Test 2
Test
Test
-
- 1 / 299
-
Flashcards
* Wiederholung langer Töne, Gruppen von Glockenschlägen * Schwenken von roter Flagge oder rotem Licht/Laterne * Abbrennen von roten Teer oder Öl - für Rauchsignal * rote Leuchtkugel * müde Fliege
ich liege auf der linken Seite des Fahrwassers
ich liege auf der rechten Seite das Fahrwassers
Lage ungewiss
Ausfahrt aus dem Hafen nach steuerbord
Radarfahrer: Talfahrer Dreiton Einzelfahrer 1 langer Ton Verbände 2 lange Töne Stillligende Fahrzeuge links: 1 Gruppe von Glockenschlägen Stilliegende Fahrzeuge rechts: 2 Gruppen von Glockenschlägen Stillliegnde Fahrzeuge Lage ungewiß: 3 Gruppen von Glockenschlägen
Radarfahrer auf Talfahrt
4 kurze töne
mindestens 6 kurze Töne
ein langer Ton
lang kurz lang
5 kurze Töne
Verbots-, Gebots-, Hinweiszeichen
Bojen
rote Tafel mit weißen Rändern oder 2 rote Lichter 1 gelber Doppelkegel oder gelbes Licht - mit Empfohlener Durchfahrt (weiß/grün grün weißer Doppelkegel) - dann kann mir was entgegenkommern 2 gelbe Doppelkegel/gelbe Lichter - mit empfhohlener Durchfahrt rot/weiß weiß/rote Dopperkegel - dann kann mir nichts entgegenkommen
Gebot, erforderlichenfalls Kurs und Geschwindigkeit zu ändern, um Fahrzeugen die Ausfahrt aus dem Hafen oder der Nebenstraße zu ermöglichen
links: grün, rhombus oder dreieck rechts: rot, rechteckig
* rechtes Ufer: weißes Dreieck mit rotem Rand auf der Spitze * linkes Ufer: weißes Dreick mit grünen Rand - Spitze nach oben * vorbeifahren an beiden Seiten möglich: Tag: weißes Dreick mit rotem Rand auf der Spitze über weißem Dreieck mit grünem Rand mit Spitze nach oben; Nacht: weißes Gleichtaktfeuer * rotes Dreick auf der Spitze: Untiefe
Das Betriebsgeräusch darf 70 dB nicht überschreiten
* motorisierte Kleinfahrzeuge haben Ausweichpflicht (vor allem vor Segelfahrzeugen, Ruderfahrzeugen und Motorfahrzeugen über 20 m) * der Talfahrer hat Vorrang vor dem Bergfahrer * Lee vor Luv * ausweichen nach steuerbord
Ausweichpflichtige Fahrzeuge oder Schwimmkörper müssen anderen Fahrzeugen den notwendigen Raum lassen.
