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Strafrechts 1 Prüfschemas

MEP FS 2016

MEP FS 2016


Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 31.05.2016 / 31.05.2018
Lizenzierung Keine Angabe
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Prüfschema vorsätzliche Erfolgsdelikte

1. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand
  • (rechtlich relevante) Tathandlung
  • (bei Erfolgsdelikten zusätzlich: Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolges und Verursachungszusammenhang zwischen Taterfolg und Verhalten des Täters.)
  1. Subjektiver Tatbestand
  • Vorsatz
  • ggf. weitere subjektive Tatbestandsmerkmale

 

Rechtswidrigkeit

Schuld

 

Prüfschema Versuch

Vorprüfung

  • Nichtvorliegen einer Vollendung des Delikts
  • Strafbarkeit des Versuchs

Tatbestandsmässigkeit

  • Subjektiver TB: Tatentschluss von Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandmerkmale
  • Objektiver TB: Beginn der Ausführungshandlung
  • Tauglichkeit des Versuchs

Rechtswidrigkeit

Schuld

Rücktritt/tätige Reue

  • unvollendeter Versuch --> Rücktritt
  • vollendeter Versuch --> Tätige Reue

Prüfschema Anstiftung

objektiv

  • Erfolg
    • Entstehung des Tatentschluss beim Angestifteten
    • tatbestandsmässige und rechtswidrige Haupttat
  • Handlung
    • psychische Beeinflussung des Täters
  • Kausalität
    • Handlung conditio sine qua non für Entstehung des Tatenschlusses beim Angestifteten

subjekiv

  • Vorsatz im Bezug auf die vorsätzliche und rechtswidrige Verwircklichung des Deliktes durch den Angestifteten
  • Vorsatz, beim Angestifteten den Entschluss zu einer konkreten Tat hervorzurufen

--> Doppelvorsatz

Prüfschema Gehilfenschaft

objekt

  • Erfolg: tatbestandmässige und rechtswidrige Haupttat
  • Handlung: untergeordneter Tatbeitrag, physischer oder psychischer Art
  • Kausalität: Förderungskausalität, d.h. Handlung muss Haupttat gefördert haben

subjektiv

  • Vorsatz in Bezug auf den untergeordneten Tatbeitrag
  • Vorsatz in Bezug auf die vorsätzliche und rechtswidrige Verwirklichung des Deliktes durch den Haupttäter

--> Doppelvorsatz

Prüfschema echtes Unterlassungsdelikt

Tatbestandmässigkeit objektiv

  • Nichtvornahmen einer gebotenen Handlung
  • Täterkreis (i.d.R. echte Sonderdelikte)

Tatbestandmässigkeit subjektiv

  • Vorsatz
  • Besonderheit bei der voluntative Komponente: Entschluss, das geforderte Verhalten nicht zu erbringen

Rechtswidrigkeit und Schuld

  • Wie beim Begehungsdelikt

Prüfschema unechtes Unterlassungsdelikt (i.v.m. Art. 11)

Vorprüfung

Bestimmung des infrage kommenden Tatbestandes

Nichtvorliegen eines aktiven Tun (Subsidiaritätstheorie)

Tatbestandsmässigkeit (i. V. m. Art. 11)

objektiv

  1. Garantenstellung?
  2. Tatbestandsmässige Situation (Gefahrenlage)?
  3. Tatmacht?
  4. Erfolgseintritt?
  5. Hypothetische Kausalität?

subjektiv

  1. Wissen bezüglich alle objektiven Merkmale
  2. Willen, nichts zur Rettung des gefährdeten Rechtsgutes zu unternehmen, Inkaufnahme des Erfolges

Rechtswidrigkeit

Schuld

Massfigur

Entscheidend ist danach, wie sich eine vernünftige und besonnene, mit den Fähigkeiten und Erfahrung des potentiellen Täter ausgestattete Person in der zu berurteileden Sitution verhält.

Prüfschema Fahrlässigkeitsdelikt

Vorprüfung

Tatbestand

  1. Erfolg
  2. Handlung: Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens anhand 
    • einer generell-abstrakten Norm oder 
    • der Massfigur (individuell-objektive Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit
  3. Kausalität: Äquivalenztheorie / natürliche Kausalität (conditio sine qua non)

Rechtswidrigkeit

Schuld