Strafrecht alle Definitionen 2014
Omasnudelholz
Omasnudelholz
Set of flashcards Details
Flashcards | 81 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Primary School |
Created / Updated | 10.01.2014 / 31.01.2015 |
Weblink |
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subj. TBV Raub
Vorsatz
Finalzusammenhang zw. Raubmittel und Wegnahme
(Insbesondere muss das Zwangsmittel aus Tätersicht gerade dazu dienen, die Gewahrsamserlangung zu erleichtern) – objektiv egal ob notwendig gewesen oder nicht.
Absicht rechtswidriger Zueignung (D.h. das kein einrede freier Rechtsanspruch auf die Sache besteht + Zueignungsabsicht (Enteignung + Aneignung prüfen)
§ 253 Erpressung
Merke: Immer auch § 240 StGB – Nötigung betroffen.
Obj. TB:
- Gewalt gegen Sachen oder Drohung mit empfindlichen Übel
- Dadurch Erzwingung von Handlung, Duldung oder Unterlassung
- Psychische Kausalität
- Dadurch Vermögensnachteil beim Genötigten oder Dritten
- (d.h. das Vermögen muss nach der Tat objektiv höher sein)
§ 263 Betrug
Obj. TB:
1) Täuschungshandlung (Vorspiegelung falscher, durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen)
2) dadurch Irrtum erregt oder unterhalten (Kausalität)
3) dadurch unmittelbar vermögensmindernde Verfügung veranlasst (ungeschr. TBM – Vermögensverfügung des Opfers)
4) dadurch Vermögensschaden
Subj. TB: Betrug
5) Vorsatz
6) Absicht stoffgleicher Eigen- oder Drittbereicherung
7) Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich
8) RW
9) SCH
10) Bes. schwerer Fall
Täuschungshandlung
„Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen durch ausdrückliche oder schlüssige Behauptung unwahrer Tatsachen.“ (kann durch Worte oder konkludent begangen werden)
Täuschungshandlung
„Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen durch ausdrückliche oder schlüssige Behauptung unwahrer Tatsachen.“ (kann durch Worte oder konkludent begangen werden)
Irrtum =
„.. ist jede Fehlvorstellung über die Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren. Die Vorstellung und die Realität eines Menschen stimmen nicht überein.“ (konkrete Vorstellung erforderlich)
Vermögensverfügung =
„.. ist jedes freiwillige Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar einen Vermögensschaden beim Opfer nach sich zieht.“
Vermögensschaden
„Vermögen ist der Inbegriff geldwerter Güter einer Person. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn der Betroffene infolge der Verfügung objektiv-individuellen Kriterien ärmer geworden ist.“
Bereicherungsabsicht =
„.. liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.“
Stoffgleichheit der erstrebten Bereicherung =
„liegt daher vor, wenn Vorteil und Schaden auf derselben Vermögensverfügung beruhen und der Vorteil unmittelbar aus dem geschädigten Vermögen entsteht.“
Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung =
„Die Bereicherung ist dann rechtswidrig, wenn sie nicht im Einklang mit dem materiellen Recht steht.“ (Wenn Anspruch auf das Vermögen dann nicht rechtswidrig – ebenso wenn rechtswidrigen Mitteln bedient)
Inbrandsetzen =
In Brand gesetzt ist ein Gegenstand, wenn ein nicht völlig unwesentlicher Bestandteil derart Feuer ergriffen hat, dass er auch nach dem Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffs selbstständig weiterbrennen kann.“
(Beachte: Ein wesentlicher Bestandteil muss brennen, bspw. Treppen, Fußboden, Fensterrahmen, Zimmerwände, etc.)
Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört
„Ist eine Handlung, die durch Einsatz eines Brandmittels eine brandtypische Gefahr schafft, aber statt zu einem offenen Brand zu einer vollständigen oder teilweisen Funktionsaufhebung des Tatobjektes führt.“
Brandspezifisches Risiko
„Der Zerstörungserfolg muss auf brandspezifischen Risiken beruhen.“ Bspw.: Brandherd entsteht, Schaden durch Löschwasser, etc. – d.h. Gefahr eines unkontrollierten Feuers muss entstanden sein.
Mordlust
„Aus Mordlust handelt, wer eine unnatürliche Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens empfindet
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes = „Sexuelle Befriedigung wird durch den Tod oder an dem Toten gesucht oder Tod des Opfers bei Vergewaltigung wird in Kauf genommen.“
Habgier
= „Wer tötet zur Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils oder zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils. Dieses Rücksichtslose Gewinnstreben muss dabei ungewöhnlich, ungesund und ein sittlich anstößiges Maß erreicht haben.“
Sonstige niedrige Beweggründe
„sind solche Beweggründe, die ihrer sittlichen Bewertung den anderen benannten Motiven gleichkommen. Niedrig ist ein
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Tötungsbeweggrund, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist. Bsp: Tötung aus Rachsucht, Neid, Hass, Wut, Rassenhass, etc.
! restriktive Auslegung beachten – wenn irgendwie menschlich nachvollziehbar dann nicht. Zu bejahen jedoch bei rücksichtslosem Egoismus.
Heimtücke (Mord)
Nr. 5: Heimtücke = „Ist die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung.“
Eine andere Person
„Nicht der Täter selbst, sondern eine andere Person.“
Körperlich misshandelt
Jede üble unangemessene Behandlung, durch die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit, nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Körperliche Wohlbefinden
ist der Zustand der vor der Einwirkung vorhanden war, das Zufügen eines Schmerzes ist nicht unbedingt erforderlich.“
Körperliche Unversehrtheit
Ist bei jeder substanzverletzenden Einwirkung gegeben.“
Gesundheitsbeschädigung
Hervorrufen oder steigern einer Krankheit bzw. eines krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art.“
Gift
Jede organische oder anorganische Substanz, die unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung im konkreten Fall gesundheitsschädlich ist.“
Andere gesundheitsschädlichen Stoffe (gef.KV)
„Wenn sie geeignet sind, einen wenn auch nur vorübergehenden krankhaften Zustand hervorzurufen oder zu steigern.“
Beibringen (gef.KV)
Liegt vor, wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann.“
Waffe
„Waffe i. technischen Sinn gem. WaffG, also jeder Gegenstand, der schon nach seiner Konstruktion dazu bestimmt ist, als Angriffs- oder Verteidigungsmittel eingesetzt zu werden und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.“
Gefährliches Werkzeug
„Ist ein Gegenstand, der bei der konkreten Art der Verwendung oder obj. Beschaffenheit, in der konkreten Situation, geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.“
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