SVS Invalidenversicherung (2014)
SVS Invalidenversicherung (2014)
SVS Invalidenversicherung (2014)
Set of flashcards Details
Flashcards | 78 |
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Students | 20 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 05.04.2014 / 14.03.2023 |
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Bemesserung der Invalidität
- Welche 4 Bemessungsmethoden kennt die IV und bei welchen Personen wird sie angewendet?
- Nenne die passenden Rechtsgrundlagen dazu.
- Allgemeinde Methode (Einkommensvergleich) => Vollerwerbstätigen
- Spezifische Methode (Betätigungsvergleich) => NE
- Gemischte Methode (Kombination zwischen Einkommens- und Betätigungsvergleich => Teilzeiterwerbstätige
- Ausserordentliche Methode => SE
- IVG Art. 28a / IVV Art. 25-27bis
Bemesserung Invalidität
- Bei wem wird die allgemeinde Methoode angewendet?
- Wie heisst diese Methode auch nocht?
- Wie geht die Formel?
- bei den Vollerwerbstätigen (die ohne Gesundheitsschaden einer vollen Erwerbstätigkeit nachgehen würden)
- Einkommensvergleich
- Erwerbseinbusse * 100 : Valideneinkommen (= IV-Grad)
Bemessung Invalidität
- Bei welchen Personen wird die spezifische Methode angewendet?
- Wie heisst diese Methode auch noch?
- Nenne 3 "Personengruppen"
- Nenne 2-3 Aufgabenbereiche der im Haushalt tätigen Person für den Betätigungsvergleich inkl. Rechtsgrundlage.
- bei den NE's
- Betätigungsvergleich
- z.B. Hausfrauen, Studierende, andere NE's
- übliche Tätigkeit im Haushalt, die Erziehung der Kinder sowie gemeinnützige und künstlerische Tätigkeiten (IVV Art. 27)
- Welcher Artikel regelt das Wiederaufleben der Invalidität nach Aufhebung der Rente?
- Was besagt dieser Artikel?
- IVV Art. 29bis
- Artikel lesen!!!
HE der IV
- Erkläre in einem Satz, wer als hilflos gilt
- Nenne zwei Beispiele, wann kein Anspruch auf eine HE der IV entsteht resp. HE entfällt
- Als hilflos gelten Personen, die invaliditätsbedingt für die allfäglichen persönlichen Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind oder der persönlichen Überwachung bedürfen.
- a) Wenn Anspruch auf eine HE der UV (IVV Art. 39k + ATSG)
b) Wenn Anspruch auf eine HE der MV (IVV Art. 39k + ATSG)
c) Wenn bei einem Aufenthalt in einer Institution zur Durchführung von Eingliederungsmassnahmen (IVG Art. 42 Abs. 5)
HE der IV
- Auf welcher Basis werden die Ansätze der HE IV festgesetzt?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE IV zu Hause?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE IV im Heim?
- Nenne die Rechtsgrundlagen dazu.
- Auf Basis des Höchstbetrages der vollen Altersrente der AHV
- schwer: 1'872 (80 %)
mittel: 1'170 (50 %)
leicht: 468 ( 20 %) IVG Art. 42ter Abs. 1
- schwer: 468 (1/4 von 80 %)
mittel: 293 (1/4 von 50 %)
leicht: 117 (1/4 von 20 %) IVG Art. 42ter Abs. 2
HE der AHV
- Auf welcher Basis werden die HE AHV festgesetzt?
- Wie hoch in % und in Fr. sind die HE AHV?
- Wo gibt es eine Ausnahme?
- Auf Basis des Mindestbetrages der vollen Altersrente der AHV
- schwer: 936 (80 %)
mittel: 585 (50 %)
leicht: 234 (20 %)
- HE AHV leicht im Heim wird nicht ausbezahlt!
Organisation
- Die IV ist nicht mit der praktischen Durchführung der Eingliederungsmassnahmen betraut. Diese werden durch ausserhalb der Verwaltung stehende Personen und Institutionen wahrgenommen. Nenne 4 Personen resp. Institutionen.
- Haben auch die Arbeitgeber eine Mitwirkungspflicht? Nenne auch die Rechtsgrundlage.
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und med. Hilfspersonal
- Spitäler, Kranken- und Heilanstalten
- Lieferanten und Hilfsmitteln
- Eingliederungs- und Schulungsstätten
- Spezialstellen der Invalidenhilfe
- Ja. IVG Art. 7c
Organisation
- Die ZAS in Genf ist ein Vers.-Organ der IV auf Bundesebene. Nenne 3 Aufgaben, welche die ZAS hat.
