Steuerrecht

Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht

Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht

Harald Schneider
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Harald Schneider
Diese Lernkarten bieten eine grundlegende Einführung in das Steuerrecht und deckt zentrale Aspekte wie das Einkommensteuergesetz (EStG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Umsatzsteuergesetzgebung (UStG) ab. Sie beleuchtet Themen wie Steuerpflicht, Einkunftsarten, Mitunternehmerschaft und spezifische Regelungen zu Gewerbesteuer und Nachversteuerung. Besonders nützlich ist das Learnset für Studierende und Berufseinsteiger in der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den Grundlagen des Steuerrechts vertraut machen möchten, um steuerliche Verpflichtungen und rechtliche Rahmenbedingungen besser zu verstehen.
Flashcards
145
Students
9
Language
German
Category
Micro-Economics
Created / Updated
24.10.2013 / 23.07.2022

Flashcards

formelles Recht

bestimmt, wie einzelne Ansprüche durchgesetzt werden. Ist in den Verfahrensordnungen geregelt (ZPO, VwGO)

Franchising

Vertriebs- und Lizenzsystem, bei dem der Franchisenehmer vom -geber Produkte, Dienstleistungen oder Marken gegen Entgelt übernimmt

Gesamtschuldner

der Gläubiger kann sich mit dem Anspruch an mehrere Schuldner wenden und diesen vollständig eingordern (vgl. §§ 421 ff. BGB)

Globalzession

Abtretung einer bestimmten Vielzahl von Forderungen

Handelsgeschäfte

sämtliche Geschäfte eines Kaufmanns, vgl. §§ 343 ff. HGB

Holding

Gesellschaft, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb hat, sondern nur die Beteiligungen an anderen Gesellschaften verwaltet

Indossament

Erklärung im Wertpapierrecht, durch die eine Person (Indossant) die Rechte aus einem Orderpapier auf eine ander Person (Indossatar) überträgt

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit (auch drohende) oder (bei bestimmten Subjekten) Überschuldung

Kausalgeschäft

das einem anderen Rechtsgeschäft ursächlich zugrunde liegende Geschäft (Verpflichtungsgeschäft)

Kausalität

die rechtlich beachtliche Ursächlichkeit eines Ereignisses für einen Erfolg

Kommanditist

beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, vgl. § 161 ff. HGB

Kommission

besonderes schuldrechtliches Handelsgesellschäft, bei dem es eine Person (Kommissionär) übernimmt, gegen Entgelt Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkauffen (§§ 383 ff. HGB) 

Kommissionär

wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen

Kommittent

wer einen Kommissionär mit einer Kommission beauftragt

Komplementär

unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft

Konfusion

Zusammenfallen (Vereinigung des Schuldners und des Gläubigers in einer Person)

Konnossement

Anerkenntnis (Seefrachtbrief; Traditionspapier, den der Verfrachter dem Absender ausstellt und ind dem der Verfrachter die Annahme der Güter anerkennt und sich zur Auslieferung an den Inhaber der Urkunde verpflichtet)

konstitutiv

rechtsbegründend

Kreditor

Gläubiger

Leasing

Vertrag, bei dem sich der Leasinggeber zur Überlassung von Besitz und Nutzung an einer Sache und der Leasingnehmer zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, wobei der Leasinggeber weder für die Gefahr des Untergangs der Mietsache noch für deren Mängel oder Schäden einzutreten hat.

Liquidation

Verflüssigung, Berechnung, Abwicklung

Massekosten

die im Insolvenzverfahren anfallenden Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters

materielles Recht

"Inhaltliches Recht", Regelungen, die bestimmen, was verboten ist, wem etwas gehört, wer welche Ansprüche hat usw.

Novation

Ersetzung eines Rechtsverhältnisses durch ein gleichartiges neues (Umschaffung)

obligatorisch

schuldrechtlich, verbindlich

Postulationsfähigkeit

Fähigkeit einer Person, vor Gericht (=mündlich) rechtsverbindliche Erklärungen abgeben zu können

Präklusion

Ausschluss

Prokura

ausdrückliche Volmachtserteilung eines Kaufmannes, vgl. §§ 48 ff. HGB

Quote

Anteil, den man bei der Verwertung erhält

Realakt

Tathandlung (keine Willenserklärung: z.B. § 946 BGB)

Revision

Überprüfung; Rechtsmittel, in dem ein Urteil nur auf Rechtsfehler überpüft wird

Salvatorische Klausel

wird oft in Verträgen aufgenommen, um die Folgen des § 139 BGB zu vermeiden. "Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam."

subjektiver Tatbestand

innerer Tatbestand (z.B. Vorsatz, Fahrlässigkeit)

Subsidiarität

Gesetzessystematik, nach der ein Tatbestand nur dann (also nachrangig) gilt, wenn ein anderer Tatbestand nicht zum Zuge kommt

Surrogat

Ersatz

suspensiv

aufschiebend

Synallagma

Übereinkunft (gegenseitige Abhängigkeit von Vertragsleistungen, vgl. § 322 BGB)

Universalsukzession

Gesamtrechtsnachfolge, vgl. § 1922 BGB

Valuta

Wert, Gegenwert

Verbriefung

Unterlegung durch Wertpapiere, z.B. Forderung durch Pfandbrief

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