Lee vor Luv Backbordbug vor Steuerbordbug Segelschiff mit Motor hat Wartepflicht vor Segelfahrzeuge ohne Motor
* alle Fahrzeuge müssen die Enge in möglichst kurzer Zeit durchfahren * bei beschränkter Sicht müssen alle Fahrzeuge, bevor sie in die Enge einfahren, einen langen Ton geben (und dieses Zeichen bei der Durchfahrt wiederholen, wenn die Enge lang ist) * Bergfahrer müssen warten, wenn sie merken, dass ein Talfahrerer im Begriff ist, in die Enge einzufahren (also unterhalb der Enge anhalten * Talfahrer müssen, sobald sie merken, dass ein Bergfahrer schon in die Enge eingefahren ist, soweit wie möglich oberhalb der Enge warten
* primär muss das Manöver gefahrlos ausführbar sein (vergewissern) * der Vorausfahrende muss das Manöver erleichtern * Überholen an Backbord und Steuerbord möglich * wenn der Voranfahrende keinen Kurs ändern muss, dann ohne Schallzeichen * sonst Schallzeichen: langlangkurz für: überholen steurbord oder langlangkurzkurz: Überholen backbord * Antwort, wenn Überholen NICHT möglich: 5 lang
* 3 lange Töne * nur, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderen Fahrzeuge oder Schwimmkörper erfolgen kann; Ausfahrende haben Vorrang (1 langer Ton) * Fahrzeuge die bei Not oder stürmischen Wind einlaufen oder vor Wellengang im Hafen Schutz suchen haben auch Vorrang - sogar vor Fahrzeugen mit blauen Funkellicht
Treibenlassen ist auf Wasserstrassen verboten
Propulsionsorgane nicht in Betrieb
* Schleusenvorsignal (weißes Festlicht = halt, Taktlicht = Weiterfahrt in den Unterhafen) * dann zwei rote Lichter nebeneinander = halt; ein rotes Licht = halt, Kammer in Kürze frei; zwei rote Licher übereinander = Schleuse in Revision, zwei grüne Lichter = einfahren * Ausfahrt: rot = halt, grün = ausfahren
* Gößer als 20 m - Recht auf Schleusung, da Wasserstrasse * Maximale Größe: 230m mal 22m / Schubverband 230 mal 23 * Talfahrer hat Vorsignal und Abrufsignal zu beachten * Vorsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: Schleuse nicht benutzbar - entweder an der Wartelände oder als einzelnes Fahrzeug im oberen Vorhafen / (links Fest-rechts Takt = voraussichtig rechte Schleuse; links Takt - rechts Fest = voraussichtlich linke Schleuse; zwei Takt = voraussichtlich beide Schleusen benutzbar - 1. Fahrzeug rechts, 2. Fahrzeug links * Abrufsignal: 2 weiße Lichter (2 Festlichter: bis zum Abruf warten / links Fest-rechts Takt: Weiterfahrt zur rechten Schleuse; rechts Fest-links Takt: Weiterfahrt zur linken Schleuse *für die Einfahrt in die Schleuse: 2 rote Lichter übereinander = Einfahrt Verboten - Schleuse außer Betrieb; 2 rote Lichter nebeneinander = halt -Schleuse geschlossen; 1 rotes Licht = halt - Öffnung wird vorbereitet; 2 grün - Einfahrt frei * Ausfahrt: rot = Ausfahrt verboten; grün = Ausfahrt frei
der dient zb fürs Schnelle festmachen, hält aber nicht sicher
Schleusenoberhaupt - weiße Linie - Oberdrempel
Wasserskifahren, Schwimmen und Sporttauchen, Überholen, Benützung eines Ankers
* Auf Abschnitten mit generellen Stillliegeverbot * auf den von den zuständigen Behörden bestimmten Strecken * im Bereich entsprechender Verbotszeichen *unter Brücken und Überspannungen * im Bereich von Fahrwasserengen * in Bereichen, die dadurch zu Engstellen würden * an Mündungen von Nebenwasserstrassen * in der Fahrlinie von Fähren * im Zu- und Abfahrtsbereich von Anlegestellen * auf Wendeplätzen * neben einem Fahrzeug mit rotem Licht oder Kegel = 100m; mit 1 blauen Licht oder Kegel = 10 m; mit 2 blauen Lichtern oder Kegel = 50m; neben einem Fahrzeugen, dass die das Zeichen "Verbot des Stillliegens nebeneinander führt" in dem Abstand, der auf der Tafel steht * Wasserflächen, die das Zeichen Liegeverbot führen
Durch Ländentafeln und Bojen
Lattenpegel (cm), Leuchtpegel, Luftpegel Voranzeiger (in cm) vor Schleusen
der Wasserstand liegt 537 cm über dem Pegel Nullpunkt
ein schwimmfähiges - fahrtaugliches Landfahrzeug, das als Schwimmkörper gilt
Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrieb, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen (zb Segelbretter, Wetbike, Jetski, unbemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte) sind
Wenn es zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern kommen kann
An allen Fahrzeugen ausgenommen Kleinfahrzeuge (wenn dies nicht der gewerblichen Schifffahrt dienen)