Strafrecht

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls


Marcus Wagner
Diese Lernkarten behandeln fortgeschrittene Themen des Strafrechts, insbesondere Diebstahl und damit verbundene Straftaten. Sie beleuchten zentrale Begriffe wie "Raum", "Sache", "Täter" und spezifische Delikte wie Diebstahl, Wegnahme und Umgang mit Sprengstoff. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Jurastudenten, da sie komplexe rechtliche Definitionen und Fallbeispiele aus dem Strafgesetzbuch (StGB) vertiefen, etwa zu besonders schweren Fällen von Diebstahl oder der Nutzung von Schlüsseln und Schutzvorrichtungen.
Karten
16
Lernende
7
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
30.12.2012 / 12.07.2021

Lernkarten

Einsteigen

Das Betreten auf einem nicht ordnungsgemäßen Wege unter Überwindung nicht ganz unerheblicher Hindernisse

=> Erforderlich ist, dass der Täter innerhalb des Raumes einen Stützpunkt gefunden hat.

Sichverborgenhalten

Wenn sich der Täter zur Tatbegehung in dem Raum derart aufhält, dass er Vorkehrungen gegen ein Bemerktwerden trifft oder getroffen hat.

Verschlossen

Künstlich gesichert gegen unbefugten Zugriff

Schutzvorrichtung

Jede von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren

=> Fahrradschloss, Lenkradschloss

Gewerbsmäßig

Wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Diebstähle eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen

=> Merkmal kann schon bei der ersten Tat vorliegen, sofern der Täter in dieser Absicht handelt!

Ausnutzen

Wenn man sich einen Schwächezustand eines anderen bewusst zunutze macht

Hilflosigkeit

Zustand, in dem der Betroffene schutzlos einem Eigentums- oder Gewahrsamsangriff ausgesetzt ist

Geringwertige Sachen

Kommt maßgeblich auf den objektiven Verkehrswert der Sache zur Tatzeit an. 

=> Streitig seit Euro-Einführung: Die Spanne reicht nunmehr von 25 € über 30 € und 35 € bis zu 50 €.

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