern Beim einfahren haben aber Vorrang: Vorrangfahrzeuge und Fahrzeuge/Verbände, die bei Not oder stürmischen Wetter oder Wellengang im Hafen Schutz suchen Nach dem Einlaufen muss man sich Anmelden
nur mit geringsmöglicher Geschwindigkeit
*Wehr- und Kraftwerksarme dürfen nur bis zur geraden Verbindungslinie zwischen den auf den gegenüberliegenden Ufern aufgestellten Verbotzeichen befahren werden * Sportboote dürfen die Altwässer u. Wasserflächen hinter Leitwerken nicht befahren (ausgenommern Fischfang * Kleinfahrzeuge habe bei Begegnen und Überholen von Fischerei mit mind. 30 m Abstand gerade vorbeizufahren und Wellenschlag zu vermeiden * bei Pegel Überschreitung von 780 Pegel Passau ist die Schifffahrt außerhalb der Häfen verboten * Sprechfunk auf Kanal 10 bei der Schleuse Passau - sonst kanal 16 * Baden und Schwimmen verboten
*Fahrzeuge und Schwimmende Anlagen dürfen nicht stilliegen - ausgenommen Notfälle und Fahrzeuge zur Regulierung und Instandhaltung der Wasserstrasse * ab Pegel 770 Bratislava ist die Schifffahrt verboten Veranstaltungen, Wasserskifahren und ähnliches ist nur mit slowakischer Bewilligung erlaubt - nur im Einvernehmen mit der Zollaufsicht und den für die Grenzpolizei zuständigen Behörden * Bei Annäherung an der Zollstelle Hainburg über Kanal 16 melden
April bis September - nur zu Berg - Tempo 20 mit Viertaktmotoren; Überholen der gewerblichen Schifffahrt verboten
Keine Sportboote - nur Rettung, Schifffahrtspolizei, Zollwache, Wasserbauverwaltung und gewerbliche Schifffahrt
*Die Schifffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern und Gewässern in Anlage 1 des Schifffahrtsgesetzes - gilt nicht für Wasserstrassen, Bodensee und AltenRhein * für Privatgewässer gilt es, soweit der Verfügungsberechtigte nichts anderes bestimmt - kann von der Behörde angewendet werden, wenn nötig
Isar, Inn, Ilz, Traun, Enns, Wien, March, Theiß, Drau, Save
Schwimmende Zusammenstellung von Auftriebskörpern
Fahrgastschiff im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr mit einer zugelassenen Fahrgastanzahl von mehr als 20 Personen (dürfen grünen Ball führen)
der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
nein - nur Bälle oder Flaggen
Vorrangfahrzeuge (sind auf Flüssen und Seen Fahrgastschiffe mit einer zugelassenenen Fahrgastanzahl von mehr alds 20 Personen. * Nachtbezeichnung zusätzlich zu den Positzionslichtern ein grünes Rundumlicht (über dem Topplicht) * Tagbezeichnung, ein von allen Seiten sichtbarer grüner Ball)
optinaler weißer Ball/ Licht zusätzliche Bezeichnung das Netzes: weiße Lichter in genügender Zahl bei Schleppangel: weiße Flagge