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Teil 4

Regelung BAV

Regelung BAV

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Kartei Details

Karten 70
Sprache Deutsch
Kategorie Pädagogik
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 28.01.2014 / 13.04.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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Jugendliche                  Probezeit        Erwachsene

Beide nach BBiG

-min.1 monat

-max. 4monate

-am anfang der Ausbildung

J.         Vergütung     E.

Beide nach BBiG

-muss angemessen sein

-sie muss mit jedem ausbildungsjahr steigen

-Zahlung am letzten Arbeitstag im monat

-überstunden sind besonders zu vergüten oder durch freizeit auszugleichen

-75% der brutto vergütung kann für sachleistungen u. Logis einbehalten werden

-Fortzahlung der vergütung, bei außerbetrieblichen Maßnahmen,vergütung bis 6 wochen bei unverschuldeter krankheit u. bei Ausbildungsausfall, wenn der Azubi sich bereit hält

J.      Urlaub    E.

J.   JArbSchG   -U16 min.30 Werktage  -U17 min 27 "   -U18 min. 25 "

 

E.  Bundesurlaubsgesetz -min. 24 Werktage bei einer 6 Tage Woche

 

J.     Arbeitszeit   E.

J. JArbSchG  - Max. 8std.täglich   -Max.40Std. wöchentlich   -Ausnahme: 8,5Std. tägl.bei Außgleich innerhalb der woche

 

E.ArbZG -max.8std. täglich    -Max. 48Std. wöchentlich - Ausnahme: 10Std. täglich bei Ausgleichinnerhalb von 24 wochen /6 monate (um auf 8std. zu kommen

J.       Freizeit ( zwischen 2 tagen)     E.

J. JArbSchG   -Min. 12 Std.

 

E.  ArbZG  - min.11 std.

J.      Wochenarbeitstage   E.

J.  JArbSchG   -5-tage-woche   -möglichst 2 aufeinander folgende ruhetage

 

E. (abgeleitet aus ArbZG)   -6 tage möglich

J.       Ruhepause     E.

J.  JArbSchG   -mehr als 4,5- 6 std.= insgesamt mind. 30 min.   -mehr als 6std.=insgesamt mind. 60 min.

                       - muss mind. 15 min. betragen   -nach 4,5 std muss eine pause gemacht werden  

                        -eine pause früstens nach 1st. nach arbeitsbeginn und spätestens 1 std. vor ende

                        - Pausen dürfen nur in Arbeitsräumen gemacht werden in denen die Arbeit eingestellt wird

E. ArbZG        -mehr als 6-9 std.= insgesamt mind. 30 min.   -mehr als 9 std.= insgesamt mind. 45 min.

                      - muss mind. 15 min betragen   - nach 6 std. muss eine pause gemacht werden

J.     Berufsschule   E.

für beide:  - begint die BBS vor 9 uhr dürfen j. u. e. Azubis nicht vorher beschäftigt werden

 

J. JArbSchG TEILZEITUNTERRICHT -einmal die woche gilt Berufsschultag mehr als 5 unterrichtsstd.= 8 Arbeitsstd.

                      an jedem weiteren Berufsschultag gilt Unterrichtszeit+Pausenzeit= Arbeitszeit

                     BLOCKUNTERRICHT - 25Unterrichtsstd. an 5 Tagen/ Woche= 40 Arbeitsstd.

 

E.  (abgeleitet aus dem JArbSchG)  -Unterrichtszeit +Pausenzeit= Arbeitszeit der erw. Azubi müsste möglicherweise die differenz zu 10 std. arbeiten s. ArbZG