Steuern
Modul 1_1.2 Grundbegriffe des Steuerrechts
Modul 1_1.2 Grundbegriffe des Steuerrechts
Set of flashcards Details
Flashcards | 22 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 17.01.2016 / 24.08.2022 |
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Welche fünf Elemente begründen das Steuerrechtsverhältnis?
1. Steuerhoheit des steuererhebenden Gemeinwesens, dieses umfasst 3 Kompetenzen:
Gesetzgebung, Einziehung und Verwendung der Steuer.
2. Steuersubjekt, wer schuldet die Steuer?
3. Steuerobjekt, was begründet die Steuerleistung?
4. Steuerberechnungsgrundlage, aufgrund welcher sie Steuer berechnet wird.
5. Steuermass, bestimmt den Steuerbetrag im Verhältnis zur Steuerberechungsgrundlage.
Damit eine Steuer geschuldet ist, müssen alle 5 Punkte erfüllt sein.
Die rechtliche Regelung der Steuerpflicht begründet zwischen dem Einzelnen und dem Gemeinwesen ein Steuerrechtsverhältnis.
Was regelt das Steuerrechtsverhältnis?
Umfang und Vorraussetzung der Steuerpflcht. Es besteht aus fünf Elementen.
Welche 3 Fragen müssen Anhand der gesetzlichen Regelung beantwortet werden müssen?
1. Welche Person (Steuersujekt) ist gegenüber welchen Gemeinwesen (Steuerhoheit) zur Steuerleistung vepflichtet?
(Subjektive Steuerpflicht)
2. Welcher Tatbestand (Steuerobjekt) löst die Pflicht zur Steuerleistung aus.
(Objektive Steuerpflicht)
3. Auf welcher Grundlage (Steuerberechungsgrundlage) wird die Steuer berechnet und wie wird die Steuer aus dieser Grundlage abgeleitet (Steuermass) => Beitragsmässige Steuerpflcht
Welche Steuern darf der Bund erheben? Welche die Kantone?
Bund: Nur für Steuern, für deren Erhebung er nach der Bundesverfassung ermächtigt ist.
Kantone: Sie können frei bestimmen, sofern die Bundesverfassung deren Erhebung nicht verbietet, oder die Steuer dem Bund vorbehalten ist.
Die 3 Ebenen der Steuerhoheit?
1. Bund (ursprüngliche Steuerhoheit)
2. Kantone (ursprüngliche Steuerhoheit)
3. Gemeinden auf Grund kantonalrechtlicher Bestimmungen (delegierte Steuerhoheit)
Voraussetzungen der subjektiven Steuernpflicht?
1. Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten)
2. steuerliche Zugehörigkeit (zum Gemeinwesen in steuerlich relevanter Beziehung)
Was versteht man unter Steuersukzession?
Die Verpflichtung geht auf ein anderes Rechtssubjekt über (z.B. bei Tod an die Erblasser oder bei Auflösung einer juristischen Person).
Arten der Steuernachfolge (Steuersukzession?
Materiell: die Erben schulden sämtliche offenen Steuerbeträge, auch die provisorisch veranlagten.
Formell: Erben nehmen verfahrensrechtlich die Stellung des Verstorbenen ein (Rechtmittel wie Einsprache oder Beschwerde)
Voraussetzungen der sujektiven Steuerpflicht?
Es braucht die Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten, natürliche und juristische Personen)
Es braucht die Zugehörigkeit zum Gemeinwesen (natürliche Personen DBG 3 Abs.1, DBG 50 bei juristischen Personen)
Was setzt eine steuerliche Zugehörigkeit voraus?
Die Person muss zum Gemeinwesen in einer steuerlich relvanten Beziehung stehen.
Wohnsitz oder relevanter Aufenthalt. Sitz oder tatsächliche Verwaltung = persönliche Zugehörigkeit mit unberschränkter Steuerpflicht.
Natürliche Personen
Art. 6 Abs. 1 DBG = unbeschränkte Steuerpflicht
Art. 3 Abs.1 DBG = persönliche Zugehörigkeit (Wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat.
Juristische Personen
Art. 50 DBG = persönliche Zugehörigkeit
Art. 52 Abs. 1 DBG = unbeschränkte Steuerpflicht
Oder Vorhandensein von bestimmten Vermögenswerten = Wirtschafliche Zugehörigkeit mit beschränkter Steuerpflicht.
Art. 6 Abs. 2 DBG
Kriterien für eine unbeschränkte Steuerpflicht bei Aufenthalt in einem Gemeinwesen?
min. 30 Tage bei Erwerbstätigkeit
min. 90 Tage bei keiner Erwerbsttätigkeit
Art. 3 Abs. 3 + 4
Familienbesteuerung?
Grundsatz der Familienbesteuerung
Gemeinsame Veranlagung, auch bei separaten Wohnsitz solange gemeinschaftlichkeit der Mittel besteht.
Ausnahmen der unbeschränkten oder subjektiven Steuerpflicht?
Wohnsitz im Ausland und Besuch einer Lehranstalt in der CH oder zur Pflege in einer Heilstätte Art. 3 Abs. 4 DBG
Steuerbefreiung bei Gemeinnützigkeit
Es wird kein Erwerbszweck verfolgt, offentliche und kirchliche Zwecke oder Unterrichtszwecke (AHV, Bundesanstalten,Personalvorsorgeeinrichtungen wenn ausschliessliche Verwendung für Vorsorgezwecke)
Definition Steuerberechnungsgrundlage?
Messgrösse auf welche das Steuermass zur Berechnung des Steuergetrages bezogen ist
Arten der Steuerbemessung?
1. Sachlich (qualitativ) => welche Art von von Werten, (geldwerte Grössen) liegen der Steuerberechung zu Grunde
Indirekte Steuern: 1. Festellung des Steuerojekts auf welche eine Steuer geschuldet ist.
2. aufgrund welcher Werte Steuerbetrag berechnet wird.
Direkte Steuern: Steuerojekt ist gleichzeitig Steuerberechungsgrundlage.
2. Zeitlich (quantitativ) => welcher Zeitpunkt oder Zeitraum der Bemessungsgrundlage (z.B. Zeitpunkt des Todes des Erblassers, Bemessungs- bzw. Steuerperiode)
Was definiert die Bemessungsperiode?
Zeitraum in welchen der Einkommen oder Gewinn als Berechnungsgrundlage herangezogen wird
Was definiert die Steuerperiode?
Zeitraum, auf welchen die Steuer auf dem Einkommen oder Gewinn bezogen wird.
Zwei Grössen des Steuermasses?
Steuersatz
Steuerfuss
Arten des Steuermasses?
Einheitssteuermass (Kopfsteuer)
z.B Autobahnvignete
Wertabhängiges Steuermass
Steuersatz, proportional oder progressiv
Proportionaler Steuersatz?
immer gleich viel Prozente der Berechnungsgrundlage. Steuerssatz ist immer der Gleiche.
progressiver Steuersatz?
der Steuersatz steigt nach Massgabe der Höhe der Berechungsgrundlage. Er steigt überproportional zur Grösse der Berechungsgrundlage => Steuertarif
Damit wird der wirtschaflichen Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts besser Rechnung getragen.
Steuerfuss?
um wie viele Bruchteile oder um ein Vielfaches wird der errechnete Steuerbetrag in einem bestimmten Steuerjahr erhöht oder herabgesetzt.
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