Test 2
Test
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Cartes-fiches
mindestens 6 kurze Töne
ein langer Ton
lang kurz lang
5 kurze Töne
Verbots-, Gebots-, Hinweiszeichen
Bojen
rote Tafel mit weißen Rändern oder 2 rote Lichter 1 gelber Doppelkegel oder gelbes Licht - mit Empfohlener Durchfahrt (weiß/grün grün weißer Doppelkegel) - dann kann mir was entgegenkommern 2 gelbe Doppelkegel/gelbe Lichter - mit empfhohlener Durchfahrt rot/weiß weiß/rote Dopperkegel - dann kann mir nichts entgegenkommen
Gebot, erforderlichenfalls Kurs und Geschwindigkeit zu ändern, um Fahrzeugen die Ausfahrt aus dem Hafen oder der Nebenstraße zu ermöglichen
links: grün, rhombus oder dreieck rechts: rot, rechteckig
* rechtes Ufer: weißes Dreieck mit rotem Rand auf der Spitze * linkes Ufer: weißes Dreick mit grünen Rand - Spitze nach oben * vorbeifahren an beiden Seiten möglich: Tag: weißes Dreick mit rotem Rand auf der Spitze über weißem Dreieck mit grünem Rand mit Spitze nach oben; Nacht: weißes Gleichtaktfeuer * rotes Dreick auf der Spitze: Untiefe
Das Betriebsgeräusch darf 70 dB nicht überschreiten
* motorisierte Kleinfahrzeuge haben Ausweichpflicht (vor allem vor Segelfahrzeugen, Ruderfahrzeugen und Motorfahrzeugen über 20 m) * der Talfahrer hat Vorrang vor dem Bergfahrer * Lee vor Luv * ausweichen nach steuerbord
Ausweichpflichtige Fahrzeuge oder Schwimmkörper müssen anderen Fahrzeugen den notwendigen Raum lassen.
Lee vor Luv Backbordbug vor Steuerbordbug Segelschiff mit Motor hat Wartepflicht vor Segelfahrzeuge ohne Motor
* alle Fahrzeuge müssen die Enge in möglichst kurzer Zeit durchfahren * bei beschränkter Sicht müssen alle Fahrzeuge, bevor sie in die Enge einfahren, einen langen Ton geben (und dieses Zeichen bei der Durchfahrt wiederholen, wenn die Enge lang ist) * Bergfahrer müssen warten, wenn sie merken, dass ein Talfahrerer im Begriff ist, in die Enge einzufahren (also unterhalb der Enge anhalten * Talfahrer müssen, sobald sie merken, dass ein Bergfahrer schon in die Enge eingefahren ist, soweit wie möglich oberhalb der Enge warten
* primär muss das Manöver gefahrlos ausführbar sein (vergewissern) * der Vorausfahrende muss das Manöver erleichtern * Überholen an Backbord und Steuerbord möglich * wenn der Voranfahrende keinen Kurs ändern muss, dann ohne Schallzeichen * sonst Schallzeichen: langlangkurz für: überholen steurbord oder langlangkurzkurz: Überholen backbord * Antwort, wenn Überholen NICHT möglich: 5 lang
* 3 lange Töne * nur, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderen Fahrzeuge oder Schwimmkörper erfolgen kann; Ausfahrende haben Vorrang (1 langer Ton) * Fahrzeuge die bei Not oder stürmischen Wind einlaufen oder vor Wellengang im Hafen Schutz suchen haben auch Vorrang - sogar vor Fahrzeugen mit blauen Funkellicht
Treibenlassen ist auf Wasserstrassen verboten
Propulsionsorgane nicht in Betrieb
* Schleusenvorsignal (weißes Festlicht = halt, Taktlicht = Weiterfahrt in den Unterhafen) * dann zwei rote Lichter nebeneinander = halt; ein rotes Licht = halt, Kammer in Kürze frei; zwei rote Licher übereinander = Schleuse in Revision, zwei grüne Lichter = einfahren * Ausfahrt: rot = halt, grün = ausfahren
* Gößer als 20 m - Recht auf Schleusung, da Wasserstrasse * Maximale Größe: 230m mal 22m / Schubverband 230 mal 23 * Talfahrer hat Vorsignal und Abrufsignal zu beachten * Vorsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: Schleuse nicht benutzbar - entweder an der Wartelände oder als einzelnes Fahrzeug im oberen Vorhafen / (links Fest-rechts Takt = voraussichtig rechte Schleuse; links Takt - rechts Fest = voraussichtlich linke Schleuse; zwei Takt = voraussichtlich beide Schleusen benutzbar - 1. Fahrzeug rechts, 2. Fahrzeug links * Abrufsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: bis zum Abruf warten / links Fest-rechts Takt: Weiterfahrt zur rechten Schleuse; rechts Fest-links Takt: Weiterfahrt zur linken Schleuse *für die Einfahrt in die Schleuse: 2 rote Lichter übereinander = Einfahrt Verboten - Schleuse außer Betrieb; 2 rote Lichter nebeneinander = halt -Schleuse geschlossen; 1 rotes Licht = halt - Öffnung wird vorbereitet; 2 grün - Einfahrt frei * Ausfahrt: rot = Ausfahrt verboten; grün = Ausfahrt frei
