SterR
.....
.....
Fichier Détails
Cartes-fiches | 356 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 10.03.2015 / 12.06.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/steuerrecht10
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/steuerrecht10/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
Welches sind die Steuerfolgen einer Kapitalerhöhung?
- Die Steuerfolgen einer Kaopitalerhöhung entsprechen denjenigen bei der Gründung. Im Recht der direkten Bundessteuer handelt es sich um einen erfolgsneutralen Vorgang (DBG 60), d.h. er hat keinen Einfluss auf die Gewinnsteuer.
- Die Kapitalerhöhung unterliegt der Emissionsabgabe (StG 5 I a) zum Satz von 1%. Der Abzug von 1 Mio CHF gemäss StG 6 I h gilt auch bei Kaptialerhöhungen. Es ist aber anzunehmen, dass die AG diesen Freibetrag schon bei der Gründung geltend gemacht hat.
- Die VSt wird nicht erhoben, weil es sich nicht um eine Ausschüttung (Kapitalentnahme), sondern um eine Kapitaleinlage (also das Gegenteil) handelt. Die VSt wird bei einer Kapitalzufuhr nur erhboben, wenn eine Sacheinlage überbewertet wird.
- Beim Kapitalgeber (Aktionär) bedeutet die Kapitalerhöhung vloss eine Vermögensumschichtung, d.h. sie hat keinen Einfluss auf die Einkommenssteuer. Handelt es sich um ein Unternehmen, gilt das Buchwertprinzip, d.h. es sind die buchtechnischen Folgen der Kapitaleinlage massgeben. Im Normalfall ist dieser Vorgang erfolgsneutral, d.h. es ergeben sich auch dort keine Steuerfolgen.
Was ist eine verdeckte Kapitaleinlage?
- Als verdeckte Kapitaleinlage bezeichnet man einen Vorgang, bei dem der AG in verdeckter Form, d.h. buchtechnisch nicht ersichtlich, Eigenkapital zugeführt wird. Meistens erfolgt dies äusserlich in der Form eines Vertrages zwischen AG und Aktionär, wobei die Vertragsbedingungen einseitig zugunsten der AG ausgestaltet sind. Es handelt sich also um das Gegenteil einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dieser Vorgang ist nicht zu verwechseln mit dem verdeckten Eigenkapital.
Z.B.: der Aktionär verkauft der AG eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert von CHF 1 Mio zum Preis von CH 600'000. Es handelt sich dabei um eine verdeckte Kapitaleinlage im Umfang von CHF 400'000. - Es ist zu beachten, dass verdeckte Kapitaleinlage nicht unter das Kapitaleinlageprinzip fallen, d.h. später nicht mehr steuerfrei zurückbezahlt werden können.
Welche Steuerfolgen hat eine verdeckte Kapitaleinlage?
- Die Steuerfolgen der verdeckten Kapitaleinlage entsprechen denjenigen bei einer normalen kapitalerhöhung. Es wird also unter Umständen die Emissinsabgabe erhoben. Befand sich der eingebrachte Gegenstand im GV des Aktionärs, werden eventuell stille reserven realisiert. Bei Grundstücksverkäufen unter dem Verkehrswert können kantonale Grundstückgewinnsteuern ausgelöst werden (i.d.R. ist der Verkehrswert massgeband als Erlöst, nicht der tiefere Kaufpreis).
- Im Unterschied zu offenen Kapitaleinlagen, können verdeckte Kapitaleinlagen nicht mehr steuerfrei zurückbezahlt werden.
Was sind Gratisaktien?
Von Gratisaktien spricht man, wenn bestehendes Eigenkapital in der Form von offenen Reserven in Aktienkapital umgewandelt wird.
Welche Steuerfolgen ergeben sich aus der Liquidaiton einer AG?
Eine AG wird liquidiert, indem sämntliche Aktiven versilbert, alle Forderungen eingezogen und die Schulden zurückbezahlt werden. Der Liquidationsüberschuss wird dann als Schlussdividende an die Aktionäre ausgeschüttet, die Aktien werden zurückgegeben und vernichtet. Anschliessend wird die AG im Handelsregister gelöscht. Aus diesem Vorgang ergeben sich die Steuerfolgen:
- In der ersten Phasen werden sämtliche stillen Reserven echt realisiert. Dieser Liquidationsgewinn unterliegt der Gewinnstuer gem. DBG 57 ff.
