Strafrecht I
AT
AT
Kartei Details
Karten | 35 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.06.2015 / 28.01.2021 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/strafrecht_i1
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/strafrecht_i1/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Nenne die Verbotsirrtümer (6)
direkter Verbotsirrtümer (21) - umgekehrter direkter Verbotsirrtümer (strafloses Wahndelikt)
indirekter Verbotsirrtümer (21) - umgekehrter indirekter Verbotsirrtum (strafloses Wahndelikt)
Entschuldigungsirrtum (Irrtum unbeachtlich) - umgekehrter Entschuldigungsirrtum (Handeln entschuldigt)
Def. unmittelbare Täterschaft
Unmittelbarer Täterschaft: wenn jemand die Straftat in eigener Person begeht.
Was ist ein Tatbestandsirrtum?
Irren über den Sachverhalt. Weiss nicht um des erfüllen des Tatbestands. Vorsatz fehlt. -> Art. 13
Erlaubnistatbestandsirrtum?
Täter nimmt irrige Rechtfertigungsgründe für Tat an (Die er aber nicht erfüllt!) -> Art. 13 StGB
Was ist ein Entschuldigungstatbestandsirrtum? RF?
Der Täter nimmt Entschuldigungsgründe für seine Tat an, die tatsächlich Entschuldigunsggründe wären, jedoch in diesem Fall nicht vorliegen. RF -> 13 StGB oder Art. 21 StGB
Umgekehrter Tatbestandsirrtum?
Irren über das Vorhandensein von Umständen, die den Tatbestand erfüllen würden.
Beispiel: Sachbeschädigung von der eigenen Hausmauer ohne zu wissen, dass sie die eigene Hausmauer ist.
Irrtum im Tatobjekt /Irrtum im Täterstatus (zB. Irren über Garantenstatus)
Was ist ein umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum?
Täter erkennt nicht, dass er sich in rechtfertigender Weise verhalten hat. Er weiss um seine objektiv vorhandene Rechtfertigungslage nicht. RF: (umstritten) Versuch der Tat.
Nachbar E ist immer noch sauer auf A und wirft nachts mit einem Stein die Fensterscheibe des A ein, ohne zu wissen, dass er auf diese Weise den schlafenden A vor einer Gasvergiftung bewahrt. Hätte E die Feuerwehr gerufen oder versucht, A aus dem Schlaf zu klingeln, wäre dieser wahrscheinlich schon durch das ausströmende Gas vergiftet worden. Der gerettete A bedankt sich herzlich bei dem verdutzten E. Schuldig nach Art. 144 StGB?
Ja, da umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum. E wusste nichts um die entschuldigende Sachlage. Allenfalls versuchte Sachbeschädigung.
Was ist ein direkter Verbotsirrtum?
Der Täter kennt die Verbotsnorm nicht oder unterschätzt deren Reichweite. RF: Art. 21 StGB
Was ist ein indirekter Verbotsirrtum?
Täter nimmt (nicht gegebene) Rechtfertigunsggründe an oder überschätzt ihre Tragweite -> Art. 21 StGB
Was ist ein Entschuldigungsirrtum?
Täter nimmt die irrige Existenz eines nicht anerkannten Entschuldigungsgrundes an oder überdehnt deren Reichweite
-> Irrtum ist unbeachtlich.
Was ist ein umgekehrter direkter Verbotsirrtum?
Täter nimmt irrig die Existenz einer Verbotsnorm an oder überdehnt die Reichweite einer Verbotsnorm. (zB. wenn ich meine eigene Tasche aus X.s Wagen klaue, dann Diebstahl) -> strafloses Wahndelikt
Was ist ein umgekehrter indirekter Verbotsirrtum?
Täter kennt die Existenz eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes nicht oder fasst die Grenzen eines RFG zu eng auf -> strafloses Wahndelikt
Was ist ein umgekehrter Entschuldigungsirrtum?
Täter weiss nicht um die Existenz eines anerkannten Entschuldigungsgrundes oder fasst die Grenzen zu eng auf. -> Handeln entschuldigt.