- Nenne 1 Aufgabe, welche die ZAS besonders mit der IV hat.
- die zentrale Abrechnung
- den Ausgleich von Beiträgen und Leistungen mit den Ausgleichskassen
- die Registerführung der Leistungsbezüger
- die Erstellung von Statistiken
Besonders:
- Zahlstelle für Sachleistungen der IV
Organisation
- Die ZAS in Genf ist ein Vers.-Organ der IV auf Bundesebene. Nenne 3 Aufgaben, welche die ZAS hat.
- Nenne 1 Aufgabe, welche die ZAS besonders mit der IV hat.
- die zentrale Abrechnung
- den Ausgleich von Beiträgen und Leistungen mit den Ausgleichskassen
- die Registerführung der Leistungsbezüger
- die Erstellung von Statistiken
Besonders:
- Zahlstelle für Sachleistungen der IV
- Für das Bestehen einer Invalidität müssen drei Voraussetzungen vorligen, nämlich:
- Gilt dies auch bei Eingliederungsmassnahmen? Nenne die Rechtsgrundlagen
- a) Gesundheitsschaden
b) eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit (min. 1 Jahr)
c) ein Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit
- Nein. Bei den Eingliederungsmassnahmen genügt es teilweise bereits, dass eine Invalidität im vorerwähnten Sinne droht, dass deren Eintritt ohne geeignete Massnahmen in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. (IVG Art. 8)
- Nenne 3 Punkte, weshalb der Eintritt der Invalidität von Bedeutung ist.
a) der Erfüllung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
b) den Leistungsbeginn im allgemeinen
c) die Bestimmung der Rentenberechtigung
d) die Rentenberechnung
IV-Verfahren
- Genügt lediglich ein Telefonat, um Anspruch auf Leistungen der IV zu erheben? Rechtsgrundlagen?
- Befugt zur Geltendmachung des Anspruchs sind der Versicherte, seine gesetzliche Vertreter sowie Behörden oder Dritte, die den Versicherten regelmässig unterstützen. Nenne 3 Beispiele für Dritte. Rechtsgrundlage?
- Nenne 3 Personen/Institutionen, welche NICHT für die Anmeldung legitimiert sind.
- Nein. Er/Sie muss sich mit einem amtlichen Formular anmelden. (ATSG Art. 29 Abs. 2 / IVV Art. 65 Abs. 1)
- Ehegatten, Grosseltern, Kinder, Enkel, Sozialhilfebehörde (sofern diese die vP finanziell unterstützen) (IVV Art. 66 Abs. 1)
- a) Spitäler, Ärzte, Eingliederungsstätte
b) Arbeitgeber
c) öffentliche und private Pensionskassen
d) Krankenkassen
IV-Verfahren
- Wo ist die Anmeldung einzureichen? Nenne die Rechtsgrundlage dazu.
- Sind die Ausgleichskassen befugt, Anmeldung entgegenzunehmen? Rechtsgrundlage?
- Die Anmeldung ist bei der nach IVV Art. 40 zuständigen IV-Stelle einzureichen. => IV-Stelle des Wohnorts
(IVV Art. 67 + IVV Art. 40ff)
- Ja. IVV Art. 67 Abs. 2
Rechtspflege der IV
- Ist es möglich, dass bei der IV-Stelle eine Leistungszusprache ohne Verfügung gewährt werden kann? Wenn ja, nenne die Rechtsgrundlagen sowie die Voraussetzungen hierfür. Nenne allenfalls 3-4 Beispiele.
- Ja, ist möglich.
- IVG Art. 58 + IVV Art. 74ter - 74bis
- Sind die Anspruchsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt und wird den Begehren der vP vollumgänglich entsprochen, so können folgende Leistungen ohne Erlass eines Vorbescheides oder einer Verfügung zugesprochen oder verlängert werden:
a) med. Massnahmen
b) Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufl. Eingliederung
c) Massnahmen berufl. Art.
d) Hilfmittel
e) Vergütung von Reisekosten
f) Rente und HE nach einer von Amtes wegen durchgeführten Revison, sofern keine Änderung!
g) Übergangsleistung
Die dezentrale Durchführung der Versicherung verlangt eine gewisse Aufsicht und Koordination durch den Bund.