- In der zweiten Pashe - der Ausschüttung des Liquidationsüberschusses - wird auf Stufe AG die Verrechnugnssteuer ausgelöst. Bemessungsgrundlage bildet der Ausschüttungsbetrag abzüglich AK und Abzüglcih Kapitaleinlagen (VStG 5 Ibis i.V.m. VStV 20). DIe AG muss die VSt entrichten und überwälzen (VStG 10 und 14). Da die AG bei der Liquidation untergeht, haften die Liquidatoren solidarisch für VSt (VStG 15 I a).
- Die Ausschüttung (Schlussdividende9 wird bei den Aktionären (wie jede Dividende) als EInkommen erfasst (DBG 20 I c). Bemessungsgrundlage bildet die Bruttodividende abzüglich AK und Kapitaleinlage, wenn sich die Aktien im PRivatvermögen des Aktionrs befinden. Andernfalls (bei Aktien im Geschftsvermögen) gilt das Buchwertprinzip (d.h. steuerbar ist die Bruttodividende abzüglich Buchwert). Handelt es sich beim Empfänger um eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, unterliegt die Schlussdividende grds. der Gewinnstuer (DBG 57 ff.). Häufig sind in solchen Fällen aber die Voraussetzungen für den Beteiligungsabzug erfüllt (DBG 69 f.)
Welche Steuerfolgen ergeben sich aus einer Teilliquidation, z.B. durch Kapitalherbasetzung bei einer AG?
Eine Teilliquidation ist eine partielle Liquidation. Im Unterschied zur (Total) Liquidation wird die AG nicht aufgelöst, sondern es wird nur ein Teil des Kapital herabgesetz, sei es:
- durch Herabsetzung des Nennwerts aller Aktien (dann bleiben die Beteiligungsverhältnis unter allen Aktionären gleich), oder
- durch Rückkauf und Vernichtung eines Teils des ausgegebenen Aktien (so kann z.B: ein Aktionär "ausscheiden")
Die AG exisitert weiterhin. Zivilrechtlich sind die Vorschriften gem. OR 732 ff. (Statutenänderung, Revisionsbericht, GV , Schuldenruf etc.) einzuhalten.
Steuerlich spricht man auch von einer Teilliquidation, wenn eine Substanzdividende ausgeschüttet wird, ohne dass das Aktienkapital herabgesetzt wird.
Die Steuerfolgen einer Teilliquidation sind im Prinzip die gleichen wie bei der vollständigen Liquidation:
- Soweit die AG vor der Teilliquidaiton stille Reserven realisiert, unterliegen diese der Gewinnsteuer
- Die Ausschüttung löst auf Stufe AG die Verrechnungssteuer aus (KEP)
- Bei den Aktionären unterliegt die Ausschüttung der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. Halten sie die Aktien im Privatvermögen, gilt das KEP, d.h. es wird derjenige Teil der Ausschüttung besteuert, der nicht Kapitalrückgabe darstellt. Sind die Aktien Gegenstand des Geschäftsvermögens gilt das BWP.
Was versteht man unter dem Erwerb eigener Aktien und wie ist er zivilenrechtlich zu beurteilen?
Erwerb eigener Aktien ("shakre buy-back" oder "redemption") bedeutet, dass eine AG Aktien zurückkauft.
- Der Erwerb eigener Aktien ist erstens zum Zwecke der Kapitalherabsetzung bzw. Liquidation möglich, wobei die entsprechenden Verfahrensbestimmungen einzuhalten sind (OR 737 ff. und 736 ff.). In deisem Fall gibt es keine prozentuale Begrenzung.
- Wenig problematisch ist der Erwerb eigener Aktien, wenn die AG diese Aktien innert kurzer Frist weiterverkauft. Die AG tritt dann vorübergehend bloss als "Zwischenhändlerin bzw. Vermittlerin" auf. Im Ergebnis läuft dies auf einen direktten Verkauf dern Aktien vom ersten zum zweiten Aktionär hinaus.
- Problematisch ist v.a. die zwischen diesen Vorgängen liegende Variante. SIe besteht darin, dass die AG eigene Aktien über einen längern Zeitraum behält und weder das Kapital entsprechend herabsetzt, noch die Aktien weiterverkauft. Dadurch wierd den Gläubigern ebenfalls Haftungssubtrat entzogen, aber ohne die Einhaltung der Vorschriften der Kapitalherabsetzung bzw. Liquidation. Wirtschafctlich läuft dieses Vorgehen auch auf eine Teilliquidation hinaus. Es widerspricht dem Verbot der Einlagenrückgewähr (OR 680 II). Gemäss OR 659 wurde der Erwerb eigener Aktien deshalb mengemässig beschränkt und zwar auf 10% des AK beschränkt und zwar auf 10% des AK im Normalfall (OR 659 I) bzw. auf 20% bei vinkulierten Namenaktien (OR 659 II).