der dient zb fürs Schnelle festmachen, hält aber nicht sicher
Schleusenoberhaupt - weiße Linie - Oberdrempel
Wasserskifahren, Schwimmen und Sporttauchen, Überholen, Benützung eines Ankers
* Auf Abschnitten mit generellen Stillliegeverbot * auf den von den zuständigen Behörden bestimmten Strecken * im Bereich entsprechender Verbotszeichen *unter Brücken und Überspannungen * im Bereich von Fahrwasserengen * in Bereichen, die dadurch zu Engstellen würden * an Mündungen von Nebenwasserstrassen * in der Fahrlinie von Fähren * im Zu- und Abfahrtsbereich von Anlegestellen * auf Wendeplätzen * neben einem Fahrzeug mit rotem Licht oder Kegel = 100m; mit 1 blauen Licht oder Kegel = 10 m; mit 2 blauen Lichtern oder Kegel = 50m; neben einem Fahrzeugen, dass die das Zeichen "Verbot des Stillliegens nebeneinander führt" in dem Abstand, der auf der Tafel steht * Wasserflächen, die das Zeichen Liegeverbot führen
Durch Ländentafeln und Bojen
Lattenpegel (cm), Leuchtpegel, Luftpegel Voranzeiger (in cm) vor Schleusen
der Wasserstand liegt 537 cm über dem Pegel Nullpunkt
ein schwimmfähiges - fahrtaugliches Landfahrzeug, das als Schwimmkörper gilt
Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrieb, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen (zb Segelbretter, Wetbike, Jetski, unbemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) sind
Wenn es zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern kommen kann
An allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeuge (wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen)
An allen Schiffen, deren Tiefgang 1m erreicht; zeigt deren Tiefgang; in Ö an allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeugen - wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen
Eistreiben, das auf der Donau im Durchschnitt drei Zehntel der Strombreite erreicht: Stillliegende Fahrzeuge und Schwimmkörper sind aus dem FahrWasser zu bringen - an Land oder in einen Hafen. Ist das nicht möglich, so ist die Unterbringung in Buchten, Nebenarmen oder schützenden Uferstellen erlaubt. Die Fahrzeuge mussen sicher verheftet werden
Verboten ist es: * 100 m oberhalb und 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlaganlagen, Anlegestellen für Fahrgastschiffe und Fähren, Schiffswerften sowie Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, auf der Seite der Wasserstraße, auf der sich die Einfahrt oder Anlage befindent * im Arbeitsbereich schwimmender Geräte * im Bereich der Strudenstrecke (Stromkm 2079,5 bis 2074,8) Badende und Schwimmende müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs nich ihre Geschwindigkeit vermindern müssen, insbesondere ist es verboten * in dern Kurs in Fahrt befindlicher Fahrzeuge hineinzuschwimmen * näher als 30 m an vorüberfahrende Fahrzeuge heranzuschwimmen Badenden und Schwimmenden ist es verboten, sich an in Fahrt befindliche Fahrzeuge sowi an stilliegende Fahrzeuge und deren Festmachvorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten
30 m Abstand an vorbeifahrenden Fahzeugen
bei Tag und klarer Sicht in Bereichen, die von den Behörden erlaubt sind
* ist nur bei Tag und klarer Sicht erlaubt * in Uferzonen (200m) verboten, ausgenommen Start- und Landegassen und Sportzonen * es muss eine weitere Person zur Beobachtung das Wasserschifahrers an Bord sein, die mind. 14 Jahre alt ist. Außer dem Schifffsführer und dem Beobachter dürfen nur Personen zur Sportausübung an Bord sein. *Abstand zu anderen Fahzeugen und Badenden: min. 20 m * Schleppseil muss schwimmfähig sein und darf nicht elastisch sein; es darf nicht leer nachgezogen werden * max 2 Wasserskifahrer dürfen geschleppt werden * Schwimmwestenzwang für geschleppte Personen
min 15 Min lange ununterbrochene Wiederholung von kurzen und lange Tönen mit Lichtzeichen (Tonsignallicht), automatische Abgabe
An den dafür vorgesehenen Sammelstellen in Häfen oder Schleusen