Steuerrecht
Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht
Wichtige Definitionen von Fachbegriffen aus dem Steuerrecht
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Lernkarten
formelles Recht
bestimmt, wie einzelne Ansprüche durchgesetzt werden. Ist in den Verfahrensordnungen geregelt (ZPO, VwGO)
Franchising
Vertriebs- und Lizenzsystem, bei dem der Franchisenehmer vom -geber Produkte, Dienstleistungen oder Marken gegen Entgelt übernimmt
Gesamtschuldner
der Gläubiger kann sich mit dem Anspruch an mehrere Schuldner wenden und diesen vollständig eingordern (vgl. §§ 421 ff. BGB)
Globalzession
Abtretung einer bestimmten Vielzahl von Forderungen
Handelsgeschäfte
sämtliche Geschäfte eines Kaufmanns, vgl. §§ 343 ff. HGB
Holding
Gesellschaft, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb hat, sondern nur die Beteiligungen an anderen Gesellschaften verwaltet
Indossament
Erklärung im Wertpapierrecht, durch die eine Person (Indossant) die Rechte aus einem Orderpapier auf eine ander Person (Indossatar) überträgt
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit (auch drohende) oder (bei bestimmten Subjekten) Überschuldung
Kausalgeschäft
das einem anderen Rechtsgeschäft ursächlich zugrunde liegende Geschäft (Verpflichtungsgeschäft)
Kausalität
die rechtlich beachtliche Ursächlichkeit eines Ereignisses für einen Erfolg
Kommanditist
beschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, vgl. § 161 ff. HGB
Kommission
besonderes schuldrechtliches Handelsgesellschäft, bei dem es eine Person (Kommissionär) übernimmt, gegen Entgelt Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkauffen (§§ 383 ff. HGB)
Kommissionär
wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen
Kommittent
wer einen Kommissionär mit einer Kommission beauftragt
Komplementär
unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
Konfusion
Zusammenfallen (Vereinigung des Schuldners und des Gläubigers in einer Person)
Konnossement
Anerkenntnis (Seefrachtbrief; Traditionspapier, den der Verfrachter dem Absender ausstellt und ind dem der Verfrachter die Annahme der Güter anerkennt und sich zur Auslieferung an den Inhaber der Urkunde verpflichtet)
konstitutiv
rechtsbegründend
Kreditor
Gläubiger
Leasing
Vertrag, bei dem sich der Leasinggeber zur Überlassung von Besitz und Nutzung an einer Sache und der Leasingnehmer zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, wobei der Leasinggeber weder für die Gefahr des Untergangs der Mietsache noch für deren Mängel oder Schäden einzutreten hat.
Liquidation
Verflüssigung, Berechnung, Abwicklung
Massekosten
die im Insolvenzverfahren anfallenden Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters
materielles Recht
"Inhaltliches Recht", Regelungen, die bestimmen, was verboten ist, wem etwas gehört, wer welche Ansprüche hat usw.
Novation
Ersetzung eines Rechtsverhältnisses durch ein gleichartiges neues (Umschaffung)
obligatorisch
schuldrechtlich, verbindlich
Postulationsfähigkeit
Fähigkeit einer Person, vor Gericht (=mündlich) rechtsverbindliche Erklärungen abgeben zu können
Präklusion
Ausschluss
Prokura
ausdrückliche Volmachtserteilung eines Kaufmannes, vgl. §§ 48 ff. HGB
Quote
Anteil, den man bei der Verwertung erhält
Realakt
Tathandlung (keine Willenserklärung: z.B. § 946 BGB)
Revision
Überprüfung; Rechtsmittel, in dem ein Urteil nur auf Rechtsfehler überpüft wird
Salvatorische Klausel
wird oft in Verträgen aufgenommen, um die Folgen des § 139 BGB zu vermeiden. "Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam."
subjektiver Tatbestand
innerer Tatbestand (z.B. Vorsatz, Fahrlässigkeit)
Subsidiarität
Gesetzessystematik, nach der ein Tatbestand nur dann (also nachrangig) gilt, wenn ein anderer Tatbestand nicht zum Zuge kommt
Surrogat
Ersatz
suspensiv
aufschiebend
Synallagma
Übereinkunft (gegenseitige Abhängigkeit von Vertragsleistungen, vgl. § 322 BGB)
Universalsukzession
Gesamtrechtsnachfolge, vgl. § 1922 BGB
Valuta
Wert, Gegenwert
Verbriefung
Unterlegung durch Wertpapiere, z.B. Forderung durch Pfandbrief