- Wer übt die fachliche, administrative und finanzielle Aufsicht im wesentlichen aus?
- Nenne 2 Aufgaben dieser Stelle im Zusammenhang IV.
- Nenne die passenden IVG und/oder IVV Artikel dazu.
- Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
- Aufgaben: erteilt Weisungen, überprüft jährich die Erfüllung der Aufgaben der IV-Stellen und RAD
- IVG Art. 53 Abs. 1 / IVG Art. 64a
- Eine Versicherte Person, wohnhaft in der CH, reicht eine Anmeldung für eine IV-Leistung ein. Welche IV-Stelle ist zuständig?
- Nenne 3 Aufgaben der IV-Stellen
- Nenne die passenden IVG und/oder IVV Art. dazu.
- Zuständig zur Entgegennahme und Prüfung der Anmeldung ist (in der Regel) die IV-Stelle, in deren Kantonsgebiet die vP im Zeitpunkt der Anmeldung seinen Wohnsitz hat. (IVG Art. 55 / IVV Art. 40)
- Aufgaben: Früherfassung, Durchführung der Massnahmen der Frühintervention, Abklärung der vers.-mässigen Voraussetzungen, Abklärung der Eingliederungsfährigkeit der vP, Überwachung der Eingliederungsmassnahmen etc. (IVG Art. 57 / IVV Art. 41)
- Nenne 3 Aufgaben der Ausgleichskassen im Zusammenhang der IV.
- Nenne den IVG und/oder IVV Art. dazu.
- Berechnung der Renten, Taggelder, Einarbeitungszuschüsse etc.
- Auszahlung der Renten, Taggelder, HE etc.
- Mitwirkung bei der Abklärung der vers.-mässigen Voraussetzungen
- IVG Art. 60
- Haben die Arbeitgeber eine Mitwirkungspflicht gegenüber der IV-Stellen?
- Nenne den IVG Art. dazu.
- Der Arbeitgeber arbeitet aktiv mit der IV-Stelle zusammen. Er wirkt bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren mit.
- IVG Art. 7c
Welche besondere Bedeutung hat die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) gegenüber der IV-Stellen? Erkläre dies in 1-2 Sätzen.
- Die Funktion als Zahlstelle für Sachleistungen der IV. Die IV-Stellen senden alle eingehenden Rechnungen an die ZAS. Diese zahlt die Beiträge direkt an die Durchführungsstellen.
Versichert nach Massgabe des IVG sind Personen, die gem. Art. 1a und 2 des AHG obligatorisch oder freiwillig versichert sind.
- wer ist obligatorisch versichert?
- wer ist freiwillig versichert?
Obl. versichert (nach AHVG Art. 1a):
- natürliche Personen mit Wohnsitz in der CH
- natürliche Personen, die in der CH erwerbstätig sind
- CH-Bürger, die im Ausland tätig sind im Dienste der Eidgenossenschaft oder vom Bundesrat bezeichneter Institutionen
Freiwillig versichert (nach AHVG Art. 2):
- CH-Bürger, EU-Bürger und EFTA-Bürger, die in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA leben und nicht mehr der obl. Versicherung angehören, können der freiwilligen Versicherung beitreten, falls sie unmittelbar vorher während min. fünf aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert waren.
- Ausländern von Nichtvertragsstaaten sind versichert und haben somit Anspruch auf IV-Leistungen, wenn:
- Nenne den Artikel dazu.
- sie Wohnsitz in der CH haben
- sie 1 Jahr Beiträge bezahlt haben (bei IV-Renten 3 Jahre Beiträge!) oder
- sie sich ununterbrochen während 10 Jahren in der CH aufgehalten haben
- IVG Art. 6 Abs. 2
Ein mexikanischer Staatsbürger, geb. am 17.02.2002, begründet seit 2004 zusammen mit seinen Eltern zivilrechtlichen Wohnsitz und Aufenthalt in der CH. Beide Elternteile sind erwerbstätig.
Am 12.12.2006 wird für ihn die Kostenübernahme eines Hörgerätes bei der IV-Stelle beantragt. Das Kind ist seit dem Sommer 2006 aufs Tragen des Hörgerätes angewiesen. Es entsteht zwischen der CH und Mexiko kein Staatsvertrag.
- Werden die vers.-mässigen Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Hörgeräts erfüllt?
- Nenne die Rechtsgrundlagen.