Was ist eine indirekte Teilliquidation?
Ein privater Aktionär (Aktien im PV) veräussert eine Beteiligung (die Aktien der TAG) an ein fremdes Unternehmen (K AG), das seinerseits jedoch nicht in der Lage ist, den Kaufpreis aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Erwerberin (K AG) bezahlt einen Teil des Kaufpreises durch Ausschüttung einer Substanzdividende aus der T AG, d.h. aus Mitteln der übernommenen Gesellschaft. Diese Ausschüttung ist steuerfrei, weil die Aktien der TAG bei der Käuferin (K AG) Geschäftsvermögen darstellen (die Substanzausschüttung kann durch eine Abschreibung steuerlich neutralisiert werden, oder es gilt ohnehin der Beteiligungsabzug).
Die T AG verfügt typischerweise über hohe flüssige Mittel und hohe offene Reserven. Der Verkäufer realisierte diese Substanz nun aber nicht direkt (d.h. durch eine Dividende), sondern durch den Verkauf seiner Aktien, wobei die Substanz dann an die AKG ausgeschüttet und letztlich in Form des Kaufpreises an den Aktionär weitergeleitet wird. Die Mittel aus dieser Substanzdividende fliessen dem Aktionär also indirekt zu (daher die Bezeichnung "indirekte Teilliquidation").
Welches sind die Steuerfolgen einer indirekten Teilliquidation?
- Die Steuerfolgen der indirekten Teilliquidation betreffen den Verkäufer. Er realisiert in diesem Fall nicht einen steuerfreien Kapitalgewinn gem. DBG 16 III, sondern einen steuerbaren Beteiligungsertrag gem. DBG 20 I c (DBG 20a I a).
- Der Verkauf einer Beteiligung durch einen privaten Aktionär an eine fremde Gesellschaft kann unter die Einkommenssteuer fallen, sofern die Käuferin der erwobenen AG vor Ablauf von 5 Jahre nicht betriebsnotwendige Substanz entzieht, die im Verkaufszeitpunkt bereits vorhanden war und wenn der Verkäufer dabei mitwirkt.
Wie wird die Einbringung einer AG in eine dem gleichen Aktionär gehörende AG steuerlich behandelt?
- Die Veräusserung von Aktien aus dem Privatvermögen an eine vom gleichen Aktionär beherrschte Gesellschaft stellt eine weitere Ausnahme zu DBG 16 III dar. Dieser Sachverhalt wird als "Transponierung" bezeichnet.
- Der Verkauf einer Beteiligung durch einen privaten Aktionär an eine von ihm beherrschte Gesellschaft fäkllt unter die Einkommenssteuer, sofern diese latenten Steuer nicht durch die Bildung offener (oder stiller) Reserven erhalten bleiben.
Was versteht man unter Teilbesteuerung bzw. Teilsatzbesteuerung?
Die Teilbesteuerung dient der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Auf Bundesebene wird dabei ein Teil der Dividende von der Einkomenssteuer befreit. Die Höhe der Befreiung ist davon abhängig ob sich die Beteiligung im GV oder PV befindet. Steuerbar sind Dividenden auf Beteiligungen des Geschäftsvermögens nur im Umfang von 50% (DBG 18b) und beim Privatvermögen im Umfang von 60% (DBG 20 Ibis).
Für die kantonalen Steuern wird typischerweise nicht das steuerbare Einkommen reduziert, sondern die ganze Dividende besteuert, aber zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Steuersatz reduziert. Diese Methode nennt man Teilsatzverfahren (vgl. StHG 7 I, wobei die Methode dort nicht vorgeschrieben ist.)
Wie vermeidet man Mehrfachbelastungen im Konzern (Holdingbesteuerung)?
Gibt es ziwschen AG und Aktionär noch eine oder gar mehrere wietere Gesellschaften (Holding, Subholding), kommt es (ohne besondere Massnahmen) dort auch zu Mehfrachbelastungen desselben wirtschaftlichen Substrates. Um das zu vermeiden gibt es in der Schweiz zwei Methoden:
- Holdingprivileg (nur in den Kantonen)
- Beteiligungsabzug (Bund und Kantone)
Was sind rückkaufsfähige Versicherungen?