Wo wird der Verbotsirrtum geprüft und welcher Artikel? Nenne das Prüfschema
Auf der Ebene der Schuld nach Art. 21.
> aktuelles Unrechtsbewusstsein?
>Potentielles Unrechtsbewusstsein -> Verbotsirrtum nach Art. 21
>vermeidbar? Strafmilderung nach Art. 21 Abs. 2 StGB
> Nicht vermeidbar -> keine strafe
Definiere Mehrfachkausalität
Auch Doppelkausalität. Mehrere Ursachen bewirken einen Erfolg (A+B -> C, D+F ->C) Folgen -> 2 Einzeltäter
Definiere kumulative Kausalität
unabhängiges Zusammenwirken von 2 Tätern führt zum gewollten Erfolg. Hätte einer der Täter von seiner Tat abgelassen, kein Erfolg.
Definiere alternative Kausalität
Konstellation, bei der jede Handlung für Erfolg bereits ausreichend ist
atypischer Kausalverlauf
ungewöhnliche Ereignisse beeinflussen das Geschehen (Erbonkelfall)
Überholende Kaualität
Tat eines anderen Täters bewirkt schnelleren Erfolg als der erste Täter. RF: Für 1. Täter = Versuch
Def. hypothetische Kausalität
Wenn Ursache einen Erfolg bewirkt, wobei andernfalls eine andere Ursache voraussichtlich zum selben Erfolg geführt hätte. (betrunkener Radfahrer/Lastwagen)
objektive Erfolgszurechnung ist auszuschliessen bei... (4)
- Erlaubtes Risiko
- Fehlender Risikozusammenhang (vorsätzlich + fahrlässig)
- Mitwirkung bei vorsätzlicher Selbstgefährdung
- Einverständliche Fremdgefährdung
Def. Aberatio ictus
Erfolg tritt nicht bei dem Objekt ein, auf das sich der Vorsatz bezieht. A zielt auf B, trifft C -> versuchte Tötung Bs und fahrlässige Tötung des C (in Konkurrenz)
Def. error in objecto vel in persona
Kein Irrtum über Kausalverlauf, aber Irrtum über Identität des Angriffsobjekts. Falls Objekt gleichrangig: Irrtum unwesentlich. Andernfalls gleiche RF wie aberratio ictus.
Def. Garantenstellung
Ergibt sich aufgrund eines Gesetze (lit. a), eine Vertrages oder aus einem anderen Grund, wenn der Täter eine Handlung unterlässt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, zu handeln. Ableitung aus Art. 11 Abs. 2 lit. a-d StGB. Garant is im gesteigerten Masse verantwortlich.
Def. faktische Tatmacht
Generelle und individuelle Möglichkeit eine Handlung vorzunehmen, um Erfolg zu verhindern. Unterscheide zwischen generell und individuell.
Hauptfrage bei der subjektiven Tatbestandsmässigkeit
"Was wollte der Täter"
Handelt Täter wissentlich und willentlich?
Gibt es einen Irrtum?
Art. 12 StGB.
Definiere den Eventualvorsatz
Der Erfolg ist für den Täter nicht sicher aber möglich. "Na wenn schon"
Mit Eventualvorsatz handelt der Täter wenn der Erfolg seines Verhaltens als so wahrscheinlich aufdrängt, dass sich sein Verhalten vernünftigerweise als Inkaufnahme des Erfolgs genommen werden kann."
Rechtfertigungsgründe sind:
Rechtfertigender Notstand (17)
Notwehr(15)
Einwilligung
Mutmassliche Einwilligung
Notstandsähnliche Rechtfertigungsgründe
gesetzlich erlaubte Handlungen(14)
Nicht abschliessend
Schuld setzt voraus:
- Unrechtsbewusstsein (aktuelles oder pot. Unrechtsbewusstsein)
- Zumutbarkeit rechtmässgen Verhaltens (Fehlen einer Konfliktsituation)
-schldfähigkeit
-strafmündigkeit (Kind unter 10 nein)
Zurechnungsfähigkeit -> Art. 19 Abs. 1 StGB
-
- 1 / 35
-