Strafrechts 1 Prüfschemas
MEP FS 2016
MEP FS 2016
Kartei Details
Karten | 16 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 31.05.2016 / 31.05.2018 |
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Prüfschema vorsätzliche Erfolgsdelikte
1. Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
- (rechtlich relevante) Tathandlung
- (bei Erfolgsdelikten zusätzlich: Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolges und Verursachungszusammenhang zwischen Taterfolg und Verhalten des Täters.)
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- ggf. weitere subjektive Tatbestandsmerkmale
Rechtswidrigkeit
Schuld
Prüfschema Versuch
Vorprüfung
- Nichtvorliegen einer Vollendung des Delikts
- Strafbarkeit des Versuchs
Tatbestandsmässigkeit
- Subjektiver TB: Tatentschluss von Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandmerkmale
- Objektiver TB: Beginn der Ausführungshandlung
- Tauglichkeit des Versuchs
Rechtswidrigkeit
Schuld
Rücktritt/tätige Reue
- unvollendeter Versuch --> Rücktritt
- vollendeter Versuch --> Tätige Reue
Prüfschema Anstiftung
objektiv
- Erfolg
- Entstehung des Tatentschluss beim Angestifteten
- tatbestandsmässige und rechtswidrige Haupttat
- Handlung
- psychische Beeinflussung des Täters
- Kausalität
- Handlung conditio sine qua non für Entstehung des Tatenschlusses beim Angestifteten
subjekiv
- Vorsatz im Bezug auf die vorsätzliche und rechtswidrige Verwircklichung des Deliktes durch den Angestifteten
- Vorsatz, beim Angestifteten den Entschluss zu einer konkreten Tat hervorzurufen
--> Doppelvorsatz
Prüfschema Gehilfenschaft
objekt
- Erfolg: tatbestandmässige und rechtswidrige Haupttat
- Handlung: untergeordneter Tatbeitrag, physischer oder psychischer Art
- Kausalität: Förderungskausalität, d.h. Handlung muss Haupttat gefördert haben
subjektiv
- Vorsatz in Bezug auf den untergeordneten Tatbeitrag
- Vorsatz in Bezug auf die vorsätzliche und rechtswidrige Verwirklichung des Deliktes durch den Haupttäter
--> Doppelvorsatz
Prüfschema echtes Unterlassungsdelikt
Tatbestandmässigkeit objektiv
- Nichtvornahmen einer gebotenen Handlung
- Täterkreis (i.d.R. echte Sonderdelikte)
Tatbestandmässigkeit subjektiv
- Vorsatz
- Besonderheit bei der voluntative Komponente: Entschluss, das geforderte Verhalten nicht zu erbringen
Rechtswidrigkeit und Schuld
- Wie beim Begehungsdelikt
Prüfschema unechtes Unterlassungsdelikt (i.v.m. Art. 11)
Vorprüfung
Bestimmung des infrage kommenden Tatbestandes
Nichtvorliegen eines aktiven Tun (Subsidiaritätstheorie)
Tatbestandsmässigkeit (i. V. m. Art. 11)
objektiv
- Garantenstellung?
- Tatbestandsmässige Situation (Gefahrenlage)?
- Tatmacht?
- Erfolgseintritt?
- Hypothetische Kausalität?
subjektiv
- Wissen bezüglich alle objektiven Merkmale
- Willen, nichts zur Rettung des gefährdeten Rechtsgutes zu unternehmen, Inkaufnahme des Erfolges
Rechtswidrigkeit
Schuld
Massfigur
Entscheidend ist danach, wie sich eine vernünftige und besonnene, mit den Fähigkeiten und Erfahrung des potentiellen Täter ausgestattete Person in der zu berurteileden Sitution verhält.
Prüfschema Fahrlässigkeitsdelikt
Vorprüfung
Tatbestand
- Erfolg
- Handlung: Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens anhand
- einer generell-abstrakten Norm oder
- der Massfigur (individuell-objektive Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit
- Kausalität: Äquivalenztheorie / natürliche Kausalität (conditio sine qua non)
Rechtswidrigkeit
Schuld
Unrechtmässige Aneignung (Art. 137 Ziff. 1 StGB)
Objektive Tatbestände
- fremde bewegliche Sache
- Aneinung
- Voraussetzungen Art. 138 - 140 nicht gegeben
Subjektive Tatbestände
- Wissen und Willen (Bereichungsabsicht)
Diebstahl Art. 139 Ziff 1 StGB
Objektiver Tatbestand
- fremde bewegliche Sache
- wegnimmt (Gewahrsamsbruch)
Subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen
- Aneignungsabsicht
- Bereicherungsabsicht
Raub Art. 149 StGB
objektiver Tatbestand
- fremde bewegliche Sache
- Nötigungshandlung (Wille zum Diebstahl --> Gewalt mittel zum Zweck)
- Gewalt gegen eine Person (Willoder
- Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder
- zum Widerstand unfähig gemacht hat
- wegnimmt
subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen
- Aneigungsabsicht
- Bereicherungsabsicht
Veruntreuung Variante Art. 138 Ziff. 1 Abs.1 StGB
Objektiver Tatbestand
- fremde bewegliche Sache
- anvertraut
- (a) Überlassung der Sache, mit (b) Verpflichtung, das bestehende fremde Eigentum zu erhalten
- Aneignung
Veruntreuung Variante Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB
objektiver Tatbestand
- wirtschaftlicher fremder Vermögenswert
- (a) Übertragung des Vermögenswerts, mit (b) Verpflichtung, den Vermögenswert zur Verfügung des Treugebers zu halten
- unrechtmässige Verwendung
- Vereitelung eines obligatorischen Anspruchs des Anvertrauenden auf den Vermögenswert
Subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen
- Bereicherungsabsicht
Ungetreue Geschäftsbesorgung Art. 158
objektiver Tatbestand
- Vermögen eines anderen Verwalten (Vermögensverwalter) 1 / Aufsicht über Vermögensverwaltung 2
- Pflichtverletzung 1 / Verletzung der Aufsichtsplicht 2 (mind. Eventualvorsatz)
- Schädigung des anvertrauten Vermögens (mind. Eventualvorsatz)
subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen
- Bereicherungsabsicht
Betrug Art. 146 StGB
Objektiver Tatbestand
- arglistige Täuschung
- Irrtum des Getäuschten
- Vermögensdisposition des Getäuschten
- Vermögensschaden
Subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen (Vorsatz)
- Bereicherungsabsichten
Geldwäscherei Art. 305 (bis279)
Objektiver Tatbestand
- Vereitelungshandlung (Geldwäschereihandlung)
- Vortat (Verbrechen)
- Nachweis, dass Vermögenswert aus Vortat stammt
Subjektiver Tatbestand
- Wissen und Willen
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