Technische Versicherung
Wahlmodul, eidg. dipl. Versicherungsfachfrau
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 59 |
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Utilisateurs | 49 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 08.11.2015 / 18.03.2025 |
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Welche besonderen Vers.arten in der Maschinenvers. sind Dir bekannt?
-ATA Vers. (Allg. Technische Anlagen)
-Warenverderb und Kühlgut
-Versicherung von Tanklagern
-Maschinenvers. für Seilbahnen
-Maschinenvers. für Kraftwerke und Stromverteilungsanlagen
Nenne 6 Maschinen in der Maschinenkaskovers.
-Erdbewegungsmaschinen
-Strassenbaumaschinen
-Tunnelbaumaschinen
-Eis,- Schnee und Pistenfahrzeuge
-Transport und Hebegeräte
-Land- und Forstwirtschaftlichemaschinen
-Öffentliche Eisenbahnen
Was ist der Unterschied zwischen der Maschinenvers. und der Maschinenkaskovers.?
Maschinenvers: Innere (Betriebsschäden) sowie äussere Einflüsse sind versichert.
Maschinenkaskovers: 'Nur' gewaltsame äussere Einflüsse sind versichert.
Welche Objekte können grundsätzlich durch die Montagevers. versichert werden?
Im Prinzip alle für die auch eine Maschinenvers. möglich ist, wie z.B. Seilbahnen, Kehrichtverbrennungsanlagen etc.. Darüber hinaus auch statische Objekte wie z.B. Stahlbrücken, Masten, Türme, Rohrleitungen, Kabel etc..
Kann ein Autokran in der Montagevers. unter dem Titel Montageausrüstung versichert werden?
Nein, ist ausgeschlossen da zu grosses Risiko. Muss über Maschinenvers. oder Maschinenkaskovers. abgeschlossen werden.
EDVA-Vers.
Ist das herunterfallen eines versicherten Laptops gedeckt?
Ja (Beschädigung oder Zerstörung durch einen äusseren Einfluss)
Was könnten mögliche Schadenursachen in der EDVA Grunddeckung sein?
-Bedienungsfehler
-Mutwillige Beschädigung
-Umstürzen, Herunterfallen
-Flüssigkeiten aller Art
-Überspannung
Wie kann der Verlust von Daten in der EDVA Vers. versichert werden?
Anhand der Zusatzdeckung 'Datenwiederherstellungskosten' mit einer VS nach freiem Ermessen
Aufwendungen für das Wiederaufbringen von Daten sind versichert, wenn sie als Folge eines vers. Schadens an Datenträgern entstehen.
Definition der Unterversicherung
VVG Art. 69 Abs. 2
Erreicht die VS den Ersatzwert nicht, so ist der Schaden wenn nichts anderes vereinbart im Verhältnis zu ersetzen indem die VS zum Ersatzwert steht.
VS : Ersatzwert x Schadebetrag - Selbstbehalt = Entschädigung
Für welche Technischen Vers. wird keine Unterversicherung angerechnet?
- Vers. mit VS nach freiem Ermessen
- Aufräumungs, Bergungs- und Entsorgungskosten
- Indexierte VS, sofern die ursprüngliche VS richtig deklariert war
- Maschinen BU Vers. sofern der Bruttogewinn für das in der Police genannte Geschäftsjahr richtig deklariert war
- Bauwesen Vers., sofern die VS für die Bauleistungen dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letzgültigen Kostenvoranschlag entsprach
Welche Selbstbehaltformen kann man in der Technischen Vers. anwenden?
- Abzugsfranchise: Meist auch fixer Selbstbehalt genannt und wird mit Ausnahme der BU in allen Sparten angewendet.
- Prozentualer SB in kombi mit dem Absoluten SB: VN kann im Schadenfall eine prozentuale selbstbeteiligung (üblich 10 % oder 20 %) tragen, wobei der vereinbarte mind. SB als unterste Limite gilt.
Wie setzt sich das Abrechnungsschema für die Regulierung eines Teilschadens zusammen?
Bruttoschadensumme (Errechneter oder geschätzter Aufwand zur Wiederherstellung der geschädigten Sache in den Zustand vor dem Schadeneintritt)
-
Mehrwert oder Amortisation (nicht Entschädigungspflichtiger Aufwand für Verbesserungen, Revisionen, Verlängerungen der Lebensdauer der Maschinen oder Abschreibungen für Neuwiklungen usw.)
-
Werte der Überreste (Verkaufserlös für unbeschädigte Teile, Schrottertrag)
=
Nettoschadenbetrag (Entschädigungspflichtiger Beitrag vor Abzug des SB)
-
Unterversicherung (muss vor Abzug des SB verrechnet werden)
-
Selbstbehalt (vertraglicher SB der versicherten Position)
=
Nettoentschädigung (effektive Entschädigung an den VN)
Wann wird die Schadenentschädigung gegenüber VN fällig?
Die Entschädigung wird 4 Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, indem der Versicherer die erforderlichen Unterlagen erhalten hat, die zur Feststellung der Höhe des Schadens und der Haftung gültig sind.
Wann empfählt die Zahlungspflicht gegenüber VN in einem Schadenfall?
- Wenn Zweifel über den Anspruch auf eine Entschädigung bestehen
- Eine Polzeiliche oder Strafrechtliche Untersuchung im Zusammenhang mit dem Schaden geführt wird und das Verfahren gegen den VN nicht abgeschlossen ist
- Zession ??
Nenne die Industriearten/Gruppen welche für eine Maschinenvers. in Frage kommen?