- Das Kind erfüllt die vers.-mässigen Voraussetzungen, da die Eltern die Voraussetzungen nach IVG Art. 9 Abs. 3 Buchstabe a. erfüllen.
- Haben Flüchtlinge und Staatenlose, die in der CH wohnhaft sind, Anspruch auf IV-Leistungen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
- Wenn sie unmittelbar vor dem Eintritt der Invalidität während min. einem Jahr Beiträge entrichtet haben. (für IV-Renten 3 Beitragsjahre)
- Nenne zwei Varianten, bei welchen keine Leistungspflicht der IV besteht, für Ausländer ohne Staatsvertrag.
Variante 1:
Keine Leistungen für sogenannte vorbestandene Invalidität. Die Invalidität/Vers.-Fall ist im Ausland vor der Einreise in die CH eingetreten.
Variante 2:
Keine Leistungen bei fehlenden Beitragszeiten. Die Invalidität/Ver.-Fall ist im ersten Jahr seit Einreise in die CH eingetreten.
- Was will die IV mit den Leistungen nach dem IVG bezwecken?
- Nenne auch den passenden Artikel dazu.
a) die Invalidität mit geeigneten, einfach und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben
b) die verbleibenden ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existensbedarfs ausgleichen (IV-Renten)
c) zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Person beitragen.
- IVG Art. 1a
- Die Invalidität kann Folgen von ....., ...... oder ..... sein.
- Wann gilt die Invalidität als eingetreten?
- Definiere den Begriff Invalidität.
- Für das Bestehen einer Invalidität müssen drei Voraussetzungen vorliegen. Welche?
- Nenne die passenden Artikel dazu.
- Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall (IVG Art. 4 Abs. 1)
- Gilt als eingetreten, sobald sie dir für die Begründung des Anspruchs auf die jeweilige Leistung erforderliche Art und Schwere erreicht hat. (IVG Art. 4 Abs. 2)
- Invalidität ist die voraussichtliche bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. (ATSG Art. 8 Abs. 1)
- Gesundheitsschaden + eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit + Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit.
- Was ist das Ziel der IV bei der Früherfassung / Frühintervention?
- Nenne den passenden Artikel dazu.
Früherfassung:
Durch die frühzeitige Erfassung von arbeitsunfähigen Versicherten soll bei diesen Personen der Eintritt einer Invalidität verhindert werden. (IVG Art. 3a)
Frühintervention:
Mit Hilfe der Massnahmen der Frühintervention soll der bisherige Arbeitsplatz von arbeitsunfähigen Versicherten erhalten bleiben oder sollen die Versicherten an einen neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes eingegliedert werden. (IVG Art. 7a Abs. 1)
Früherfassung
- Von wann bis wann bezeichnet man die Phase als Früherfassung?
- Muss sich eine versicherte Person für die Früherfassung melden?
- Darf der Arbeitgeber einer vP, ohne die versicherte Person vorher zu informieren, eine Meldung für die Früherfassung in die Wege leiten?
- Nenne, wenn vorhanden, den passenden Artikel dazu.
- vom Eingang der Meldung an die IV bis zum Entscheid der IV, ob eine offizielle Anmeldung bei der angezeigt ist oder nicht.
- Nein! Eine Meldung für die Früherfassung ist freiwillig. (IVV Art. 1ter Abs. 1)
- Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, eine Meldung für Früherfassung in die Wege zu leiten, er muss aber die vP vor der Meldung darüber informieren (IVG Art. 3b Abs. 3)
Liste der berechtigten Stellen/Personen => IVG Art. 3b Abs. 2
Früherfassung
- Eine vP kann sich bei der zuständigen IV-Stelle zur Früherfassung melden oder gemeldet werden, wenn:
- Nach der Meldung zur Früherfassung kann die IV-Stelle die vP zu einem Früherfassungsgespräch aufbieten, um zu beurteilen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist. Nenne 2 Ziele eines solchen Gespräches.
- Nenne die passenden Artikel dazu.
- a) während min. 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig war, oder
b) innerhalb eines Jahres wiederholt während kürzerer Zeit aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit fernbleiben musste. (IVV Art. 1ter Abs. 1)
- a) Beuteilung der med., berufl. und sozialen Situation der vP
b) Information der vP über Zweck und Umfang der Abklärungen
c) Bestimmung der Akteure, die zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit der vP beitragen können
d) das Ergebnis wird schriftlich festgehalten
(IVG Art. 3c Abs. 2 / IVV Art. 1quinquies Abs. 2)
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