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TA.BA_PT+AUT Qualitätsmanagement

Hochschule Luzern: Produktionstechnik HSLU T&A

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Langue Deutsch
Catégorie Technique
Niveau Université
Crée / Actualisé 15.01.2014 / 25.01.2020
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Was versteht man unter Produkthaftung?

Produkthaftung ist die Verpflichtung zum Ersatz eines durch ein fehlerhaftes Produkt entstandenen Schadens.

Wie ist der Begriff „Hersteller“ definiert?

Alle Produzierenden, Händler, Dienstleister, Vertreiber, …

(Inverkehrbringer)

Ist ein Haftungsausschluss möglich?

Ein gänzlicher Haftungsausschluss ist nicht möglich! Schäden und Ausfälle am Produkt selbst fallen jedoch nicht unter das Produkthaftungsgesetzt.

Wer muss das Verschulden Nachweisen?

Der Anspruchsteller muss nur einen entstandenen Schaden nachweisen. Das Verschulden des Herstellers muss jedoch nicht nachgewiesen werden.

Welchen Nachweis muss der Hersteller erbringen?

Der Hersteller muss sich von der Schuldvermutung befreien durch den Nachweis, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Verantwortungsübergabe nicht vorlag oder/und das er nach dem Stand der Technik nicht vermeidbar war.

Welche Bedeutung hat der Zeitpunkt der Verantwortungsübergabe des Produktes?

Sobald auf dem Übergabeprotokoll die Unterschrift der beiden Parteien vorhanden ist, ist der Zeitpunkt der Verantwortungsübergabe erfühlt. Dies beinhaltet auch den Stand der Technik, zB. Asbest: Vor 50 Jahren wusste man noch nicht das es hochgiftig ist und somit kann kein Vorwurf erfolgen.

Welche Vorteile bietet die DIN ISO 9000 dem Hersteller aus Sicht der Produkthaftung?

  1. Bei einem Schadensfall nach der Verantwortungsübergabe, kann der Hersteller Dokumente aus der DIN-Norm wie eine Qualitätsdokumentation und einen genauen Beschrieb des Fertigungsablaufes zur Entlastung vorlegen.
  2. Bei einer möglichen Fehlproduktion, können Bauteilserien erkannt und ausgewechselt werden.

Welche Aufgabe hat die SAS? (Schweizerische Akkreditierungsstelle)

  1. Aufbauen / Unterhalten von internen Strukturen, Abläufen und Kriterien
  2. Nationale Unterstützung des Systems
  3. Sicherstellen der Qualifikationen
  4. Begutachtung und Überwachung
  5. Zusammenarbeit und Beteiligung an internationalen Organisationen