- "Rückkaufsfähig" ist eine Versicherung, wenn der EIntritt des Versicherungsfalls sicher ist. DIe Prämien werden damit zur Äufnung des später fälligen Kapital verwendet. Eine solche Versicherung kann - auf Verlange des Versicherungsnehmers - vom Versicherer vorzeitig "zurückgekauft" werden. Der Versicherungsnehmer bekommt dan sein Sparkapital (abzüglich Verwaltungskostenanteil) sofort ausbezahlt ("Rückkauf").
- Rückkaufsfähig sind bspw. lebenslänglkiche Todesfallversicherungen, Erlebensfallversicherungen mit Rèckgewähr (Rückgewähr heisst Prämienrückzahlung bei vorzeitigem Tod), gemischte Versicherungen und Terme-fixe-Versicherungen. Der sog "Rückkaufswert" ist ein Vermögenswert und unterliegt daher der kantonalen Vermögenssteuer.
Was sind Risikoversicherungen?
DIe Risikoversicherung ist das Gegenteil einer rückkaufsfähigen Versicherung. Bei einer RIsikoversicherung ist der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss und die Prämie deckt nur dieses Risiko ab. Hier wird somit kein rückkaufsfähiges Sparkapital geäufnet. Ein Rückkauf ist nicht möglich.
Wie werden Lebensversicherungen hinsichtlich der Art der Versicherungsleistung unterscheiden?
- Kapitalversicherung: Versicherungsleistung in Kapitalform (auf einmal ausbezahlt)
- Rentenversicherung
- Leibrente: periodische Zahlungen bis zum Tod einer Person
- Zeitrente: periodische Zahlungen während einer vertraglich vereinbarten Zeitdauer
Wie kann der Staat Mittel beschaffen?
- Naturallasten
- Privatrechtliche Einkünfte
- Geldstrafen
- Öffentliche Abgaben
Arten von öffentlichen Abgaben
- Kausalabgaben
- Steuern
- Gemengsteuern
Was sind öffentliche Abgaben
Geldwerte Leistungen, die vom Staat zum Zwecke der Einahmebschaffung oder der Verhaltenslenkung allen Personen auferlegt werden, die den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Was sind Gemengsteuern?
Beiträge, welche Elemente der Steuer als auch Elemente der Kausalabgaben beinhalten. Bei Gemengsteuern stellt ein teil der Abgane ein Entgelt für eine zurechenbare staatliche leistung oder einen Vorteil dar, welcher der Höhe nach nicht dem Kostendeckungs- bzw. dem Äquivalenzprinzip entspricht.
Was sind Steuern?
Steuern sind jene öffentliche Abgaben, welche gegenleistungslos geschuldet sind.
Zwecke der Besteuerung
- Fiskalzweck
- Lenkungszweck
- Umverteilungszweck
Welchem Fiskalzweck dient die Besteuerung?
Besteuerung dient vorwiegend der allg. Finanzierung und Kostendeckung für staatliche Leistungen jeglicher Art.
Lenkungszweck?
Ein bestimmtes Verhalten der besteuerten Personen soll erreicht oder verhindert werden.
Welchem Umverteilungszweck dient die Besteuerung?
Lastenteilung zwischen den Bürgern und Nivelierung der Einkommens- und Vermögensunterschiede
unterscheide Lenkungsabgabe - Lenkungssteuer
- Lenkungsabgabe: Rückverteilung der Steuereinnahmen an Bevölkerung
- Lenkungssteuer: Staat verwendet die Steuereinnahmen zur Finanzierung seiner Tätigkeit (Hauptzweck ist die Lenkung des Verhaltens der Abgabepflichtigen, die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck)
Arten von Kausalabgaben
- Gebühren
- Vorzugslasten (Beiträge)
- Ersatzabgaben
Gebühren?
Entggelt für Inanspruchnahme staatlicher Leistungen
Vorzugslasten (Beiträge)?
Entgelt für besondere wirtschaftliche Vorteile
Ersatzabgaben?
Ersatz für Naturallast
Warum werden Steuern gegenleistungslos geschuldet?
Weil sie keine dem Abgabepflichtigen zurechenbare Gegenleistung des Gemeinwesens zur Voraussetzung haben
-
- 1 / 356
-