Steuerrecht: Steuern für Experten (Band 2)
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht
Vorbereitung auf höhere Fachprüfung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling. Inhalt: Umstrukturierungen, internationales Steuerrecht
Kartei Details
Karten | 265 |
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Lernende | 36 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.06.2013 / 05.05.2024 |
Weblink |
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VERFAHRENSRECHTE UND STRAFRECHT
Was für ein Delikt liegt vor, wenn der Finanzchef im Auftrag des Generaldirektors dessen Lohnausweis anpasst um vermeintlich Steuern zu sparen?
Der Finanzchef macht sich strafbar aufgrund Gehilfenschaft zum Steuerbetrug.
VERFAHRENSRECHTE UND STRAFRECHT
Was für Folgen entstehen, wenn verlangte Unterlagen zur Steuererklärung nicht eingereicht werden?
Durch die Verletzung der Verfahrensrechte kommt es zu einer Busse von maximal CHF 1'000 und im Wiederholungsfall von maximal CHF 10'000.
VERFAHRENSRECHTE UND STRAFRECHT
Was kann gegen die Steuerveranlagung unternommen werden, wenn man mit der Besteuerung nicht einverstanden ist?
- Auf die definitive Steuerveranlagung kann innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden.
- Die Einsprache muss eine Begründung und einen Antrag enthalten.
- Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen.
VERFAHRENSRECHTE UND STRAFRECHT
Welche Angaben der Steuerveranlagung können bei der Bearbeitung einer Einsprache durch die Steuerbehörde nachträglich angepasst werden?
VERFAHRENSRECHTE UND STRAFRECHT
Welches Delikt liegt vor, wenn der Lohnausweis zur Steuerreduktion angepasst wird?
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM INLÄNDISCHEN KONZERNVERHÄLTNIS
Kann die Abschreibung, welche sich durch die Übertragung eines Vermögenswertes von einer Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft ergibt, steuerlich geltend gemacht werden?
Nein, dies ist eine steuerneutrale Desinvestition. Die Abschreibung der Beteiligung aufgrund der entzogenen stillen Reserven ist nicht zulässig. Anders verhält es sich mit den damit verbundenen Gestehungskosten. Diese können steuerlich in Abzug gebracht werden.
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM INLÄNDISCHEN KONZERNVERHÄLTNIS
Welche Steuerfolgen ergeben sich, wenn die Voraussetzungen zur steuerneutralen Übertragung von Vermögenswerten nicht eingehalten werden?
Die Steuern für die übertragenen stillen Reserven werden der übertragenden Gesellschaft im Nachsteuerverfahren verrechnet. Es sind die stillen Reserven zum Zeitpunkt der Übertragung zu berücksichtigen. Die empfangende Gesellschaft darf die stillen Reserven steuerneutral aktivieren.
VERMÖGENSÜBERTRAGUNG IM INLÄNDISCHEN KONZERNVERHÄLTNIS
Welche Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden damit ein steuerneutraler Übergang von Vermögenswerten möglich ist?
- Übertrag erfolgt zu Gewinnsteuerwerten
- Steuerpflicht besteht weiterhin in der Schweiz
- Es handelt sich um Betriebe, Teilbetriebe, Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens oder um massgebliche Beteiligungen (>20% am Grundkapital)
- Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren wird eingehalten
- Das Konzernverhältnis bleibt über die nächsten 5 Jahre bestehen.
VERRECHNUNGSSTEUER
In welchen Fällen wird die Verrechnungssteuer nicht überwälzt?
VERRECHNUNGSSTEUER
In welchen Fällen wird die Verrechnungssteuer überwälzt?
VERRECHNUNGSSTEUER
Unter welchen Voraussetzungen kann die Verrechnungssteuer durch Meldung (Meldeverfahren) erbracht werden?
- Nicht mehr als 20 Leistungsempfänger (Aktionäre)
- Wohnsitz in der Schweiz
- Anspruch auf Rückerstattung besteht gemäss Gesetz oder Verordnung
- Die zu entrichtenden Steuer wird ordnungsgemäss deklariert.
VERRECHNUNGSSTEUER
Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
VERRECHNUNGSSTEUER
Welche der folgenden Aussagen ist nicht korrekt?
VERRECHNUNGSSTEUER
Welche Theorien wendet die Verrechnungssteuer an?
VERRECHNUNGSTEUER
Für welche Leistungen kann die Steuer durch Meldung (Meldeverfahren) erbracht werden?
- Naturalleistungen
- Liquidationsüberschüsse (bei besonderer Härte)
- Geldwerte Leistungen, die bei einer Revision festgestellt werden.
ALLGEMEIN
Bei der direkten Bundessteuer werden Erträge aus in der Schweiz gelegenem Grundeigentum ganz normal besteuert.
ALLGEMEIN
Bei der Veräusserung eines Gutes, auf dem Abschreibungen gemacht wurden, stellt die Differenz (sofern sie positiv ist) zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert ein steuerbarer Gewinn dar.
ALLGEMEIN
Bei einer Sitzverlegung ins Ausland haften die mit der Verwaltung betrauten Personen solidarisch für die geschuldeten Steuern in der Schweiz bis zum Betrag des Reinvermögens der juristischen Person.
ALLGEMEIN
Bei einer Sitzverlegung ins Ausland muss im Gegensatz zu einer ordentlichen Liquidation, kein steuerlicher Geschäftsabschluss erstellt werden.
ALLGEMEIN
Bei einer Sitzverlegung ins Ausland, wo eine Betriebsstätte in der Schweiz zurückbleibt, verbleiben die stillen Reserven der Betriebsstätte als latentes Steuersubstrat.
ALLGEMEIN
Das DBG kennt den Ausdruck Holdinggesellschaft nicht.
ALLGEMEIN
Das DBG kennt keine Kapitalsteuer.
ALLGEMEIN
Das OECD-MA definiert eine Baustelle als Betriebsstätte, sofern deren Dauer 180 Tage überschreitet.
ALLGEMEIN
Das OECD-MA sieht vor, dass Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, in vollem Umfang im Vertragsstaat aus dem sie stammen besteuert werden.
ALLGEMEIN
Das StHG enthält keine Bestimmungen über die Steuerfreibeträge.
ALLGEMEIN
Das StHG sieht keine Steuererleichterung für neu gegründete Unternehmen vor.
ALLGEMEIN
DBG 20a I a (indirekte Teilliquidation) kommt in Zusammenhang mit einer Gewinnausschüttung nicht zur Anwendung.
ALLGEMEIN
Der Betriebsstättebegriff gemäss DBG 4 II und DBG 51 II entspricht der Betriebsstättedefinition gemäss OECD-MA.
ALLGEMEIN
Der Forderungsverzicht eines Dritten im Falle einer Sanierung ist bei einer Aktiengesellschaft nicht steuerbar.
ALLGEMEIN
Der Liquidationsanspruch im Umfang des Nennwertes unterliegt nicht der Verrechnungssteuer.
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