Gruppe 0: Energieversorgung inkl. Kernkraftwerke, Kläranlangen (Aara), Kerichtverbrennungsanlagen (KVA) > Betrieb wird als ganzes versichert
Gruppe 1: Metallindustrie z.B. Giessereien, Oberflächenbearbeitung etc.
Gruppe 2: Baugewerbe, Steinindustrie z.B. Steinbrüche, Tunnelbaumaschinen, Bagger, Strassenbaumaschinen
Gruppe 3: Holzindustrie, Forstwirtschaft z.B. Zimmerei, Schreinerei, Holztransportseilbahnen
Gruppe 4: Papierindustrie, grafisches Gewerbe z.B. Schneidmaschinen, Schere und Stanze, Buchbindereimaschine
Gruppe 5: Chemische und Textilindustrie z.B. Kunststoff und Gummiwerke, Spinnereien, Webereien, Kleiderfabrik
Gruppe 6: Nahrungs und Genussmittel Industrie z.B. Landwirtschaft, Mühlen und Teigwarenfabriken, Schokoladenfabrik
Gruppe 7: Transport, Umschlags und Lagerbetriebe, Seilbahn z.B. Lokomotive, Mobilkranen, Sesselbahnen, Skilifte
Gruppe 8: Verwaltungen, Gastgewerbe, Spitäler z.B. Arztpraxis mit Röntgenapparte, Heizungs und Klimaanlage
Gruppe 9: übrige Industrie und Gewerbe z.B. Billettautomate, Autowaschanlage, Feuerwehr (öffentliche Dienste)
Nenne die Zusatzversicherungen der Maschinenversicherung
-Auswechselbare Werkzeuge ud Formen
-Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
-Bauleistungen, Erd- und Bauarbeiten
-Fahrhabe
-Datenwiederherstellungskosten
-Kosten für die Bergung von Seilbahnpassagieren
-Mehrkosten für Eil- und Luftfracht sowie Überzeit-, Nacht und Wochenendarbeiten
Nenne die Deckungserweiterungen der Maschinenversicherung
-Feuer-, Elementar-, Diebstahlschäden bei fahrbaren Objekten
-Schäden infolge innerer Unruhen
-Verlust infolge Unzugänglichkeiten
Nenne die Zusatzversicherungen der EDVA-Versicherung
-Datenwiederherstellungskosten
-Mehrkosten
-Verkabelung (VS nach freiem Ermessen)
-Zirkulationsrisiko
Nenne die Deckugserweiterungen der EDVA-Versicherug
-Schäden infolge innerer Ursachen
-Feuer- und Elementarschäden
-Verlusten durch Diebstahl
-Schäden und Verlusten durch Wasser
-Schäden infolge von inneren Unruhen
Nenne die Zusatzversicherungen der ATA-Versicherung
-Datenwiederherstellungskosten
-Bauleistungen
-Geld in Warenautomaten
-Einnahmeverlust bei Tankstellen
Nenne die Deckungserweiterungen der ATA-Versicherung
-Feuer- und Elementarschäden
-Verlusten durch Diebstahl
-Schäden infolge innerer Unruhen
-Verlust infolge Unzugänglichkeiten
Nenne die Zusatzversicherungen der Montageversicherung
-Montageausrüstung
-Gefährdete Sachen
-Kosten für Erd- und Bauarbeiten
-Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
-Mehrkosten für Eil- und Luftfracht sowie Überzeit-, Nacht- und Wochenendarbeiten
Nenne die Deckungserweiterungen der Montageversicherung
-Feuer- und Elementarschäden
-Verlusten durch Diebstahl
-Transporte ausserhalb des Montageplatzes
-Vorlagerungen
-Streik und Aussperrungen ausserhalb der CH
-Innere Unruhen
-Maintenance-Versicherung
Nenne die Zusatzversicherungen der Maschinenkaskoversicherung
-Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
Nenne die Deckungserweiterungen der Maschinenkaskoversicherung
-Feuer- und Elementarschäden
-Verlusten durch Diebstahl
-Schäden infolge innerer Unruhen
-Verlust infolge Unzugänglichkeiten
Nenne die Zusatzversicherungen der Bauwesenversicherung
-Aufräumungs-, Bergungs- und Entsorgungskosten
-Gerüst-, Spriess- Spund- und Schalungsmaterial
-Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen
-Baugrund und Bodenmassen
-Bestehende Bauten
-Fahrhabe
Nenne die Deckungserweiterungen der Bauwesenversicherung
-Feuer- und Elementarschäden
-Schäden infolge innerer Unruhen
-Maintenance-Versicherung
Wie lautet die Schadendefinition in der Maschinenversicherung
Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen.
-Schäden durch äussere Einwirkungen (Zusammenprall)
-Innere Betriebsschäden (Motorschaden)
-Schäden durch menschliche Einflüsse (Grobfahrlässigkeit)
Nenne die Einschränkungen des Deckungsumfanges in der Maschinenversicherung
-Feuer- Elementar- und Diebstahlschäden (versicherbar bei fahrbaren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen)
-Voraussehbare Einflüsse bsp; Alterung, Abnützung, Rost etc..
-Garantieleistungen des Herstellers (nach Ablauf der Garantiedauer sind Garantieschäden mitversichert)
-Schäden infolge von Versuchen und Experimenten
-Überborden oder Auslafen gestauter Gewässer
-Kriegerische Ereignisse,Terror, Revolution, Erdbeben und vulkanischen Eruptionen
Teil- und Vollsistierung?
Teilsistierung: Deckung für Schäden, die nicht im kausalen Zusammenhang mit dem Betrieb der Maschine stehen bleiben versichert. Bei fahrbaren Arbeitsmaschinen bleibt die Feuer-, Elementar und Diebstahldeckung in Kraft.
Vollsistierung: Alle Gefahren werden sistiert
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