Steuern 1-2 / Höhere Fachschule für Wirtschaft
Fach Steuern
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Cartes-fiches
Welche Einkünfte (Quellen) der öffentlichen Hand kenne Sie?
- Privatwirtschaftliche Einkünfte
- Bussen und Geldstrafen
- öffentliche Lasten (öffentliche Abgaben und Naturallasten)
Welches ist der Unterschied zwischen Kausalabgaben und Steuern?
Gegen die Entrichtung einer Kausalabgabe erhält die Bürgerin/der Bürger eine direkte Gegenleistung (z.B. Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses) oder sie stellt die Abgeltung für eine nicht erbrachte Naturalleistung (Naturallast) dar (z.B. Feuerwehrersatzabgabe). Steuern hingegen sind voraussetzungslos und ohne direkt zurechenbare Gegenleistung geschuldet.
Welche Arten von Kausalabgaben kennen Sie und nennen Sie je ein Beispiel?
- Gebür (z.B. für die Erteilung eines Fischerpatents)
- Vorzugslast (z.B. Grundeigentümerbeitrag bei Landerschliessung)
- Ersatzgabe (z.B. Wehrpflichersatz im Militär)
Welche Arten von Steuern kennen Sie und nennen Sie je ein Beispiel?
- Fiskalsteuer/allgemeine Steuer (z.B. Einkommensteuer)
- Zwecksteuer (z.B. Nationalstrassenabgabe aus Autobahnvignette darf nur für Bau und Unterhalt von Strassen eingesetzt werden)
- Lenkungssteuer (z.B. Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA soll den Lastwagenverkehr auf der Strasse reduzieren)
Was ist das Merkmal einer Subjektsteuer?
Sie trägt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person (des Steuersubjekts) Rechnung. Das Gegenstück ist die Objektsteuer, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt.
Wie unterscheiden sich direkte und indirekte Steuern?
- Bei den direkten Steuern besteht eine Identität von Steuersubjekt und Steuerträger (z.B. Einkommens- und Vermögenssteuer),
- Bei den indirekten Steuern besteht eine Disparität sprich Steuern können (oder müssen) vom Steuerpflichtigen als Steuersubjekt auf einen Dritten als Steuerträger überwälzt werden (Bsp. Verrechnungssteuer, MWST)
Welche grundrechtlichen Schranken zur Besteuerung kennen Sie?
- Allgemeinheit der Besteuerung (Art. 127, Abs. 2 BV)
- Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127, Abs. 2 BV)
- Rechtsgleichheit (Art. 8 BV)
usw.
In welchem Erlass sind die bundesrechtlichen Harmonisierungsvorgaben betreffend die direkten Steuern der Kantone und Gemeinde geregelt und auf welche Verfassungsbestimmung stützt sich dieser Erlass ab?
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14, auch Steuerharmonisierungsgesetzt genannt. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich auch Art. 127, Abs. 3 sowie aus Art. 129, Abs. 1 und 2 BV.
Welcher Aspekt sind von der Harmonisierungskompetenz des Bundes betreffend die direkten Steuern ausdrücklich ausgenommen?
- Tarife
- Steuersätze und Steuerfreibeträge
Art. 129 BV
Welches sind die fünf Elemente des Steuerrechtsverhältnisses?
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Steuerbemessungsgrundlage
- Steuermass
Müssen die vorstehend genannten Elemente des Steuerrechtsverhältnisses kumulativ oder alternativ vorhanden sein, damit es zu einer Besteuerung kommt?
Kumulativ. Bei den direkten Steuern sind Steuerobjekt und Bemessungsgrundlage identisch.
Erläutern Sie den Begriff Steuerhoheit
Eine Gebietskörperschaft kann Kraft ihrer Hoheit über die auf ihrem Gebiet lebenden Personen Steuergesetzte erlassen und Steuern eintreiben.
Erläutern Sie den Begriff Steuersubjekt
Das Steuersubjekt ist diejenige Person, welche die Steuern dem Staat abliefern muss (Antwort auf "WER muss die Steuern entrichten?)
Erläutern Sie den Begriff Steuerobjekt
Das Steuerobjekt ist der steuerauslösende Tatbestand, d.h. der rechtliche oder wirtschaftliche Vorgang, welcher die Grundlage für die Besteuerung bildet (Antwort auf die Frage: "WAS löst die Besteuerung aus?")
Bsp. Reingewinn für die Gewinnsteuer
Erläutern Sie den Begriff Steuerbemessungsgrundlage
Bildet die Berechnungsgrundlage für die Steuererhebung.
Bsp. Der RG des Geschäftsjahres
Erläutern Sie den Begriff Steuermass
Das Steuermass bestimmt die Höhe der Steuerbelastung gestützt auf die Steuerberechnungsgrundlage.
Bsp. Bund 8.5% proportionale Gewinnsteuer